Rechtsanwaltskanzlei von Lonski

Rechtsanwaltskanzlei von Lonski Familienrecht - Erbrecht - Vorsorgeverfügungen

Zur Abwechslung Beziehungs- statt Scheidungstipps. Vielen Dank an Pia Seitler und an die Frankfurter Rundschau!
19/11/2024

Zur Abwechslung Beziehungs- statt Scheidungstipps. Vielen Dank an Pia Seitler und an die Frankfurter Rundschau!

Frisch geschieden oder Langzeitsingle: Zwei Trennungs-Expertinnen haben Ratschläge, wie wir den Partner fürs Leben finden können.

   Wer Kindesunterhalt zahlt oder bekommt, kennt das:Alle Jahre wieder... gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle! Aber w...
14/12/2023



Wer Kindesunterhalt zahlt oder bekommt, kennt das:

Alle Jahre wieder... gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle!

Aber was macht man (frau) jetzt damit?

Lesen Sie meinen Artikel mit Tipps und Hinweisen:

Was mache ich mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2024? von Rechtsanwältin Uta von Lonski | Dez 14, 2023 | Familienrecht, Uncategorized (Düsseldorfer Tabelle 2024, Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldes)   Sicher haben Sie schon gehört, dass es eine neue Düsseldorfer Tabelle gibt. Die vollst....

     "Ewiger Betreuungsunterhalt"?Betreuungsunterhalt wird immer kürzer gezahlt. Das ist dem Gesetzgeber, aber auch den ...
07/11/2023



"Ewiger Betreuungsunterhalt"?

Betreuungsunterhalt wird immer kürzer gezahlt. Das ist dem Gesetzgeber, aber auch den veränderten Arbeitsgewohnheiten geschuldet.

Das OLG Frankfurt hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, der am anderen Ende des Spektrums liegt: Unterhalt für die Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes.

Was sich aus diesem Fall für jede Ehe verallgemeinern lässt und warum es sinnvoll ist, sich beraten zu lassen, wie die Kinderbetreuung gestaltet wird, lesen Sie in meinem Artikel:

Aus der Rechtsprechung: Ewiger Betreuungsunterhalt (?) von Rechtsanwältin Uta von Lonski | Nov 7, 2023 | Familienrecht, Uncategorized Der Betreuungsunterhalt geht nicht ewig – das hat sich herumgesprochen. Spätestens nach der Elternzeit muss – meistens die Mutter – wieder arbeiten gehen. Vie...

     Der Fall:Die Erblasserin hatte ihrer Tochter das gemeinsam bewohnte Haus und Grundstück hinterlassen. Allerdings un...
06/09/2023



Der Fall:
Die Erblasserin hatte ihrer Tochter das gemeinsam bewohnte Haus und Grundstück hinterlassen. Allerdings unter einer Bedingung: Die Erbin sollte ihrem Lebensgefährten Hausverbot erteilen. Einen Anlass hierfür gab es nicht. Vor dem Tod der Mutter war er im Haus ein- und ausgegangen.

Die Rechtsprechung:
Die Klausel im Testament ist sittenwidrig und damit nichtig. Die Erblasserin greift damit in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Erbin ein. Hierzu ist sie nicht berechtigt (LG Bochum, Az. 8 O 486/20, OLG Hamm, Az. XII ZB 2/21).

Mein Fazit:
Die Sittenwidrigkeit einer testamentarischen Regelung darf nur im Ausnahmefall angenommen werden. Kommt es jedoch dazu, kann das Testament teilweise oder sogar ganz hinfällig sein. Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten.

Ihre Rechtsanwältin Uta von Lonski

     Hausverbot per Testament ist nichtigDer Fall:Die Erblasserin hatte ihrer Tochter das gemeinsam bewohnte Haus und Gr...
10/08/2023



Hausverbot per Testament ist nichtig

Der Fall:
Die Erblasserin hatte ihrer Tochter das gemeinsam bewohnte Haus und Grundstück hinterlassen. Allerdings unter einer Bedingung: Die Erbin sollte ihrem Lebensgefährten Hausverbot erteilen. Einen Anlass hierfür gab es nicht. Vor dem Tod der Mutter war er im Haus ein- und ausgegangen.

Die Rechtsprechung:
Die Klausel im Testament ist sittenwidrig und damit nichtig. Die Erblasserin greift damit in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Erbin ein. Hierzu ist sie nicht berechtigt (LG Bochum, Az. 8 O 486/20, OLG Hamm, Az. XII ZB 2/21).

Mein Fazit:
Die Sittenwidrigkeit einer testamentarischen Regelung darf nur im Ausnahmefall angenommen werden. Kommt es jedoch dazu, kann das Testament teilweise oder sogar ganz hinfällig sein. Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten.

Ihre Rechtsanwältin Uta von Lonski

       Das neue Ehegatten-VertretungsrechtDas Betreuungsrecht wurde zum 01.01.2023 grundlegend umgestaltet. Praktisch be...
17/03/2023



Das neue Ehegatten-Vertretungsrecht

Das Betreuungsrecht wurde zum 01.01.2023 grundlegend umgestaltet. Praktisch bedeutsam ist vor allem, dass erstmals ein Ehegatten-Vertretungsrecht normiert wurde.

Bisher war der Ehegatte nicht automatisch bevollmächtigt, z.B. nach einem schweren Unfall. Lag keine Vorsorgevollmacht vor, wurde der Ehegatte wie ein Fremder behandelt. Er war auf die gerichtliche Einrichtung einer Betreuung angewiesen, um Informationen zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen.

Jetzt ist der Ehegatte durch das Gesetz bevollmächtigt, wenn es wegen eines medizinischen Notfalls erforderlich ist und der Kranke oder Verletzte nicht selbst entscheiden kann.

Beschränkt ist die Vollmacht auf einen Zeitraum von 6 Monaten und auf Fragen der Gesundheitsversorgung. Sie greift nicht, wenn eine Betreuung/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht (auch zugunsten eines Dritten) vorliegt, wenn die Ehegatten getrennt sind oder wenn der Ehegatte dies zuvor ausgeschlossen hat. Der Ausschluss kann im Vorsorgeregister vermerkt werden.

Praxistipp:
Die neue Rechtslage hilft in akuten Notfällen, sie deckt aber längst nicht alles ab. Es fehlt an einer Regelung für
• Längere Erkrankungen (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung)
• Finanzielle/vertragliche Angelegenheiten (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung)
• Immobilien-/Unternehmensgeschäfte (notarielle Vollmacht)
• Entscheidungshilfen für den Ehegatten in ethischen Fragen (Patientenverfügung)
• Ausfall beider Ehegatten (ersatzweise Bevollmächtigung Dritter, Sorgerechtsvollmacht)

Damit Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder rundum abgesichert sind, empfehlen sich die oben genannten Vorsorgedokumente. Sind Sie unsicher, ob für Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist oder ob Sie eine notarielle Vollmacht benötigen, sollten Sie sich beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung!

Ihre Rechtsanwältin von Lonski

     Haben Sie sich schon mit der neuen Düsseldorfer Tabelle befasst? Oder zahlen Sie unverändert weiter/erhalten die gl...
31/01/2023



Haben Sie sich schon mit der neuen Düsseldorfer Tabelle befasst?

Oder zahlen Sie unverändert weiter/erhalten die gleichen Beträge ohne zu wissen, ob das richtig ist und was Sie machen sollen?

Was Sie selbst tun können und wann eine anwaltliche Beratung angezeigt ist, lesen Sie in meinem Artikel.

Was mache ich mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023? von Rechtsanwältin Uta von Lonski | Jan 2, 2023 | Familienrecht, Uncategorized | 0 Kommentare Sicher haben Sie schon gehört, dass sich beim Kindesunterhalt ab 01.01.2023 vieles ändert. In den meisten Gegenden Deutschlands wird der Unterhalts...

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