25/03/2026
Krank nach einem Tattoo – muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen?
Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein beschäftigen.
Eine Pflegehilfskraft ließ sich am Unterarm tätowieren. Kurz darauf entzündete sich die Stelle, sie wurde krankgeschrieben und verlangte Entgeltfortzahlung.
Das Gericht entschied:
Wer sich tätowieren lässt, nimmt das Risiko einer Entzündung bewusst in Kauf. Wird man deshalb arbeitsunfähig, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen.
Was genau hinter dieser Entscheidung steckt, erklären wir im aktuellen Beitrag der Kanzlei Riedel.
https://kanzlei-riedel.de/kein-lohn-bei-krankmeldung/