Patlector Patentanwalt Kanzlei

Patlector Patentanwalt Kanzlei PATLECTOR Patentanwalt ist eine international arbeitende Patentanwaltskanzlei in Grafing bei München.

Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich des Schutzes von Erfindungen durch Patent oder Gebrauchsmuster und dem Schutz von Marken und Designs. Wir helfen Ihnen in allen Rechtsfragen rund um die Patentanmeldung, Markenanmeldung, Gebrauchsmusterschutz, Designschutz. Seit über 20 Jahren beraten und begleiten wir unsere Mandanten in Fragen der Patentanmeldung.

05/09/2017

Lesen Sie meinen neuen Blogeintrag "Die Marke und der Widerspruch" https://www.patlector-patentanwalt.net/de/blog-patlector.html

Der Widerspruch gegen eine Marke dient dem Zweck, eine ältere Marke gegen eine jüngere Marke geltend zu machen, um zu verhindern, dass die jüngere Marke in den Schutzrechtsbereich der älteren Marke eingreift.

01/09/2017

Das Patent im Einspruchsverfahren

Sowohl das Deutsche als auch das Europäische Patentrecht kennen den soge-nannten Einspruch gegen das Patent.

Der Einspruch dient dazu, ein erteiltes Patent entweder zu beschränken oder voll-ständig zu vernichten. Jeder kann einen Einspruch einlegen, also auch eine Pri-vatperson oder ein Wettbewerber des Patentinhabers.

Aufgrund der Wirkung eines erfolgreichen Einspruchs, das Patent entweder in sei-ner Schutzwirkung zu beschränken oder vollständig zu beseitigen, werden Ein-sprüche aber üblicherweise von Wettbewerbern des Patentinhabers eingelegt, mit dem Zweck die rechtliche Position des Wettbewerbers durch das erteilte Patent nicht oder weniger zu schwächen, da ein erteiltes Patent die Handlungsfreiheit des Wettbewerbers durchaus massiv beeinflussen kann.

Der Einspruch muss innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Patenterteilung eingereicht werden, andernfalls ist der verspätet und kann keine Wirkung mehr entfalten. Der Einspruch muss ausführlich begründet werden und wird üblicherweise darauf gestützt, dass es dem Patent an der Neuheit oder der Er-findungshöhe fehlt. Der Patentinhaber verteidigt sein Patent üblicherweise gegen die Vorwürfe des sogenannten Einsprechenden.

Im Einspruchsverfahren werden dann die geltend gemachten Begründungen des Einsprechenden und die Argumente des Patentinhabers vor einem amtlichen Gre-mium geprüft, welches dann auch eine erstinstanzliche Entscheidung fällt, die da-rauf lautet, dass der Einspruch zurückgewiesen wird, dass das Patent beschränkt aufrechterhalten wird - der Einsprechende hat einen Teilerfolg erzielt - oder dass das Patent vollständig widerrufen wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://www.patlector-patentanwalt.net/de/patentschutz/einspruch-gegen-ein-patent.html )

Ein erteiltes Patent kann durch einen Einspruch angegriffen werden, um es zu beseitigen oder zu beschränken. Ein Einspruch ist nur innerhalb eines engen Zeitfensters nach der Patenterteilung möglich und muss gut vorbereitet werden.

Die Gemeinschaftsmarke wird zur UnionsmarkeNeue Bezeichnung des AmtesDas Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) -...
12/02/2016

Die Gemeinschaftsmarke wird zur Unionsmarke

Neue Bezeichnung des Amtes
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) - in Insiderkreisen oft auch Gemeinschaftsmarkenamt genannt - wird ab dem 23. März 2016 einen neuen Namen tragen, nämlich "Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)."

Was wird aus den Gemeinschaftsmarken?
Alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits eingetragenen Gemeinschaftsmarken werden automatisch zu "Unionsmarken" und zugehörige Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden zu Anmeldungen von Unionsmarken.

Dies sind nur drei der Änderungen, die das bisherige Gemeinschaftsmarkensystem ab dem 23. März 2016 betreffen.

Vom Markenschutz ausgeschlossen
Weitere Änderungen betreffen unter anderem Ausschlussgründe für die Schutzfähigkeit einer Marke, so sind z.B. Marken nicht schutzfähig, die nach Maßgabe von Unionsvorschriften oder von internationalen Übereinkünften dem Schutz sogenannter garantierter traditioneller Spezialitäten dienen. Auch sollen Marken ausgeschlossen werden, die früheren Sortenbezeichnungen entsprechen.

Die neue Unionsgewährleistungsmarke
Mit der Reform wird auch eine neue Marke eingeführt, die sogenannten Unionsgewährleistungsmarke. Es ist dies eine Marke, für die der Inhaber der Marke das Material, die Art und Weise der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen, die Qualität, Genauigkeit oder andere Eigenschaften gewährleistet. Für die Unionsgewährleistungsmarke ist beim Amt eine Satzung zu hinterlegen, die Regelungen enthalten muss bezüglich der zur Benutzung der Marke befugten Personen, die durch die Marke zu gewährleistenden Eigenschaften, die Art und Weise, wie diese Eigenschaften zu prüfen sind und die Benutzung der Marke zu überwachen ist.

Die amtlichen Gebühren werden auch geändert

Es werden auch die amtlichen Gebühren geändert. Umfasst die Anmeldung nur eine Klasse, beträgt die amtliche Anmeldegebühr 50 EUR weniger als bisher, umfasst sie jedoch beispielsweise drei Klassen, steigt die amtliche Gebühr um EUR 150 an.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie http://www.patlector-patentanwalt.net/de/markenschutz.html

Warum sind Gewerbliche Schutzrechte sinnvoll?Die Entwicklung eines neuen technischen Produkts erfordert oftmals große In...
12/02/2016

Warum sind Gewerbliche Schutzrechte sinnvoll?

Die Entwicklung eines neuen technischen Produkts erfordert oftmals große Investitionen an Kapital, das durch eine lange Vermarktung der Neuentwicklung refinanziert werden muss.

Wird dann das neu entwickelte Produkt vermarktet, ohne vorher durch ein Schutzrecht - hier ist ganz klassisch das Patent zu nennen -, abgesichert worden zu sein, wird das Produkt von Dritten nachgebaut und die Vermarktung und damit das geleistete Investment gefährdet.

An dieser Stelle setzen Schutzrechte ein, die das Geistige Eigentum des Erfinders schützen und verhindern, dass Dritte das neue Produkt unerlaubt kopieren und vermarkten - oder auch ein neu entwickeltes Verfahren unerlaubt benutzen - und so an Erfindungen gelangen, ohne sie gemacht zu haben.

Die Neuentwicklung kann durch technische Schutzrechte, wie ein Deutsches Patent, ein Europäisches Patent oder auch durch eine Internationale Patentanmeldung geschützt werden. Zeichnet sich die Neuentwicklung auch durch ein neues Design aus, kann auch ein Designschutzrecht das richtige sein oder ein den Schutz durch das Patent ergänzendes Schutzrecht sein.

Die Vermarktung von Produkten oder auch Dienstleistungen gelingt erfolgreicher durch die Verwendung einer Marke, die den Zweck hat, das Produkt von ähnlichen Produkten von Konkurrenten auf dem Markt zu unterscheiden. Eine hier erfolgreiche Marke ist ein sehr wertvolles Gut und bedarf der Pflege, Betreuung und Verteidigung durch einen Fachmann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie

Der Schutz einer Erfindung durch die Patentanmeldung mit Hilfe eines Patentanwalts - Udo Söllner, München.

Kanzlei in München zu Patentrecht und Markenrecht in der Nigerstraße 4, 81675 München
12/02/2016

Kanzlei in München zu Patentrecht und Markenrecht in der Nigerstraße 4, 81675 München

Liebe Interessentinnen und Interessenten,heute darf ich Ihnen erfreulicher Weise mitteilen, dass http://www.patlector-pa...
12/02/2016

Liebe Interessentinnen und Interessenten,
heute darf ich Ihnen erfreulicher Weise mitteilen, dass http://www.patlector-patentanwalt.net/de ab heute auf facebook online ist! Viel Spaß beim Lesen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Udo Söllner, Patentanwalt, LL.M.

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