15/07/2026
„Fachanwälte für Sozialrecht machen nur Bürgergeld.“ – Stimmt nicht.
In der Praxis habe ich häufig komplexe Fälle wie diesen auf dem Tisch:
• Deutsche Rentenversicherung erklärt die Gestütsbetreiberin zur hauptberuflich Selbständigen – mit Folgen für Kranken‑, Pflege‑ und Rentenversicherung.
• Die Krankenkasse kippt rückwirkend die Pflichtversicherung, will freiwillige Beiträge aus allen Einkünften.
• Parallel droht die landwirtschaftliche Krankenkasse mit eigenen Beiträgen.
• Es geht um fünfstellige Beträge, Statusentscheidungen nach § 44 SGB X, Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV und strategische Abstimmung zwischen drei Sozialversicherungsträgern.
Sozialrecht ist hochkomplex – und für Unternehmerinnen, Ärzte, Selbständige und Landwirte oft existenziell. Bürgergeld ist nur ein kleiner Ausschnitt.
Hattet Ihr schon mal Berührung mit dem Thema Sozialrecht? Schreibt es in die comments.