Scholz Lühring & Partner

Scholz Lühring & Partner Scholz | Lühring & Partner
Rechtsanwälte | Notar | Fachanwälte Unser Anspruch ist die Wahrung Ihrer Interessen.

Scholz | Lühring & Partner ist eine ambitionierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Sitz in Achim bei Bremen. Individuell abgestimmt auf den Bedarf und die Ansprüche von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen beraten und vertreten wir Sie in allen wesentlichen Bereichen des deutschen Rechts. Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Vanessa Pander herzlich zum Bestehen der Prüfung zur Rechtsfachwirtin!
09/02/2021

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Vanessa Pander herzlich zum Bestehen der Prüfung zur Rechtsfachwirtin!

05/01/2021
19/03/2020

HINWEISE FÜR NOTARIATSBESUCHER

Aufgrund der aktuellen Verschärfung der Risikosituation bieten wir Ihnen ab sofort gerne die folgenden Vorgehensweisen an:

Besprechungen:

Besprechungstermine möchten wir statt persönlich im Notariat bis auf weiteres gerne per Telefon durchführen. Vereinbaren Sie bitte einen telefonischen Besprechungstermin mit dem Notar. Sie werden dann termingenau angerufen.

Beglaubigungen:

Auf Wunsch nehmen wir Ihre Unterschrift gern auch im Freien (z. B. an Ihrem Pkw) entgegen. Sie können auf dem Büroparkplatz bequem parken. Nach Ihrer Ankunft rufen Sie an und der Notar kommt zur Beglaubigung zu Ihrem Fahrzeug.

Beurkundungen:

Bei vielen Geschäften kann die Beurkundung in der Weise durchgeführt werden, dass Mitarbeiterinnen des Notariats als Vertreter in der Beurkundungsverhandlung eingesetzt werden und die Beteiligten lediglich nachträglich ihre Unterschrift vor dem Notar vor Ort leisten. Auf Wunsch nehmen wir Ihre Unterschrift gern auch im Freien (z. B. an Ihrem Pkw) entgegen.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Sie an der Beurkundung telefonisch teilnehmen und Fragen stellen oder dass Sie vor der Beurkundung eine telefonische Beratung wahrnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass gegenwärtig die Teilnahme an Terminen (Besprechungen und Beurkundungen) grundsätzlich nur den unmittelbar Beteiligten gestattet ist.

19/03/2020

CORONA-INFORMATION (UPDATE 19. MÄRZ 2020, 06:30 UHR)

Das Büro ist für angemeldete Besucher geöffnet.

Wir verzichten auf das gewohnte Händeschütteln und begrüßen Sie auch weiterhin mit einem Lächeln.

Ihre neuen Mandate nehmen wir gerne auch telefonisch oder per E-Mail an. Besprechungen führen wir nach Möglichkeit telefonisch durch. Wir werden Ihre Rechtsangelegenheiten auch in der Krise nach besten Kräften wahrnehmen.

Auf Grund der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts ist Besuchern, insb. Rückkehrern aus den nachfolgenden Risikogebieten das Betreten der Kanzlei nicht gestattet:

China, Südkorea, Italien, Frankreich (Region Grand Est), Österreich (Bundesland Tirol), Spanien (Region Madrid), U.S.A. (Kalifornien, Washington, New York).

Unsere technischen und organisatorischen Vorbereitungen für den Corona-Ernstfall sind abgeschlossen. Wir sind zu jeder Zeit in der Lage, den Bürobetrieb und unser internes Telefon- und Computernetzwerk auf »Home-Office« umzustellen.

Telefonisch werden Sie uns für diesen Fall wie gewohnt über unsere Zentrale 04202/8842-0 oder über unsere eMail-Adresse [email protected] bzw. unter den Ihnen bekannten Telefon- und Faxdurchwahlen und die Ihnen bekannten eMail-Adressen der Fachangestellten erreichen.

Wir freuen uns, die Räumlichkeiten der ehemaligen Sonnen-Apotheke an der Obernstraße als Erweiterung unserer Anwalts- un...
02/02/2020

Wir freuen uns, die Räumlichkeiten der ehemaligen Sonnen-Apotheke an der Obernstraße als Erweiterung unserer Anwalts- und Notariatskanzlei übernehmen zu können. Die über zwei Ebenen liegenden Räume werden zunächst kernsaniert und für die neue Nutzung umgestaltet. Damit ist für unsere Mandanten und Besucher ein barrierefreier und rollstuhlgerechter Zugang gewährleistet.

20/12/2019

Ab dem 1. Januar 2020 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Dann haben Trennungskinder in Deutschland Anspruch auf eine höhere Unterhaltszahlung.

Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitteilte, werden die Mindestbedarfsätze ab 1. Januar 2020 erhöht.

Ab dann steigt der niedrigste Satz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 369 Euro. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten pro Monat 424 Euro. Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren erhalten 497 Euro pro Monat. Bei volljährigen Kindern erhöht sich der Mindestbedarf auf 530 Euro.

Adresse

ObernStr. 58-62
Achim
28832

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 17:30

Telefon

+49420288420

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