Rechtsanwalt Axel Marschhausen Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Axel Marschhausen Fachanwalt für Verkehrsrecht Axel Marschhausen bearbeitet als Fachanwalt für Verkehrsrecht schwerpunktmäßig Verkehrsunfälle,

Rechtanwalt Axel Marschhausen
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Unterregionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Im Verkehrsrecht liegen seine Schwerpunkte in der Strafverteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren, in Führerscheinangelegenheiten, in der Beratung und Betreuung von Autohäusern und deren Kunden in Rechtsfragen zu Autokauf und Re

paratur und vor allem im komplexen und für Opfer von Verkehrsunfällen undurchdringlichen Dschungel der Unfallschadenregulierung.

12/05/2026

Gerade die ARD-Doku „ECHT? – KFZ-Versicherung: Die Abzocke nach dem Autounfall“ gesehen.
Sehr spannend und teilweise erschreckend: Die Reportage zeigt, wie Versicherungen nach Unfällen offenbar systematisch Rechnungen und Gutachten kürzen – oft um Beträge, bei denen viele Betroffene nicht widersprechen.

Ein wichtiger Beitrag für alle Autofahrer 🚗

📺 Zum Beitrag:
ARD Mediathek – KFZ‑Versicherung: Die Abzocke nach dem Autounfall https://www.ardmediathek.de/video/echt/tricksen-kfz-versicherungen-bei-schadensregulierung/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtYjk3NTJkNzQtMTRhZS00NTYwLThiYzQtNjU2YWZiOTBiMWEw

Pflichtprogramm für jeden, der einen Kfz-Unfall hatte:Ab Minute 15 wird es spannend. Systematisches Kürzen von Schadensp...
12/05/2026

Pflichtprogramm für jeden, der einen Kfz-Unfall hatte:
Ab Minute 15 wird es spannend. Systematisches Kürzen von Schadenspositionen am Rande der Legalität.

Wenn es kracht, wird es schnell teuer. Meistens für die Versicherer, die die Schäden übernehmen müssen. Doch die scheinen zu tricksen, indem sie Rechnungsbeträge für Reparaturen nach Unfallschäden systematisch kürzen. Und das seit Jahren im großen Stil. Dabei geht es um Millionenschäden zu...

Das Wichtigste fehlt: In Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit!Und auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen si...
08/04/2026

Das Wichtigste fehlt:
In Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit!
Und auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen sich Radfahrer den Fußgängern anpassen.

Klingt kompliziert? Ist es auch. Deshalb auch und gerade bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen immer zum Anwalt!
30/03/2026

Klingt kompliziert? Ist es auch. Deshalb auch und gerade bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen immer zum Anwalt!

*Leasingfahrzeuge: Droht die Netto-Abrechnung bei Unfallschäden? 🚗⚖️*

Eine wichtige Entwicklung könnte die Schadenregulierung bei Leasingfahrzeugen verändern: Müssen Versicherer künftig nur noch Netto-Reparaturkosten erstatten – auch wenn der Leasingnehmer die Abwicklung organisiert?

Die Ausgangslage: Bei Leasingfahrzeugen fallen Eigentum und Haltereigenschaft auseinander:

Leasinggeber = Eigentümer und vorsteuerabzugsberechtigt
Leasingnehmer = Halter, oft nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Schadenersatzansprüche stehen grundsätzlich dem Eigentümer (Leasinggeber) zu, werden aber meist vom Leasingnehmer im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht.

Neue BGH-Rechtsprechung zum "A-Modell": Der BGH hat mit Urteilen vom 1.7.2025 (Az. VI ZR 147/24 und VI ZR 278/24) zu Autobahnschäden klargestellt:

✅ Bei der Schadensbetrachtung ist konsequent auf den Eigentümer abzustellen

✅ Abtretungen ändern nichts am Anspruchsinhalt

✅ Ist der Eigentümer vorsteuerabzugsberechtigt, besteht nur ein Anspruch auf Nettokosten

Übertragung auf Leasingfahrzeuge? Diese Grundsätze lassen sich auf Leasingverhältnisse übertragen:

Alleiniger Geschädigter = Leasinggeber (vorsteuerabzugsberechtigt)
Folge: Reparatur-, Gutachter- und Schadenkosten nur netto erstattungsfähig
Unabhängig davon, ob Leasingnehmer privat oder Unternehmer ist

Praktisches Risiko: Wird Gutachten oder Reparatur im Namen des Leasingnehmers beauftragt, sind künftig Kürzungen bei der Umsatzsteuer-Erstattung möglich.

Aktuelle Handlungsempfehlung:

⚠️ Bisher scheint dieses "Einfallstor" Versicherern noch nicht bekannt

✅ Vorerst beim bisherigen Vorgehen bleiben

📢 Praxisfälle bitte melden, um alle Anwälte zeitnah zu informieren

Diese Entwicklung sollte bei der Schadenregulierung von Leasingfahrzeugen im Auge behalten werden!

👉 Quelle: ADAC-Juristische Zentrale, VA 14/2026 mit Verweis auf Entscheidung des BGH vom 1.7.2025 (Az. VI ZR 147/24, NJW 2025, 3286 und Az. VI ZR 278/24)

Das Wichtigste:Gutachten grundsätzlich selbst in Auftrag geben. Überlasst das nicht der Haftpflichtversicherung des Unfa...
17/03/2026

Das Wichtigste:
Gutachten grundsätzlich selbst in Auftrag geben. Überlasst das nicht der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Im Zweifel vorher anwaltlich beraten lassen.

„Online-Kfz-Gutachten gibt es nicht“

Das Landgericht Bremen setzt Schadenplattformen klare Grenzen

In einer aktuellen Entscheidung wird klargestellt:
Ein belastbares Kfz-Gutachten setzt grundsätzlich eine persönliche Begutachtung des Fahrzeugs durch einen qualifizierten Sachverständigen voraus!

Das deckt sich mit dem Berufsbild der beiden Berufsverbänden.

Modelle, bei denen Geschädigte lediglich Fotos hochladen und daraufhin innerhalb weniger Minuten ein „Gutachten“ erstellt wird, stoßen damit an klare rechtliche Grenzen. Nach Auffassung des Gerichts gehört die fachkundige Untersuchung der Schadenstelle vor Ort zur Kernaufgabe eines Kfz-Sachverständigen.

Digitale Werkzeuge können zwar Abläufe unterstützen – sie ersetzen jedoch nicht die unabhängige und persönliche Begutachtung, die für ein rechtssicheres Gutachten erforderlich ist.

Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen (VKS) sieht sich durch diese Entscheidung in seiner langjährigen Position wiederholt bestätigt:
Eine sachgerechte Schadenfeststellung erfordert Sachverstand, Erfahrung und die unmittelbare Prüfung am Fahrzeug.

17/12/2025

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