30/03/2026
Klingt kompliziert? Ist es auch. Deshalb auch und gerade bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen immer zum Anwalt!
*Leasingfahrzeuge: Droht die Netto-Abrechnung bei Unfallschäden? 🚗⚖️*
Eine wichtige Entwicklung könnte die Schadenregulierung bei Leasingfahrzeugen verändern: Müssen Versicherer künftig nur noch Netto-Reparaturkosten erstatten – auch wenn der Leasingnehmer die Abwicklung organisiert?
Die Ausgangslage: Bei Leasingfahrzeugen fallen Eigentum und Haltereigenschaft auseinander:
Leasinggeber = Eigentümer und vorsteuerabzugsberechtigt
Leasingnehmer = Halter, oft nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Schadenersatzansprüche stehen grundsätzlich dem Eigentümer (Leasinggeber) zu, werden aber meist vom Leasingnehmer im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht.
Neue BGH-Rechtsprechung zum "A-Modell": Der BGH hat mit Urteilen vom 1.7.2025 (Az. VI ZR 147/24 und VI ZR 278/24) zu Autobahnschäden klargestellt:
✅ Bei der Schadensbetrachtung ist konsequent auf den Eigentümer abzustellen
✅ Abtretungen ändern nichts am Anspruchsinhalt
✅ Ist der Eigentümer vorsteuerabzugsberechtigt, besteht nur ein Anspruch auf Nettokosten
Übertragung auf Leasingfahrzeuge? Diese Grundsätze lassen sich auf Leasingverhältnisse übertragen:
Alleiniger Geschädigter = Leasinggeber (vorsteuerabzugsberechtigt)
Folge: Reparatur-, Gutachter- und Schadenkosten nur netto erstattungsfähig
Unabhängig davon, ob Leasingnehmer privat oder Unternehmer ist
Praktisches Risiko: Wird Gutachten oder Reparatur im Namen des Leasingnehmers beauftragt, sind künftig Kürzungen bei der Umsatzsteuer-Erstattung möglich.
Aktuelle Handlungsempfehlung:
⚠️ Bisher scheint dieses "Einfallstor" Versicherern noch nicht bekannt
✅ Vorerst beim bisherigen Vorgehen bleiben
📢 Praxisfälle bitte melden, um alle Anwälte zeitnah zu informieren
Diese Entwicklung sollte bei der Schadenregulierung von Leasingfahrzeugen im Auge behalten werden!
👉 Quelle: ADAC-Juristische Zentrale, VA 14/2026 mit Verweis auf Entscheidung des BGH vom 1.7.2025 (Az. VI ZR 147/24, NJW 2025, 3286 und Az. VI ZR 278/24)