Rechtsanwältin Marquordt-Schulze

Rechtsanwältin Marquordt-Schulze Inke Marquordt-Schulze - Rechtsanwaltskanzlei /
Fachanwältin für Sozialrecht! Impressum: http://www.anwalt-hartz4.de/Impressum.html Lassen Sie sich beraten!

Rechtsanwältin Marquordt-Schulze bearbeitet schwerpunktmäßig Hartz-IV-Fälle, ist aber auch in allen anderen Bereichen des Sozialrechts tätig, u.a. in den Rechtsgebieten der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung. Aber auch in Fragen des Familienrechts erhalten Sie in der Anwaltskanzlei Marquordt-Schulze fachkundige Beratung. 2015 schloss Rechtsanwältin Marquordt-Schulze den Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich ab.

12/07/2020

BSG bestätigt Zinsanspruch auf Sozialleistungen

Nachzahlungen von Sozialleistungen sind mit 4 Prozent pro Jahr zu verzinsen. Das bestätigte das BSG in seiner Entscheidung vom 03.07.2020 (B 8 SO 15/19 R). Der Verzinsungsanspruch entsteht 6 Monate nach Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen. Bei Überprüfungsanträgen und langwierigen Klageverfahren können je nach Höhe der Nachzahlung erhebliche Zinsanspüche auflaufen. In derartigen Verfahren sollte daher immer auch ein Antrag auf Zahlung der Zinsen gestellt werden, denn die Ansprüche solten zwar von Amts wegen geprüft werde, dies geschieht aber in den seltensten Fällen.

26/04/2020

Corona hat auch den Tourismus und Fernverkehr weitgehend zum Erliegen gebracht. So gut wie alle Pauschalreisen und Flüge sind gestrichen. Nach aktuell geltendem Recht bekommen die Kunden dann ihr Geld

18/07/2019

Ja, auch heute soll's wieder recht warm werden 😎...

18/06/2019

Die Unterkunftskostenrichtlinie des Landkreises Rostock ist rechtswidrig – so die Auffassung des 10. Senats des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Ein Urteil wurde in dem am 04.06.2019 zur mündlichen Verhandlung anberaumten Verfahren L 10 AS 223/16 nicht gesprochen, weil das beklagte Jobcenter ein Anerkenntnis abgab.
Das Anerkenntnis wirkt zwar nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits, hat aber gleichwohl Bedeutung auch für andere Betroffene aus dem Landkreis Rostock. Diejenigen, deren Miete nicht voll berücksichtigt wird, sollten gegen aktuelle Bescheide des Jobcenters Widerspruch und Klage erheben und für das vergangene Jahr Überprüfungsanträge stellen.

Jobcenter muss Schulbücher bezahlen - so entschied das Bundessozialgericht am 08. Mai 2019 zugunsten zweier Klägerinnen ...
12/05/2019

Jobcenter muss Schulbücher bezahlen - so entschied das Bundessozialgericht am 08. Mai 2019 zugunsten zweier Klägerinnen aus Lüneburg und Hildesheim (B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R. Rechtsgrundlage ist der sogenannte Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II. Dies gilt für alle Schüler, die wegen fehlender Lernmittelfreiheit in ihrem Bundesland Schulbücher selbst kaufen müssen. Die Kosten werden nach Vorlage der Kaufbelege erstattet- zusätzlich zu den 100 € Schulbedarf pro Schuljahr.

19/03/2019

Mietkürzung durch Jobcenter rechtswidrig

Etliche Hartz-IV-Empfänger im Landkreis Rostock erhalten zu geringe Unterkunftskosten. Grund ist die Richtlinie des Landkreises, in der die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen festgeschrieben sind. Das oberste Sozialgericht des Landes hält diese Richtline allerdings für rechtswidrig, mit der Folge, dass Unterkunftskosten in Höhe der Werte aus der Wohngeldtabelle zu übernehmen sind.
Wer sich seine Ansprüche auf die volle Miete sichern will, sollte Widerspruch und Klage erheben und Überprüfung für das Jahr 2018 beantragen.

13/05/2018

Liebe Mütter: Wir wünschen alles Gute zum Muttertag!

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Severinstraße 14
Bad Doberan
18209

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