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21/12/2020

Schadensersatzklage in einem sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG wegen Verjährung erfolglos

BGH Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat heute über einen Fall entschieden, in dem der Fahrzeugkäufer im Jahr 2015 Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug vom sogenannten Dieselskandal betroffen ist, aber erst 2019 Schadensersatzklage gegen den Hersteller erhoben hat. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche als verjährt angesehen. (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2020)

04/05/2016

Heute hat der BGH (Bundesgerichtshof) eine Entscheidung getroffen, die viele Besucher von Fitnessclubs interessieren wird.
Es ging um die Frage, ob jemand, der einen Vertrag in einem Fitnessclub über eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen hat, diesen Vertrag ohne Einhaltung der Frist kündigen kann, wenn er etwa aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss.
Das hat der BGH verneint.
Ein Dauerschuldverhältnis, wie ein Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Allerdings trägt der Kunde grundsätzlich das Risiko, aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse das Studio nicht mehr nutzen zu können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist, etwa wenn er sportunfähig erkrankt oder bei einer Schwangerschaft. Ein berufsbedingter Wohnsitzwechsel reicht dafür nach Auffassung des BGH nicht aus, weil die Gründe für diesen in der Regel im Einflussbereich des Kunden liegen.
Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15

22/04/2016

Bundesgerichtshof zu BGB § 556 Abs. 1 Satz 2:
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I. S. 2347) ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart.
BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - VIII ZR 137/15

16/04/2016

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verbot des Zeigens des Gedichts „Schmähkritik“ bei Demo

Nachdem das Gedicht von Jan Böhmermann „Schmähkritik“ so hohe Wellen geschlagen hat, hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 14.04.2016 - VG 1 L 268.16 - entschieden, dass dieses Gedicht oder Auszüge daraus nicht bei einer Demonstration (Ziegen-Demo) vor dem Grundstück der türkischen Botschaft gezeigt werden darf.
Der Polizeipräsident als Versammlungsbehörde hatte das öffentliche Zeigen und Rezitieren des Gedichts oder einzelner Passagen daraus untersagt.
Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.
Allerdings liegt in dieser Bestätigung keine Beurteilung der Strafbarkeit des Handelns von Herrn Böhmermann. Vielmehr führt das Gericht aus, dass Satire von Herrn Böhmermann die Einbettung des Gedichts in einen "quasi-edukatorischen Gesamtkontext" vorgenommen hat, wohingegen die isolierte Zitierung des Gedichts bei der Demonstration die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik erfülle.
Der Beschluß ist nicht rechtskräftig.

16/04/2016

LG Bochum: Kein Rücktritt vom Autokaufvertrag wegen VW-Schummel-Software

Das Landgericht Bochum (Urt. v. 16.03.2016, Az. I-2 O 425/15) hat die Klage eines VW Kunden abgewiesen, der wegen des Abgasskandals den Kaufvertrag über sein Auto mit dem Autohaus rückabwickeln wollte. Die Richter waren der Auffassung, dass in der Manipulations-Software keine erhebliche Pflichtverletzung zu sehen sei und dass im übrigen dem Autohaus das Verhalten des Herstellers VW nicht zugerechnet werden könne. (Urteil ist noch nicht veröffentlicht und noch nicht rechtskräftig)

11/04/2016

Bundesgerichtshof zur Frage, wie die Wohnung bei Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben ist:

Wenn der Mieter eine Wohnung übernommen hat, die mit neutraler Dekoration versehen war (Wände/Decken in weiß gestrichen), und gibt sie nach Ende des Mietverhältnisses in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurück, dann macht er sich schadensersatzpflichtig.
In diesem Fall hatte der Mieter die Wohnung, die er frisch renoviert weiß gestrichen übernommen hatte, bei Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben mit einzelnen Wänden, die in kräftigen Farben (rot, gelb, blau) gestrichen waren. Der BGH hat die Mieter zum Schadensersatz verurteilt.
(Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 416/12)

10/04/2016

Neue Rechtssprechung des BGH zu Nebenkostenabrechnungen

Mit einer Entscheidung vom 20.01.2016 (VIII ZR 93/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die formalen Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen zu Gunsten der Vermieter gesenkt.
Nachdem vorher auch vom BGH mehrfach entschieden worden war, dass es für eine formal wirksame Abrechnung nicht ausreicht, wenn der Vermieter lediglich bereinigte Gesamtkosten angibt, die nicht näher aufgeschlüsselt sind, ist er jetzt von seiner früheren Rechtssprechung abgewichen.
Nunmehr soll es reichen, wenn der Vermieter nur den jeweiligen Gesamtbetrag für die einzelnen Abrechnungspositionen aufführt und auf die Mieter aufteilt. Wie der Gesamtbetrag ermittelt und berechnet wurde, muss in der Abrechnung nicht mehr mitgeteilt oder erläutert werden.
Begründung unter Anderem:
Auch der Mieter habe ein Interesse an einer übersichtlichen Abrechnung, die nicht mit zu vielen Einzelheiten überfrachtet wird.
Im Ergebnis führt dies letztlich dazu, dass der Mieter beim Vermieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen muß, um zu überprüfen, wie sich die in der Abrechnung aufgeführten Kosten zusammensetzen.
Ob das im Interesse irgendeiner der Parteien ist, bleibt abzuwarten, denn der Vermieter wird sich wohl auch bedanken, wenn ständig Mieter auf der Matte stehen, um die Unterlagen durchzusehen.

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