06/07/2023
Patientenverfügung
Erlaubt sei mir zunächst ein wenig schwarzer Humor: "Ich will nicht von einer Maschine künstlich am Leben erhalten werden." "und was ist mit der Kaffeemaschine"...
Die Sache mit der Maschine hat natürlich einen ernsten Hintergrund. Man kann aufgrund eines Unfalles, einer plötzlichen Krankheit oder anderen Schicksalsschlägen nicht mehr selbst entscheiden, wie die ärztliche Behandlung fortgeführt wird.
Hat man keine Vorkehrungen getroffen, ist zunächst die behandelnde Ärztin gefragt, deren oberste Prämisse es ist, zunächst den Erhalt des Lebens, mit der ihrer Erfahrung nach, besten Behandlung zu sichern.
Das muss aber nicht zwangsläufig auch dem Wunsch des Patienten entsprechen, der/die sich jedoch naturgemäß in solchen Notfällen nicht äußern kann.
Ist die Erstbehandlung vorbei, so muss eine dritte Person entscheiden, wie es weiter geht.
Wenn es einen Ehepartner gibt, so bietet das Gesetz in § 1318 die Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Dies ist recht umfassend, hat jedoch auch viele Ausnahmen.
Ist das nicht der Fall, so muss umständlich ein Betreuer bestellt werden. Es entscheidet dann eine vom Gericht benannte Person über das weitere Vorgehen.
Um das zu verhindern, kann jeder einwilligungsfähige Erwachsene selbst bestimmen, welche Behandlung im Fall der Fälle durchgeführt werden darf.
Patientenverfügungen sind schriftlich zu verfassen. Inhaltlich können sie frei gestaltet werden.
Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sie so genau wie möglich verfasst werden sollten. Denn im Fall der Fälle wird geprüft: Was will der Patient damit ausdrücken. Allein nach dem Wortlaut darf man nicht gehen, denn vielleicht meint der Patient ja etwas anderes. Sprache ist vielfältig.
Daher gibt es verschiedene Hilfsmittel:
1. Es gibt vorformulierte Verfügungen. Diese können Sie ausfüllen und durch Kreuze Ihre Wünsche angeben.
Vorteil: Schnell und kostengünstig
Nachteil: Individuelle Wünsche werden selten berücksichtigt.
2. Sie lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten, der wird mit Ihnen Ihre Wünsche besprechen und auch kritischer Nachfragen, um Ihr persönliche Verfügung zu erstellen. Dazu kann er auf Textbausteine zurückgreifen.
Vorteil: Individueller, schnell, informativ
Nachteil: kostenpflichtig
3. Sie lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten und von Ihm eine komplette individuelle Patientenverfügung erstellen.
Vorteil: eine auf Sie maßgeschneiderte Patientenverfügung, rundum Beratung zu dem Thema
Nachteil: nicht schnell verfügbar, teuerste Variante
Ich biete in meinen Kanzleien alle drei Möglichkeiten an. Sie können bei mir kostenfrei eine Formularverfügung erhalten.
Gerne verfasse ich auch für Sie eine Individuelle Lösung.
Für die Transparenz - mein Honorar Patientenverfügung:
Beratung: 59,00 €
Patientenverfügung mit Bausteinen: 119,00 €
Individual Verfügung: nach Aufwand und Absprache
Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.