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19/09/2018

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Regierung steckt Milliarden in Kita-Ausbau
19/09/2018

Regierung steckt Milliarden in Kita-Ausbau

Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch häusliche Gewalt.
19/09/2018

Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch häusliche Gewalt.

Zehntausende Frauen werden jedes Jahr Opfer von Gewalt - oft im häuslichen Umfeld. Bund, Länder und Gemeinden wollen die Unterstützung der Betroffenen verbessern. Frauenhäuser sollen mehr Geld bekommen.

Opferschutz in Nordrhein-WestfalenBürgersicherheit muss Vorrang haben.
18/09/2018

Opferschutz in Nordrhein-Westfalen
Bürgersicherheit muss Vorrang haben.

Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

18/09/2018

Der Verfahrensbeistand, nur ein Bereich in welchem wir Tätig sind.

In einem Verfahren, dass bedeutsame Angelegenheiten für das weitere Leben des Kindes betrifft, muss das Gericht für ein minderjähriges Kind einen Verfahrensbeistand bestellen, wenn dies zur Wahrung der Interessen des Kindes erforderlich ist.

Der Verfahrensbeistand (auch "Anwalt des Kindes" genannt) hat in Familiensachen sicherzustellen, dass der unverfälschte Wille des Kindes in das Gerichtsverfahren eingebracht wird. Er erklärt ihm, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, vermittelt ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes.

Typische Fälle sind die Regelung der elterlichen Sorge und Verfahren, in denen der Umgang eines Elternteils oder eines Dritten (etwa der Großeltern) mit dem Kind zu regeln ist. Verfahrensbeistände sind darüber hinaus auch in Verfahren zu bestellen, in denen das Gericht über die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines minderjährigen Kindes entscheidet.

Wird das Kind durch einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder einen anderen Bevollmächtigten angemessen vertreten, ist ein Verfahrensbeistand nicht notwendig.

Hinweis: Verfahrensbeistände dienen nur als Beistand und erhalten keine rechtlichen Befugnisse zur gesetzlichen Vertretung des Kindes. Sie können jedoch im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen.

Ablauf:

Das zuständige Gericht bestellt einen Verfahrensbeistand von Amts wegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Bestellung kann auch von den Verfahrensbeteiligten oder Dritten (etwa Familienangehörige oder andere dem Kind nahestehende Personen) angeregt werden. Kinder können den Antrag ab Vollendung des 14. Lebensjahres auch selbst stellen.

Das Gericht prüft, ob die vorgeschlagene Person alle Voraussetzungen erfüllt und bestellt sie zum Verfahrensbeistand, wenn diese geeignet ist.

Voraussetzungen:

In einem gerichtlichen Verfahren besteht zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter (Eltern, ein Elternteil, Vormund) ein erheblicher Interessengegensatz, so dass diese nicht mehr geeignet sind, die Interessen des Kindes im Verfahren zu vertreten. Aus diesem Grund drohen die Interessen des Kindes im Verfahren unterzugehen. Z.B. ist das Wohl eines Kindes in seiner Familie gefährdet, muss das Familiengericht darüber entscheiden, ob das Kind bei seinen Eltern bleiben kann oder ob den Eltern Teile der Elterlichen Sorge oder gar die gesamte Personensorge entzogen werden muss.

18/09/2018

Ein Elterntaxi zur Schule???

17/09/2018

Wir sind für Kinder und Jugendliche tätig und arbeiten in den Bereichen
1. Vormundschaften
2. Pflegschaften
3. Umgangsgestaltung
4. Verfahrensbeistandschaften

17/09/2018

Wieso heißt "Vormund" eigentlich Vormund?

Unser Büro für Beratung und Umgangskontakte, in Arnsberg
17/09/2018

Unser Büro für Beratung und Umgangskontakte, in Arnsberg

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