27/06/2019
…, dass Sie als Unternehmer eine separate Unternehmensvollmacht brauchen?
Das ist auf jeden Fall sinnvoll bei UGs, GmbHs, KGs und weitere Gesellschaftsformen. Hier ist individueller Rechtsrat erforderlich. Gelten für Ihre Tätigkeit berufsrechtliche Voraussetzungen, sollten Sie sich im Vorfeld einen Vertreter mit den entsprechenden Qualifikationen suchen, dem Sie vertrauen. Durch die Vorsorgevollmacht hat der Bevollmächtigte das Recht, über das (Unternehmens-)Vermögen zu entscheiden, sofern keine anderen Absprachen bestehen. Daher sollten der Vertreter und der Bevollmächtigte im Notfall eng zusammenarbeiten, um den Unternehmenswert und die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.
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