12/07/2020
BSG bestätigt Zinsanspruch auf Sozialleistungen
Nachzahlungen von Sozialleistungen sind mit 4 Prozent pro Jahr zu verzinsen. Das bestätigte das BSG in seiner Entscheidung vom 03.07.2020 (B 8 SO 15/19 R). Der Verzinsungsanspruch entsteht 6 Monate nach Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen. Bei Überprüfungsanträgen und langwierigen Klageverfahren können je nach Höhe der Nachzahlung erhebliche Zinsanspüche auflaufen. In derartigen Verfahren sollte daher immer auch ein Antrag auf Zahlung der Zinsen gestellt werden, denn die Ansprüche solten zwar von Amts wegen geprüft werde, dies geschieht aber in den seltensten Fällen.