Rechtsanwalt Rolf Hezel

Rechtsanwalt Rolf Hezel Hier sind Sie richtig bei allen rechtlichen Fragen - im Beruf oder im Privatleben. Wir beraten Sie. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Reiserecht
Reisemängel.

Unsere Leistungen

Vertragsrecht
Wir entwerfen Verträge aller Art, beraten Sie bei deren Abschluss, setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche ab. Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge, dem Abschluss von Erbverträgen und bei Testamenten. Wir setzen für Sie Ihre erbrechtlichen Ansprüche durch. Bank- und Kapitalanlagenrecht
Probleme mit Anlagen un

d Krediten. Familienrecht
Eheverträge, Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltsansprüchen, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Arzthaftungsrecht
Beratung und Vertretung bei Kunstfehlern. Baurecht
Probleme bei Architekten- und Handwerkerrechnungen, Baumängel, Baugenehmigungen, Bebauungspläne, Anlieger- und Erschließungskosten; Vertragsgestaltung. Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle, Ordnungswidrigkeiten, Alkoholfahrten, Fahrerflucht und andere Delikte im Straßenverkehr. Arbeitsrecht
Arbeitsverträge, Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Mietrecht
Mietverträge, Kündigungen, Minderungs- und Schadensersatzansprüche. Sozialrecht
Rentenfragen, Probleme mit Arbeitslosengeld I und II und beim Bezug sonstiger Sozialleistungen. Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Beratung und Vertretung bei allen Konflikten. Grundstücks- und Nachbarrecht
Alle Fragen, die sich auf Haus und Hof beziehen, auch Ansprüche aus dem alten badischen Landrecht, insbesondere Wegerechte. Forderungsmanagement
Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche im In- und Ausland.

Ihre Rechte während der ElternzeitElternzeit muss nach  § 16 Abs.1 Satz 1 BEEG schriftlich (also im Original unterschrie...
08/03/2017

Ihre Rechte während der Elternzeit

Elternzeit muss nach § 16 Abs.1 Satz 1 BEEG schriftlich (also im Original unterschrieben) beantragt werden, sonst ist das Verlangen nichtig (BAG, Urteil vom 10.05.2015, Az.: 9 AZR 145/15). Mündliche Absprachen, E-Mail, Fax oder gar SMS reichen für den Antrag auf Elternzeit nicht aus, sind also rechtlich unverbindlich. Während der Elternzeit und max. acht Wochen vor deren Beginn, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht kündigen.

Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, z. B. hinsichtlich (unberechtigter) Kündigung, Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis.

Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen Fragen des Arbeitsrechts, z. B. zu Arbeitsvertrag, Kündigung und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

„Gekauft wie gesehen“ – Gilt das beim Gebrauchtwagenkauf?Schließt man einen Kaufvertrag mit der Regelung „Gekauft wie ge...
22/02/2017

„Gekauft wie gesehen“ – Gilt das beim Gebrauchtwagenkauf?

Schließt man einen Kaufvertrag mit der Regelung „Gekauft wie gesehen“ ab, ist der Verkäufer keineswegs von etwaigen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte, dass mit dieser Regelung nur solche Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen werden, die bei einer regulären Besichtigung ohne das Hinzuziehen eines Sachverständigen wahrnehmbar sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2005, 4 U 163/04). Bei Mängeln, die bei der ordnungsgemäßen Besichtigung nicht auffallen konnten, z. B. durch arglistige Täuschung, Falschaussagen oder Verschwiegen von bestimmten Eigenschaften, kann sich der Verkäufer mit der „Gekauft wie gesehen“-Klausel nicht von Gewährleistungsansprüchen befreien.
Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen oder haben Probleme mit einem bestehenden Kaufvertrag? Ich helfe Ihnen bei der Vertragsgestaltung, prüfe Vertragsklauseln und mache Ansprüche aus Vertragspflichtverletzungen für Sie geltend.

Sie brauchen Hilfe beim Vertragsentwurf, wollen einen Vertrag überprüfen lassen oder auflösen? Wir setzen Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche ab.

Schimmel in der Wohnung – was nun?Gerade in der kalten Jahreszeit tritt in vielen Mietwohnungen vermehrt Schimmel auf – ...
25/01/2017

Schimmel in der Wohnung – was nun?

Gerade in der kalten Jahreszeit tritt in vielen Mietwohnungen vermehrt Schimmel auf – ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Weder dem Mieter, noch dem Vermieter kann hier pauschal die Schuld daran gegeben werden. Jedoch haben Mieter und Vermieter Rechte und Pflichten. Lassen Sich Probleme im gemeinsamen Gespräch nicht klären, hilft oft nur der Gang zum Anwalt. Wird ein Gutachter benötigt oder kann eine Mietminderung angesetzt werden? Ich kümmere mich darum!

Wir beraten Sie im Mietrecht umfassend zur Gestaltung von Mietverträgen, bei Kündigung, Minderungs- und Schadenersatzansprüchen oder bei Eigenbedarfsklage.

Schnee und Eis: Wer muss räumen?Das Wegerecht selbst verpflichtet nicht zum Räumen und Streuen. Allerdings unterliegen S...
10/01/2017

Schnee und Eis: Wer muss räumen?

Das Wegerecht selbst verpflichtet nicht zum Räumen und Streuen. Allerdings unterliegen Sie als Grundstückseigentümer der Verkehrssicherungspflicht, d. h. bei Verletzung dieser haften Sie als Grundstückseigentümer auf Schadensersatz, § 823 BGB. Als verkehrssicherungspflichtiger Eigentümer werden Sie daher stets räumen und streuen müssen. Gibt es Unklarheiten zu Ihren Rechten und Pflichten als Grundstückseigentümer? Ich bin für Sie da.

Sie haben Probleme mit Ihrem Nachbarn? Überwuchs, Grenzverlauf, Abstandsflächen, Lärm, Notwege oder Betretungsrechte beeinträchtigen Ihr Leben? Wir helfen!

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