Kanzlei Rechenbach-Auerswald - Fachanwältin für Strafrecht

Kanzlei Rechenbach-Auerswald - Fachanwältin für Strafrecht Nach telefonischer Absprache können auch Termine außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten vereinb Sie möchten mir ein FAX schicken?

Dann bitte an die 03628 5818779

In strafrechtlichen Eilfällen außerhalb der Bürozeiten (Verhaftung, Durchsuchung) stehe ich zudem unter der Notfallnummer 01774555384 zur Verfügung.

Je höher der Einsatz, desto wichtiger der Spezialist. Nicht nur im Fußball.Im WM-Finale steht kein Trainer an der Seiten...
19/07/2026

Je höher der Einsatz, desto wichtiger der Spezialist. Nicht nur im Fußball.

Im WM-Finale steht kein Trainer an der Seitenlinie, der “von allem ein bisschen” kann. Dort stehen Spezialisten.Für Taktik.
Für Standards. Für Athletik. Für Videoanalyse usw.

Weil auf höchstem Niveau eben jedes Detail zählt.

Im Strafverfahren ist das nicht anders. Je schwerer der Vorwurf, desto wichtiger wird Spezialisierung. Gerade im Sexualstrafrecht entscheiden häufig tiefgreifende Kenntnisse der Aussagepsychologie, der Befragungstechnik, aktuelle Rechtsprechung, aussageanalytische Gutachten und die Kenntnis typischer Ermittlungsfehler über den Ausgang eines Verfahrens.

Wer diese Verfahren regelmäßig führt, erkennt Angriffspunkte oft früher und kann sie gezielter nutzen.

Im WM-Finale geht es um den Weltmeistertitel. Im Strafverfahren geht es oft um Freiheit, Beruf, Familie und Zukunft. Deshalb sollte auch die Verteidigung diesem Anspruch gerecht werden.

Beim Fußball entscheidet manchmal ein einziger Pass über den nächsten Weltmeister. Im Strafverfahren kann ein übersehener Widerspruch, eine fehlerhafte Beweiswürdigung oder eine unerkannte Verteidigungsmöglichkeit über Schuld oder Freispruch und damit die gesamte Zukunft entscheiden.

Genau deshalb setze ich ganz bewusst auf Spezialisierung statt auf Zufall. Gerade in komplexen Strafverfahren kann genau diese Spezialisierung den entscheidenden Unterschied machen.

Strafverteidigung | Sexualstrafrecht | Aussage gegen Aussage

„Wir sprechen nur kurz mit Ihrem Kind.“Ein Satz, den viele Eltern unterschätzen.Und der im Jugendstrafrecht echte Konseq...
22/03/2026

„Wir sprechen nur kurz mit Ihrem Kind.“

Ein Satz, den viele Eltern unterschätzen.
Und der im Jugendstrafrecht echte Konsequenzen haben kann.

Wenn die Polizei dein Kind vernehmen will, geht es nicht um ein „kurzes Gespräch“. Es geht um ein Strafverfahren – mit möglichen Folgen für das weitere Leben, Schule, Ausbildung und Führungszeugnis.

Viele Eltern wissen nicht:
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Schutzvorschriften, vor allem in den §§ 67, 70a–70c JGG.

Diese regeln unter anderem:
• wie dein Kind belehrt werden muss (§ 70a und b JGG)
• wann ein Verteidiger notwendig ist (§ 68 JGG)
• wann und warum Vernehmungen aufgezeichnet werden können (§ 70c JGG).

Und ganz wichtig:
Du hast als Erziehungsberechtigte(r) eigene Rechte im Verfahren (§ 67 JGG).

In der Praxis erlebe ich häufig:
Jugendliche sind häufig allein und machen früh Aussagen – aus Unwissenheit, Angst, Druck, Unsicherheit oder dem Wunsch, „es schnell hinter sich zu bringen“.

Das Problem:
Diese Aussagen lassen sich später kaum korrigieren.

Deshalb gilt:
Die erste Vernehmung ist oft der entscheidende Moment im gesamten Verfahren.

👉 Ruhe bewahren.
👉 Keine Aussage ohne rechtliche Beratung.
👉 Bestehe auf deine Rechte!

Wenn dein Kind mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, solltest du frühzeitig handeln – nicht erst, wenn es 5 vor 12 ist und kompliziert wird.

📩 Schreibe mir gern eine Nachricht, wenn du unsicher bist oder Unterstützung benötigst. Und speichere dir den Beitrag gern für später ab und sag’s weiter!

Persönlich bin ich in Arnstadt und Weimar für dich und dein Kind da. Vereinbare hierzu bei Bedarf einfach einen Termin und wir reden in Ruhe!

Diese Woche durfte ich wieder vor dem Bundesgerichtshof verhandeln.Gegenstand:Meine Revision als Verteidigerin für den A...
14/02/2026

Diese Woche durfte ich wieder vor dem Bundesgerichtshof verhandeln.

Gegenstand:
Meine Revision als Verteidigerin für den Angeklagten – und die Revision der Staatsanwaltschaft – in einem Verfahren aus dem Sexualstrafrecht. Hier war mein nicht vorbelasteter Mandant wegen 2 behaupteter Vergewaltigungen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

👉 Das Ergebnis:
Das Urteil wurde auf meine Revision hin aufgehoben. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde dagegen vollständig verworfen. Nun wird das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen und muss neu verhandelt werden.

Was viele nicht wissen:
Die Revision ist keine „zweite Tatsacheninstanz“. Es gibt keine neuen Zeugen, keine neue Beweisaufnahme und keine neue Tatsachenwürdigung. Der BGH prüft ausschließlich, ob das Urteil rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist.

Gerade im Sexualstrafrecht liegt der Schwerpunkt häufig auf einem sensiblen Kernbereich, der Beweiswürdigung. Wenn Aussage gegen Aussage steht, wenn Erinnerungslücken eine Rolle spielen, wenn Widersprüche erklärungsbedürftig sind, muss das Tatgericht besonders sorgfältig begründen,
warum es zu seiner Überzeugung gelangt.

Der BGH fragt dann unter anderem:

– Wurden alle wesentlichen Umstände berücksichtigt?
– Wurden Widersprüche tragfähig gewürdigt?
– Ist die Beweisführung logisch und vollständig?
– Oder gibt es Lücken, Denkfehler oder unzulässige Schlussfolgerungen?

In diesem Fall ist der BGH (und auch die Vertretung der Generalbundesanwaltschaft) meiner Revisionsbegründung gefolgt und hat gravierende Rechtsfehler in der Beweiswürdigung gesehen. Das Urteil hatte daher keinen Bestand.

Hauptverhandlungen vor dem BGH sind grundsätzlich eher selten. Revisionen (vor allem der Verteidigung) haben generell keine hohen Erfolgsquoten. Die überwiegende Zahl der Urteile wird durch den BGH zumeist im schriftlichen Verfahren bestätigt.

Revision bedeutet Detailarbeit. Analyse jedes Absatzes des angegriffenen Urteils. Präzision auf höchstem Niveau.

Strafverteidigung endet nicht mit dem erstinstanzlichen Urteil. Manchmal beginnt sie dort erst richtig. Am Ende entscheidet nicht die Lautstärke, sondern die Sorgfalt.

Adresse

Rechtsanwältin Rechenbach-Auerswald, Wollmarkt 5
Arnstadt
99310

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 12:30

Telefon

+4936285818771

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kanzlei Rechenbach-Auerswald - Fachanwältin für Strafrecht erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Kanzlei Rechenbach-Auerswald - Fachanwältin für Strafrecht senden:

Verknüpfungen

Teilen