16/08/2021
https://ra-von-mirbach-law.de/fachgebiete/ -Wohnungseigentumsrecht
Eine Genehmigungsplanung eines Architekten ist mit Einreichung durch den Auftraggeber bei der Behörde mindestens konkludent abgenommen. Mit diesem Vorgang beginnt also auch die Gewährleistungspflicht. (OLG Köln – Beschluss vom 21.02.2019 – 16 U 140/18)