Rechtsanwältin Simone Kraege-Maas

Rechtsanwältin Simone Kraege-Maas Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Die neue Pfändungstabelle ab 1.7.2026 ist ab sofort verfügbar
17/04/2026

Die neue Pfändungstabelle ab 1.7.2026 ist ab sofort verfügbar

Zum 1.Juli neue Pfändungsfreibeträge!!Neue P-Konto Bescheinigung notwendig!!Jetzt neuen Termin vereinbaren unter kraegem...
28/06/2025

Zum 1.Juli neue Pfändungsfreibeträge!!

Neue P-Konto Bescheinigung notwendig!!

Jetzt neuen Termin vereinbaren unter [email protected] oder telefonisch unter
02931 9630703

Zum 1.Juli neue Pfändungsfreibeträge!!Neue P-Konto Bescheinigung notwendig!!Jetzt neuen Termin vereinbaren unter kraegem...
28/06/2025

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Neue P-Konto Bescheinigung notwendig!!

Jetzt neuen Termin vereinbaren unter [email protected] oder telefonisch unter
02931 9630703

Ich heiße Sie herzlich Willkommen in meinen neuen Räumlichkeiten in der Clemens-August-Straße 10a in Alt-Arnsberg       ...
16/05/2025

Ich heiße Sie herzlich Willkommen in meinen neuen Räumlichkeiten in der Clemens-August-Straße 10a in Alt-Arnsberg

Holen Sie sich noch heute gerne einen Termin zur Beratung unter 02931 9630703.Ihre Fachanwältin für Insolvenz- und Sanie...
05/05/2025

Holen Sie sich noch heute gerne einen Termin zur Beratung unter 02931 9630703.
Ihre Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht Simone Kraege-Maas erwartet Sie ab Heute 05.05.2025 an neuer Wirkungsstätte in Alt-Arnsberg, Clemens-August-Straße 10a

02/05/2025

02/05/2025

Ab Montag 5.Mai 2025 beziehe ich meine neuen Räumlichkeiten in Arnsberg. Ab sofort können Termine telefonisch unter 02931 9630703 vereinbart werden. Ihre Fachanwältin in Sachen Schulden, Beratung und Insolvenz.

16/11/2023

Ich suche ab sofort einen Rechtsanwaltsfachangestellten (w, m, d) auf Minijob Basis oder Teilzeit zum Schreiben von Diktatbändern bei freier Zeiteinteilung. Gerne Bewerbung unter Telefon 02932/54852 oder Mail [email protected]

20/03/2023

Wir suchen ab sofort

Rechtsanwaltsfachangestellte/er in Teilzeit ( ca. 2-3 halbe Tage in der Woche)

Komm in unser Team!!

Rechtsanwaltskanzlei
Simone Geyer-Maas
Heinrich-Lübcke-Strasse 8
59759 Arnsberg-Hüsten

Telefon: 02932 54852
Mail: [email protected]

18/12/2020

Insolvenz verkürzt sich auf drei Jahre! Gesetz nun endlich vom Bundesrat bewilligt.

18/12/2020

998. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020

Neustart nach Insolvenz wird erleichtert

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Neustart nach Insolvenz
Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.

Hilfe für Corona-bedingte Insolvenzen
Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.

Teil des Konjunkturprogramms
Das Gesetz ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es setzt zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um.

Anpassungen an Corona-Pandemie
Der Bundestag hat bei seinen Beratungen zudem einige Regelungen an den ursprünglichen Regierungsentwurf der Bundesregierung angefügt, die zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur Corona-Pandemie haben:

Hilfe für Gewerbemieter
Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen.

Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten.

Aktionärsbeteiligung in Pandemie-Zeiten
Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren.

Verkündung und Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020

Adresse

Clemens-August-Straße 10a
Arnsberg
59821

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+49293254852

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