13/09/2026
Als Bundesregierung in Sachsen-Anhalt einmarschieren, um eine Afd-Landesregierung abzusetzen - geht das laut Grundgesetz?
Dafür gibt es gleich zwei Vorschriften.
Da wäre zum Einen der sogenannte Bundeszwang, Artikel 37.
Erfüllt ein Land seine Bundespflichten nicht, darf die Bundesregierung die "notwendigen Maßnahmen" treffen, um es wieder auf Kurs zu bringen
Was sind die "notwendigen Maßnahmen"?. Das bleibt im Dunkeln, wie üblich bei solchen Gummiparagraphen. Rechtsprechung dazu gibt es nicht, aber juristische Aufsätze.
Herrschende Meinung' Bundespolizei geht, Bundeswehr vielleicht.
Zum Anderen hätten wie da noch den inneren Notstand, Artikel 91.
Droht in einem Bundesland eine Gefahr für die "freiheitliche demokratische Grundordnung", darf es Polizeikräfte aus anderen Ländern oder vom Bund anfordern. Tut es dies nicht, darf der Bund aus eigener Macht Bewaffnete losschicken.
Man muss sich klarmachen, dass das Grundgesetz nicht der Demokratie dient, sondern dem Machterhalt der herrschenden Cliquen
Deshalb gibt es Regelungen, mit denen man unliebsame Wahlergebnisse wieder glattbuegeln kann
Neben Bundeszwang und Innerem Notstand natürlich auch noch das Parteiverbot.
All dies ist ein Erbe der Alliierten.
Fühlt sich da jemand an die Feindstaatenklausel aus der UN-Charta erinnert?