Rechtsanwalt Kai H. Gehlert

Rechtsanwalt Kai H. Gehlert Seit 1993 unterstütze ich Rechtssuchende auf sämtlichen Rechtsgebieten. Fachanwaltschaften bestehen für Arbeits- und Familienrecht.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren - selbstverständlich stehe ich auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

29/09/2022

Was ändert sich ab dem 1. Oktober 2022?

- Der Mindestlohn steigt von 10,45 €/h auf 12,00 €/h.
- Die Minijob-Grenze steigt von 450,00 € auf 520,00 € monatlich.
- Die Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt. Im Nah- und Fernverkehr bleibt sie doch weiterhin bestehen.
- Die Mehrwertsteuer auf Gasprodukte fällt von 19 % auf 7 %.

29/09/2022

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Durch das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurden eine Vielzahl von Gesetzen diversen Änderungen unterworfen.
Insbesondere die Aktualisierung des Nachweisgesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf neu abzuschließende Arbeitsverträge. Diese müssen nun zusätzliche Angaben, wie z. B. die konkrete vereinbarte Arbeitszeit nebst Ruhepausen oder ein Hinweis auf die dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung enthalten.
Zwar müssen Arbeitsverträge, die bereits vor dem 1. August 2022 bestanden haben, nun nicht zwangsläufig geändert werden, allerdings haben betreffende Arbeitnehmer das Recht, ihren Arbeitgeber aufzufordern, ihnen die neuen Informationen mitzuteilen. Arbeitgeber sind diesbezüglich an eine sieben tägige Frist gebunden. Ein Verstoß gegen die neuen weitergehenden Informationspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld sanktioniert werden kann.
Neben dem Nachweisgesetz haben u. a. auch das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Gewerbeordnung und das Teilzeit- und Befristungsgesetz Änderungen erfahren, welche alle mit Wirkung des 1. Augusts 2022 in Kraft getreten sind.

29/09/2022

Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitszeiten erfasst werden müssen.
Wie eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung auszusehen hat, bleibt dabei vorerst offen. Der Europäische Gerichtshof verlangt zur wirksamen Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie ein objektives, verlässliches und zugängliches System, welches - dem Wortlaut nach - die Erfassung durch die Beschäftigten selbst erst einmal ausschließt.

Hier besteht aktueller Handlungsbedarf für jeden Arbeitgeber.

29/09/2022

Resturlaub aus dem Vorjahr

Entgegen der aktuellen deutschen Rechtslage im Bundesurlaubsgesetz, wonach Urlaub in der Regel nach dem dritten Monat im Folgejahr verjährt, entschied der Europäische Gerichtshof nun, dass Arbeitgeber ihre Angestellten darauf hinzuweisen haben, dass diese noch Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen müssen. Tun sie dies nicht, verfällt auch der Urlaubsanspruch nicht.
„Dem Arbeitgeber dürfe kein Vorteil dadurch entstehen, dass er seine Mitarbeiter nicht auf ihren Urlaubsanspruch hinweist.“
Das Bundesarbeitsgericht muss nun abschließend entscheiden, ist aber bei seiner Entscheidung an die Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofs gebunden.

29/09/2022

Energiepreispauschale

In den meisten Fällen wird im September neben dem üblichen Gehalt auch die sogenannte Energiepreispauschale von 300,00 € durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Hierauf haben Arbeitnehmer gem. § 113 Einkommensteuergesetz dann einen Anspruch, wenn Sie am 1. September 2022 unbeschränkt steuerpflichtig waren und in einem ersten Dienstverhältnis standen. Minijobber haben also nur dann Anspruch auf die Pauschale, wenn ihr Einkommen pauschal versteuert wird und sie ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigt haben, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.

Auch wer am 1. September 2022 Entgeltersatzleistungen, z. B. Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhalten hat, hat Anspruch auf die Energiepreispauschale.

Nur in wenigen Ausnahmefällen, z. B. dann, wenn ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben, eine schriftliche Bestätigung über das sog. „erste Dienstverhältnis“ nicht vorliegt oder ein Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldezeitraum auf die Auszahlung verzichtet hat, muss der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht auszahlen. Betreffende Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, die Pauschale im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zu erhalten.

• Fristlose Kündigung:Zugriff auf private Mails oder Chats von Kollegen als Kündigungsgrund. Das Lesen einer offensichtl...
16/06/2022

• Fristlose Kündigung:
Zugriff auf private Mails oder Chats von Kollegen als Kündigungsgrund. Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichteten E-Mail sowie das Kopieren und die Weitergabe des E-Mailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das E-Mailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.

• Aberkanntes Ruhegeld für Lehrer*innen:
Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Koblenz.

• Kein Wohngeld bei unterlassener Aufnahme zumutbarer Arbeit:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein erwerbsfähiger Wohngeldantragsteller, der die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit und damit die Erhöhung seines Einkommens unterlässt, keinen Anspruch auf Wohngeld hat.

Sollten Sie hierzu oder zu anderen Anliegen Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gehlert
Rechtsanwalt

09/06/2022

Entscheidungen des Bundesgerichtshof:

* Der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

* Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.

* Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.

* Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gehlert
Rechtsanwalt

24/05/2022

⚖️⚖️ Das zweite Energieentlastungspaket ⚖️⚖️

▪️ Energiepreispauschale:
Die Energiepreispauschale beträgt 300,00 € und wird vom Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohnabrechnung ab 31. August 2022 ausgezahlt. Das Arbeitsverhältnis muss hierfür noch bestehen und die Steuerklasse muss für dieses Arbeitsverhältnis zwischen 1 und 5 liegen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Erklärung abgibt.
Die Sonderzahlung ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Sie wird als Einkommen berücksichtigt, außer bei einkommensabhängigen Sozialleistungen.
Selbstständige sollen die Energiepauschale in Form einer verringerten Steuervorauszahlung erhalten.

▪️ Familienzuschuss / Zuschuss Sozialleistungsempfänger:
Voraussichtlich im Juli 2022 sollen alle Kindergeldberechtigten ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus von 100,00 € automatisch über die Familienkasse erhalten.
Sozialleistungsempfänger sollen nun einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € - statt der bisherigen 100,00 € - erhalten. Zudem wird im Jahr 2023 eine Anpassung des Regelbedarfes erwartet.

▪️ Senkung Energiesteuer:
Die für 2024 geplante Erhöhung der Pauschale für Fernpendler – ab dem 21. Entfernungskilometer – soll nun bereits rückwirkend gelten und zum 1. Januar 2022 bereits 38 Cent betragen.
In den Monaten Juni bis August soll der Spritpreis gesenkt werden, die Steuerentlastung beträgt 30 Cent je Liter Benzin und 14 Cent je Liter Diesel.

▪️ Das “9€-Ticket“ im ÖPNV:
Es gilt für die Monate Juni bis August und beträgt monatlich 9,00 €. Der Verkaufsstart der RSAG war bereits am 23. Mai 2022. Das Ticket gilt im Gesamtnetz und für alle Verkehrsmittel des VVW – auch für die Molli. Das Ticket gilt außerdem Bundesweit, ausgeschlossen sind jedoch IC, ICE und EC sowie private Verkehrsunternehmen als auch manche Fährverbindungen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gehlert
Rechtsanwalt

20/05/2022

⚖️⚖️⚖️ Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege ⚖️⚖️⚖️

Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 01.09.2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen.

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Die fünfte Pflegekommission hat sich dafür ausgesprochen, diese Struktur beizubehalten.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gehlert
Rechtsanwalt

25/04/2022

◾️ Einführung des Kündigungsbutton

Zurück zum Thema Dauerschuldverhältnisse (Handyverträge u.ä.): Diese Verträge sollen künftig einfacher gekündigt werden können. Neu eingeführt wird daher die Verpflichtung, eine Schaltfläche zur Vertragsbeendigung zu implementieren. Ähnlich wie schon bei der Button-Lösung für den Kauf-Button müssen dabei konkrete Gestaltungsvorgaben berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Gesetz für faire Verbraucherverträge.

◾️ Zugang zum Kinderzuschlag bleibt erleichtert

Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gehlert
Rechtsanwalt

19/04/2022

✅✅✅ Gesetzliche Neuregelungen im April 2022 ✅✅✅

▪️ Homeoffice bleibt eine Option:
Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben.

▪️ Weiterhin erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld:
Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin Planungssicherheit.

▪️ Reisen wird wieder leichter:
Die Einreise nach Deutschland wird wieder einfacher: Seit 3. März ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen.

Gehlert
Rechtsanwalt

Es gibt viele Situationen, die einer juristischen Klärung bedürfen. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, kennen wir uns a...
07/04/2022

Es gibt viele Situationen, die einer juristischen Klärung bedürfen. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, kennen wir uns auf diesem Gebiet bestens aus und können Ihnen in allen Belangen hilfreich und kompetent zur Seite stehen. Neben den bestehenden Fachanwaltschaften im Arbeits- und Familienrecht, nehmen wir uns auch Ihrer zivilrechtlichen Fragen sowie Probleme im Straf-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht an.

Zu unserem umfangreichen Service zählt neben einer umfassenden und persönlichen Rechtsberatung, auch sämtliche Inkassodienstleistungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter

http://www.ra-gehlert.de/

Gehlert
Rechtsanwalt

Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfo...

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