14/01/2022
Jeder wird den Spruch schon einmal gehört haben: mein Recht durchsetzen, das kann ich mir nicht leisten – bei den hohen Anwaltskosten!
Oft kommt es aber teurer, aus Kostengründen auf den Anwaltsbezug zu verzichten. Was viele nicht wissen: die Gebühren für eine sogenannte Erstberatung sind gedeckelt bei ca. 200 €. Wer sich auch das nicht leisten kann, hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Bei dem für den Wohnort zuständigen Gericht erhält man in diesem Fall einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem der Anwalt gegenüber der Gerichtskasse, nicht dem Mandanten abrechnet.
Sollten Sie Interesse an einer Vertretung durch unsere Kanzlei haben, melden Sie sich gerne telefonisch (08251819870) oder per Mail ([email protected]) bei uns!