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VERKEHRSRECHT𝗪𝗮𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁… 𝗮𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗼𝗽-𝗦𝗰𝗵𝗶𝗹𝗱?Nahezu täglich kann man beobachten, dass vielen Verkehrsteilnehmern die Spie...
04/09/2026

VERKEHRSRECHT
𝗪𝗮𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁… 𝗮𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗼𝗽-𝗦𝗰𝗵𝗶𝗹𝗱?

Nahezu täglich kann man beobachten, dass vielen Verkehrsteilnehmern die Spielregeln an Stopp-Schildern nicht geläufig sind. Wir fassen hier daher nochmal kurz die wichtigsten Dinge zusammen:

Das rote, achteckige Stoppschild ist das Zeichen 206 in der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO). Es bedeutet anhalten und Vorfahrt gewähren.

Daher müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und dem vorhandenen Querverkehr die Vorfahrt gewähren. Das Anhalten ist zwingend (!), selbst dann weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu erkennen ist.

Der Gesetzgeber hat nicht konkret geregelt, wie lange anzuhalten ist. Das eigene Fahrzeug muss jedoch zum vollständigen Stillstand kommen und sodann muss man sich davon überzeugen, dass keine anderen Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind. Eine gute Orientierung sind die meist in der Fahrschule gelernten drei Sekunden.

Wer nicht anhält, zahlt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 €. Bei Gefährdung anderer ist ein Bußgeld in Höhe von 70,00 € (mit Unfall 85,00 €) plus einen Punkt in Flensburg fällig.

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REISESRECHT𝗭𝘂 𝘄𝗲𝗻𝗶𝗴𝗲 𝗟𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗺 𝗣𝗼𝗼𝗹: 𝗥𝗲𝗶𝘀𝗲𝗺𝗮𝗻𝗴𝗲𝗹?Amtsgericht Hannover, Urteil vom 20.12.2023, Az. 553 C 5141/23𝘞𝘢𝘴 𝘪𝘴𝘵 𝘱...
05/08/2026

REISESRECHT
𝗭𝘂 𝘄𝗲𝗻𝗶𝗴𝗲 𝗟𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗺 𝗣𝗼𝗼𝗹: 𝗥𝗲𝗶𝘀𝗲𝗺𝗮𝗻𝗴𝗲𝗹?
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 20.12.2023, Az. 553 C 5141/23

𝘞𝘢𝘴 𝘪𝘴𝘵 𝘱𝘢𝘴𝘴𝘪𝘦𝘳𝘵?
Ein Mann buchte für seine Familie und sich eine Pauschalreise nach Rhodos. Die Hotelanlage verfügte über sechs Pools und ca. 500 Liegen. Diese waren (trotz Verbot durch das Hotel) ständig und dauerhaft mit Handtüchern von anderen Gästen reserviert, so dass der Mann und seine Familie mehrfach keine freien Liegen fanden. Der Mann beschwerte sich und forderte eine Reisepreisminderung von 15 %. Der Reiseveranstalter lehnte ab.

𝘞𝘢𝘴 𝘴𝘢𝘨𝘵 𝘥𝘢𝘴 𝘎𝘦𝘳𝘪𝘤𝘩𝘵?
Das Amtsgericht gab der Klage statt.
Es müsse nicht für jeden Gast eine Liege vorhanden sein. Die Anzahl der Liegen müsse nur in einem angemessen Verhältnis zur Hotelauslastung stehen. Wenn aber dauerhaft Liegen blockiert würden, ohne dass diese tatsächlich genutzt würden, so müsse der Reiseveranstalter einschreiten und sein Verbot auch kontrollieren. Es sei dem Gast nicht zumutbar, selber für Abhilfe zur sorgen und dadurch in Streit mit Mitreisenden zu geraten.

𝘞𝘢𝘴 𝘮𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘳?
Die Entscheidung ist richtig. Ganz wichtig ist immer, bereits vor Ort etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter (häufig ist ein Reiseleiter im Hotel) zu melden und Abhilfe zu verlangen. Nach Rückkehr ist es dafür zu spät!

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VERKEHRSRECHT𝗪𝗮𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁… 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲?Nahezu täglich kann man beobachten, dass vielen Verkehrsteilnehmern die Spi...
20/07/2026

VERKEHRSRECHT
𝗪𝗮𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁… 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲?

Nahezu täglich kann man beobachten, dass vielen Verkehrsteilnehmern die Spielregeln an der Bushaltestelle nicht geläufig sind. Wir fassen hier daher nochmal kurz die wichtigsten Dinge zusammen:

𝘏𝘢𝘭𝘵𝘦𝘯𝘥𝘦𝘳 𝘉𝘶𝘴
Wenn ein Schul- oder Linienbus an der Haltestelle (zu erkennen am Verkehrszeichen 224: gelbes Schild mit grünem „H“) hält, darf nur ganz vorsichtig und mit dem gebotenen Abstand vorbeigefahren werden. Im Zweifel muss gewartet werden. Wichtig: Die Grundsätze gelten für beide Fahrtrichtungen, also auch für den Gegenverkehr!

𝘉𝘶𝘴 𝘮𝘪𝘵 𝘞𝘢𝘳𝘯𝘣𝘭𝘪𝘯𝘬𝘭𝘪𝘤𝘩𝘵
Wenn der Busfahrer während der Annäherung an die Haltestelle das Warnblinklicht einschaltet, darf man den Bus nicht mehr überholen. Sobald der Bus mit Warnblicklicht steht, darf wieder vorsichtig, mit ausreichend Abstand und nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren. Achtung: Wieder gilt dies auch für den Gegenverkehr.

𝘓𝘰𝘴𝘧𝘢𝘩𝘳𝘦𝘯𝘥𝘦𝘳 𝘉𝘶𝘴
Wenn ein Bus wieder anfährt, hat er Vorrang. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen Busse also in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.

𝘙𝘦𝘪𝘴𝘦- 𝘶𝘯𝘥 𝘍𝘦𝘳𝘯𝘣𝘶𝘴𝘴𝘦
Alle vorgenannten Regeln gelten nur Schul- und Linienbusse, nicht für Reise- und Fernbusse.

𝘚𝘢𝘯𝘬𝘵𝘪𝘰𝘯𝘦𝘯
Wer schneller als Schritt fährt, dem droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 15,00 €. Wer gegen das Überholverbot verstößt oder Fahrgäste gefährdet, zahlt bis zu 70,00 € und bekommt einen Punkt in Flensburg.

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03/07/2026
ARBEITSRECHT𝗛𝗶𝘁𝘇𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗮𝗺 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗽𝗹𝗮𝘁𝘇?In den letzten Tagen war es sehr heiß. Für den Rest der Woche sind Temperaturen vo...
23/06/2026

ARBEITSRECHT
𝗛𝗶𝘁𝘇𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗮𝗺 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗽𝗹𝗮𝘁𝘇?

In den letzten Tagen war es sehr heiß. Für den Rest der Woche sind Temperaturen von 35 Grad Celsius und mehr vorhergesagt. Das Arbeiten fällt dann häufig nicht gerade leicht. Aber haben Arbeitnehmer(innen) einen Anspruch auf hitzefrei und was gilt im Home-Office?

Die Antworten lauten in Kürze wie folgt:

Einen allgemeinen Anspruch auf hitzefrei bei bestimmten Temperaturen gibt es (leider) nicht. Allerdings obliegt dem Arbeitgeber die Verantwortung für die Gesundheit seiner Belegschaft. Gesetzliche Grundlagen sind § 618 BGB, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenregel.

Danach gilt: Ab 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen (Lüften, Ventilatoren, Sonnenrollos, lockere Kleiderordnung, kostenlose Getränke, Home-Office etc.) nach seinem Ermessen. Ab 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber tätig werden. Ab 35 Grad Celsius ist der Arbeitsplatz nicht mehr als solcher geeignet.

Für Personen, die im Freien arbeiten müssen (Müllabfuhr, Baugewerbe etc.) hat der Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht durch Arbeitskleidung, Sonnenschutz, gekürzte Schichten und ähnliche Maßnahmen.

Bleibt noch das Home-Office. Auch hier ist der Arbeitgeber im Grundsatz verantwortlich. Wer zuhause arbeitet muss aber selber für Lüftung, Schatten, Getränke etc. sorgen. Mittel zur Kühlung (Klimaanlage, Ventilatoren etc.) müssen nicht gestellt werden.

Und schließlich: Kurze Hosen kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht verbieten (Arbeitsgericht Mannheim, Az. 7 Ca 222/88) und sie rechtfertigen auch keine Kündigung (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az. 9 Ca 1687/01).

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REISESRECHT𝗞𝗼𝗳𝗳𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗴: 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝘀𝗲𝗿𝘀𝗮𝘁𝘇 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗶𝘀𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀?Landgericht Frankenthal, Urteil vom 19.02.202...
08/05/2026

REISESRECHT
𝗞𝗼𝗳𝗳𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗴: 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗮𝗱𝗲𝗻𝘀𝗲𝗿𝘀𝗮𝘁𝘇 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗶𝘀𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀?
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 19.02.2026, Az. 7 O 321/25

𝘞𝘢𝘴 𝘪𝘴𝘵 𝘱𝘢𝘴𝘴𝘪𝘦𝘳𝘵?
Eine Familie mit drei kleinen Kindern hatte eine Pauschalreise gebucht. Auf dem Hinflug ging der Koffer mit den Kindersachen verloren und wurde auch nicht wieder gefunden. Die Kinder mussten daher vor Ort neu ausgestattet werden, wofür der Reiseveranstalter auch Schadensersatz leistete. Eine zusätzliche Minderung des Reisepreises wurde jedoch abgelehnt, so dass die Familie klagte.

𝘞𝘢𝘴 𝘴𝘢𝘨𝘵 𝘥𝘢𝘴 𝘎𝘦𝘳𝘪𝘤𝘩𝘵?
Das Landgericht Frankenthal sprach der Familie eine Minderung von 35 % zu. Durch den Gepäckverlust sei die Pauschalreise mangelhaft gewesen. Denn statt Erholung war zunächst die stressige Wiederbeschaffung der verlorenen Gegenstände erforderlich.

𝘞𝘢𝘴 𝘮𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘳?
Die Entscheidung ist zutreffend. Drei kleine Kinder komplett neu auszustatten ist nicht nur kosten-, sondern auch zeitintensiv, so dass die Minderung berechtigt ist. Verallgemeinern können wird man die Entscheidung aber nicht, da es immer auf die konkreten Umstände ankommt.

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