Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH

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Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH Erbrecht | Familienrecht | Sozialrecht | Arbeitsrecht | Strafrecht

25/06/2026

🌡️ Kurze Info zur Hitzewelle – Kanzlei am 26.06.2026 geschlossen.

Aufgrund der angekündigten extremen Temperaturen von über 35 °C in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit bleibt unsere Kanzlei am Freitag, den 26.06.2026, geschlossen.

Meine Mitarbeiter erhalten an diesem Tag bezahlten Sonderurlaub – Gesundheit geht vor.

Für dringende Angelegenheiten ist selbstverständlich eine Rufumleitung eingerichtet, sodass Sie uns im Notfall erreichen können.

🔥 Ein paar Hinweise zur Hitze (bleiben Sie möglichst kühl):

- Vermeiden Sie körperliche Anstrengung in der Mittagsh*tze
- Trinken Sie ausreichend – am besten Wasser
- Halten Sie Wohnräume möglichst kühl (morgens/lüften, tagsüber abdunkeln)
- Achten Sie besonders auf Kinder, ältere Menschen und Haustiere

Und: Im Zweifel lieber einen Gang zurückschalten – die Temperaturen sind kein Wettbewerb

Wir wünschen Ihnen, dass Sie gut durch die Hitze kommen – wir sehen uns ab Montag wieder ausgeruht (und hoffentlich etwas abgekühlt) zurück.

10/06/2026

Wer heiratet, denkt in der Regel nicht an eine Trennung – und das ist auch gut so.

Tatsächlich werden die meisten Ehen nicht durch Streit beendet, sondern durch die natürlichen Dinge des Lebens.

Und trotzdem kommt es vor, dass sich Menschen auseinanderleben. Das ist nichts Ungewöhnliches und oft auch nicht zu verhindern.

Der oft zitierte „Rosenkrieg“ ist dabei nach meiner Erfahrung eher die Ausnahme. Häufiger wird es an ganz anderer Stelle schwierig – zum Beispiel beim Zugewinnausgleich.

Dabei geht es häufig weniger um das, was am Ende vorhanden ist, sondern um das, was einmal am Anfang war. Und genau da beginnt das Problem:

Wer kann nach 20 oder 30 Jahren noch genau sagen, welches Vermögen zu Beginn der Ehe vorhanden war?

Nicht selten führt genau diese Frage zu Streit – und manchmal auch zu langwierigen Verfahren.

Dabei ließe sich vieles vermeiden:

Ein einfaches DIN‑A4‑Blatt, zehn Minuten Zeit vor der Hochzeit und eine gemeinsame Aufstellung der Vermögenswerte können im Ernstfall viel Aufwand, Zeit und Nerven sparen.

Wurde hier vorgesorgt, bestehen zudem sehr gute Chancen, Konflikte im Rahmen einer Mediation zu lösen – sachlich, strukturiert und ohne unnötige Eskalation.

Ich unterstütze Sie im Familienrecht – bei Trennung, Scheidung und allen Fragen rund um Kinder und Vermögen.

Verständlich, strukturiert und mit dem Ziel, Lösungen zu finden, mit denen Sie auch morgen noch gut leben können.

Denn am Ende sollte – bei aller Unterschiedlichkeit – idealerweise zumindest noch ein gemeinsamer Kaffee möglich sein.

Und sollten Sie diese „DIN‑A4‑Lösung“ in Betracht ziehen: Ich berate Sie dazu gerne.



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05/06/2026

Immer wieder werde ich gefragt, ob ich einen Anwalt kenne, der Sozialrecht macht.

Die Antwort ist ganz einfach: Ja – mich.

Das Sozialrecht gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten und ergänzt meine schwerpunktmäßige Tätigkeit im Familien- und Strafrecht. Ich bearbeite insbesondere Mandate rund um die Sozialversicherung, also vor allem in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Ich unterstütze Sie zuverlässig im Antragsverfahren, begleite Sie durch das Widerspruchsverfahren und vertrete Sie – wenn erforderlich – auch vor Gericht bis hin zum Bundessozialgericht.

Auch in bereits laufenden Verfahren kann ich mich jederzeit für Sie einschalten, wenn dort Unterstützungsbedarf besteht.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs für eine zweite rechtliche Einschätzung („Zweitmeinung“) zur Verfügung.

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind: Wir besprechen zunächst Ihr Ziel und ich gebe Ihnen nach Einsicht in die Akte eine ehrliche und fundierte Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.

Wenn Sie also Unterstützung im Sozialvertragsrecht benötigen oder unsicher sind, wie es weitergeht – sprechen Sie mich gerne an.

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14/03/2026

„Kamikaze“ heißt wörtlich „göttlicher Wind“, hierzulande frei übersetzt mit Himmelfahrtskommando, in Japan eher mit „rücksichtlos“ gleichgesetzt und in der (sehr freien) juristischen Übersetzung: „Das wird… interessant.“

Der Klassiker im Alltag: E Scooter wird gefahren, als wäre er ein Fahrrad mit Sonderrechten. Ist er nicht. Für E Scooter gelten eigene Regeln (StVO und eKFV). Das führt zu einer einfachen, aber unbeliebten Wahrheit: Gehwege sind tabu.

Wo darf man fahren?

Radweg ja.

Gemeinsamer Geh /Radweg nur, wenn er entsprechend beschildert ist – kleiner Spoiler: In Bassum gibt’s diese Beschilderung nicht!

Fahrradstraße: ja

Und wenn nichts davon vorhanden ist: rechts auf der Fahrbahn.

Der Teil, den man erst merkt, wenn’s gekracht hat: 20 km/h reichen für erhebliche Verletzungen.

Und die Haftpflicht ist zwar da – nur prüft sie dann sehr gewissenhaft, ob sie wegen grober Fahrlässigkeit (teilweise) Regress nehmen darf.

Das ist ungefähr so beliebt wie ein Bußgeldbescheid am Samstagvormittag.

PatientenverfügungErlaubt sei mir zunächst ein wenig schwarzer Humor: "Ich will nicht von einer Maschine künstlich am Le...
06/07/2023

Patientenverfügung

Erlaubt sei mir zunächst ein wenig schwarzer Humor: "Ich will nicht von einer Maschine künstlich am Leben erhalten werden." "und was ist mit der Kaffeemaschine"...

Die Sache mit der Maschine hat natürlich einen ernsten Hintergrund. Man kann aufgrund eines Unfalles, einer plötzlichen Krankheit oder anderen Schicksalsschlägen nicht mehr selbst entscheiden, wie die ärztliche Behandlung fortgeführt wird.

Hat man keine Vorkehrungen getroffen, ist zunächst die behandelnde Ärztin gefragt, deren oberste Prämisse es ist, zunächst den Erhalt des Lebens, mit der ihrer Erfahrung nach, besten Behandlung zu sichern.

Das muss aber nicht zwangsläufig auch dem Wunsch des Patienten entsprechen, der/die sich jedoch naturgemäß in solchen Notfällen nicht äußern kann.

Ist die Erstbehandlung vorbei, so muss eine dritte Person entscheiden, wie es weiter geht.

Wenn es einen Ehepartner gibt, so bietet das Gesetz in § 1318 die Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Dies ist recht umfassend, hat jedoch auch viele Ausnahmen.

Ist das nicht der Fall, so muss umständlich ein Betreuer bestellt werden. Es entscheidet dann eine vom Gericht benannte Person über das weitere Vorgehen.

Um das zu verhindern, kann jeder einwilligungsfähige Erwachsene selbst bestimmen, welche Behandlung im Fall der Fälle durchgeführt werden darf.

Patientenverfügungen sind schriftlich zu verfassen. Inhaltlich können sie frei gestaltet werden.

Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sie so genau wie möglich verfasst werden sollten. Denn im Fall der Fälle wird geprüft: Was will der Patient damit ausdrücken. Allein nach dem Wortlaut darf man nicht gehen, denn vielleicht meint der Patient ja etwas anderes. Sprache ist vielfältig.

Daher gibt es verschiedene Hilfsmittel:

1. Es gibt vorformulierte Verfügungen. Diese können Sie ausfüllen und durch Kreuze Ihre Wünsche angeben.

Vorteil: Schnell und kostengünstig
Nachteil: Individuelle Wünsche werden selten berücksichtigt.

2. Sie lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten, der wird mit Ihnen Ihre Wünsche besprechen und auch kritischer Nachfragen, um Ihr persönliche Verfügung zu erstellen. Dazu kann er auf Textbausteine zurückgreifen.

Vorteil: Individueller, schnell, informativ
Nachteil: kostenpflichtig

3. Sie lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten und von Ihm eine komplette individuelle Patientenverfügung erstellen.

Vorteil: eine auf Sie maßgeschneiderte Patientenverfügung, rundum Beratung zu dem Thema
Nachteil: nicht schnell verfügbar, teuerste Variante

Ich biete in meinen Kanzleien alle drei Möglichkeiten an. Sie können bei mir kostenfrei eine Formularverfügung erhalten.

Gerne verfasse ich auch für Sie eine Individuelle Lösung.

Für die Transparenz - mein Honorar Patientenverfügung:

Beratung: 59,00 €
Patientenverfügung mit Bausteinen: 119,00 €
Individual Verfügung: nach Aufwand und Absprache

Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.

06/07/2023

Rechtsberatung auf Augenhöhe. Ich helfe Ihnen nicht nur dabei Ihre Rechte durchzusetzen.

Ich kann Ihnen auch dabei helfen, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder auch außergerichtlich beizulegen.

Ich berate Sie auch in anderen Lebenslagen:

- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmachten
- Nachlassangelegenheiten
- Überprüfen von behördlichen Entscheidungen
- Erstellen und Prüfen von Individualverträgen
- Schuldnerberatung (in Kooperation mit der AWO)

Adresse

Auf Dem Brink 20
Bassum
27211

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
13:30 - 17:30
Dienstag 09:00 - 12:30
Mittwoch 09:00 - 12:30
13:30 - 17:30
Donnerstag 09:00 - 12:30
Freitag 09:00 - 12:30

Telefon

+4942416030690

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