29/05/2026
Heimlich gefilmt im Hotel – mit einer Kamera in einer Brille. Was wie eine Spionage-Doku klingt, war ein echter Fall vor dem Landgericht Berlin. ⚖️📹
**Was war passiert?**
Unser Mandant arbeitete in einem Hotel und wurde dort heimlich gefilmt – während eines Gesprächs, das für ihn privat schien. Er hat seinen vollständigen Namen genannt, weil er die in der Brille versteckte Kamera nicht erkannt hat. Das Video ging viral: **über 550.000 Aufrufe, mehr als 8.000 Mal geteilt** – mit voller Namensnennung. Plötzlich war seine Tätigkeit in diesem Hotel öffentlich mit seinem Klarnamen verknüpft – genau das wollte er nie.
**Was wir durchgesetzt haben:**
✅ **Unterlassungserklärung** (Video offline + Wiederholungsgefahr beseitigt)
✅ **Geldentschädigung: 3.000 €** für die schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung
✅ **Außergerichtliche Abmahnkosten** voll erstattet
**Warum das eine schwerwiegende Verletzung war:**
– heimliche Aufnahme ohne Einwilligung (Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG)
– heimliche Tonaufnahme eines nicht-öffentlich gesprochenen Wortes (Recht am eigenen Wort, § 201 StGB)
– massive virale Reichweite mit Klarnamensnennung (Stigmatisierungsgefahr)
– Eingriff in den Arbeitskontext (berufliche Sphäre + Privatsphäre verschmolzen)
Eine Geldentschädigung wird nur bei besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugesprochen, die sich auf andere Weise nicht ausgleichen lassen. Hier war die Kombination aus Heimlichkeit, viraler Verbreitung und voller Identifizierbarkeit der ausschlaggebende Punkt.
Wenn Sie selbst betroffen sind – heimlich gefilmt, mit Namen im Netz, viral gegangen – schreiben Sie uns. Wir wissen, was realistisch durchsetzbar ist: Unterlassung, Löschung, Geldentschädigung, Kostenerstattung.
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