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Unser Dank gilt dem langjährigen Vorsitzenden Georg Lücke und seinen Vorstandskollegen Jan Lütkemeier, Wilhelm Böcker un...
12/10/2022

Unser Dank gilt dem langjährigen Vorsitzenden Georg Lücke und seinen Vorstandskollegen Jan Lütkemeier, Wilhelm Böcker und Hildegard Flüchter, die den Ahauser Anwaltverein mit großem Engagement geführt und geprägt haben!

Vorstandswechsel im Ahauser Anwaltverein e.V.:
Der langverdiente Vorstand um unseren Kanzleigründer, Rechtsanwalt und Notar a.D. Georg Lücke, gibt Ämter in neue Hände.
Schon seit dem Jahr der Eintragung des Ahauser Anwaltvereins in 2003 hatte er den Vorsitz inne.
Neue Vorsitzende ist Rechtsanwältin und Notarin Anke Tenhumberg. Mit ihr wurden Lukas Hofmann als stellvertretender Vorsitzender, Wera Tenbrock als Kassenwartin und Dr. Christian Volmer als Kassenprüfer gewählt.
Wir wünschen gutes Gelingen!

Voller Motivation starten wir ins Jahr 2022 - mit Verstärkung an Bord.Im neuen Jahr sind wir als Rechtsanwälte Mensing &...
01/01/2022

Voller Motivation starten wir ins Jahr 2022 - mit Verstärkung an Bord.
Im neuen Jahr sind wir als Rechtsanwälte Mensing & Partner für Euch da!
Wir wünschen Euch, dass das neue Jahr Glück, Gesundheit und viele schöne Momente für Euch bereithält!

Peter Mensing & Lukas Hofmann,

Britta Kuhlendahl, Steffi Önning & Judith Brökers

Herzlichen Glückwunsch, liebe Marie! 🎉Du bist nun offiziell "Rechtsanwaltsfachangestellte", denn Du hast Deine Prüfung b...
08/06/2021

Herzlichen Glückwunsch, liebe Marie! 🎉
Du bist nun offiziell "Rechtsanwaltsfachangestellte", denn Du hast Deine Prüfung bestanden - und das sogar als beste Absolventin!
Dazu gratuliert Dir das gesamte Team! 💪🏽

"Lehrlinge gesucht - Rechtsanwaltsgehilfen"Früher haben wir Anwälte uns so auf die Suche nach jungen Nachwuchsfachkräfte...
06/04/2021

"Lehrlinge gesucht - Rechtsanwaltsgehilfen"
Früher haben wir Anwälte uns so auf die Suche nach jungen Nachwuchsfachkräften begeben.
Heute suchen wir Auszubildende, keine Lehrlinge. Und die - zutreffendere - Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwaltsfachangestellte.
Doch nicht nur die Bezeichnungen haben sich geändert: Die Aufgaben sind vielfältiger und anspruchsvoller, die Kanzleiabläufe und die Kommunikation sind digitaler und schneller.
Manches ist aber auch geblieben: Unsere Auszubildenden haben den ersten und unmittelbaren Kontakt zu unseren Mandanten. Sie sind das Gesicht, sind die Stimme der Kanzlei. Geblieben ist auch unsere Motivation, junge Menschen in unser Team zu holen, sie mit allen Arbeiten einer modernen Rechtsanwaltskanzlei vertraut zu machen und sie in ihrer Entwicklung zu kompetenten Allround-Talenten bestmöglich zu unterstützen.
Das Beste daran? Wir haben noch einen Platz frei!
Also: Direkt bewerben!
Und wer sich nicht bewirbt, darf den Beitrag sehr gern teilen. 😉

02/04/2021
Ein Jahr, das für viele nicht ganz einfach war, neigt sich dem Ende zu. Wir wünschen Euch, dass Ihr es im Kreise einiger...
24/12/2020

Ein Jahr, das für viele nicht ganz einfach war, neigt sich dem Ende zu.
Wir wünschen Euch, dass Ihr es im Kreise einiger weniger Lieben in Ruhe ausklingen lassen könnt, und wünschen Euch einen schönen Start ins Jahr 2021!
Sollte es doch nicht so ruhig zugehen, erreicht Ihr uns in eiligen Fällen unter 0170 3 22 23 24.
Ab dem 04. Januar sind wir wieder persönlich für Euch da.
Und nun: Frohe Weihnachten!

Der EuGH entschied am Donnerstag im Verfahren C-693/18, dass Einrichtungen, die nur auf dem Prüfstand systematisch die E...
18/12/2020

Der EuGH entschied am Donnerstag im Verfahren C-693/18, dass Einrichtungen, die nur auf dem Prüfstand systematisch die Emissionskontrolle verbessern, unzulässig sind.
Hersteller können sich auf Ausnahmevorschriften zum Motorschutz nur berufen, wenn durch die Abgasbehandlung der Motor plötzlich und gewaltsam zerstört würde.
Dieses Urteil nimmt den Herstellern ein zentrales Argument, das sie für die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen immer wieder anführen, und dürfte klagenden Verbrauchern den Rücken stärken.

Ebenfalls am Donnerstag entscheid der BGH in dem Verfahren VI ZR 739/20 über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Hersteller:
Wer bereits 2015 von der Betroffenheit seines Fahrzeugs wusste, hätte dem BGH zufolge bis Ende 2018 klagen müssen.
Dies bedeutet, dass alle Fahrzeugeigentümer (und Leasingnehmer), die erst 2017 oder später Kenntnis erlangt haben, etwa durch eine Aufforderung zur Teilnahme am Software-Update, ihre Ansprüche noch klageweise verfolgen können.
Es scheint also ratsam, die Verjährung der eigenen Ansprüche vor Jahresende anwaltlich prüfen zu lassen.

Wir bilden aus!Die nächste Möglichkeit, als Auszubildende Teil unseres Teams zu werden, bietet sich ab August.Teilt den ...
02/12/2020

Wir bilden aus!
Die nächste Möglichkeit, als Auszubildende Teil unseres Teams zu werden, bietet sich ab August.
Teilt den Beitrag gern. Oder besser: Bewerbt Euch direkt! Es lohnt sich! 😉

Wir hängen an unseren Autos. Oder wie Juristen es formulieren: Fahrzeugeigentümer haben ein Interesse am Erhalt und der ...
21/10/2020

Wir hängen an unseren Autos. Oder wie Juristen es formulieren: Fahrzeugeigentümer haben ein Interesse am Erhalt und der Reparatur des ihnen vertrauten Fahrzeugs, das sog. Integritätsinteresse.
Deshalb können Unfallgeschädigte im Falle eines Totalschadens die Reparatur vom Unfallgegner sogar ersetzt verlangen, wenn die Kosten hierfür den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Die Grenze zieht die Rechtsprechung bei 130 %. Hinzu kommen noch einige andere Voraussetzungen. Die Regulierung sollte daher besser durch einen Anwalt erfolgen.

Immer wieder zögern Unfallbeteiligte, anwaltlichen Rat einzuholen. Gerade bei der Unfallregulierung kann jedoch viel Zei...
19/10/2020

Immer wieder zögern Unfallbeteiligte, anwaltlichen Rat einzuholen. Gerade bei der Unfallregulierung kann jedoch viel Zeit und Geld auf der Strecke bleiben.
Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist als Teil des Schadens ersatzfähig. Für Unfallgeschädigte ist dies daher kostenlos, aber sicher nicht umsonst! Also: Nicht zögern. Anwalt einschalten.

Update schon durchgeführt? Das ändert nichts an den Ansprüchen gegen den Hersteller. Denn kein Update kann nachträglich ...
01/09/2020

Update schon durchgeführt? Das ändert nichts an den Ansprüchen gegen den Hersteller. Denn kein Update kann nachträglich die Verletzung des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts des Käufers wiedergutmachen. Aus dem ungewollten Vertrag wird kein gewollter. Betrogene Käufer sind daher so zu stellen, wie sie ohne Vertragsschluss stünden: Auto zurück, Geld (abzgl. Nutzungsentschädigung) zurück. Ob sich das im Einzelfall lohnt, lässt sich vorab berechnen. Das übernehmen wir für Euch kostenfrei!

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Wessumer Straße 8
Ahaus
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