Kanzlei Prof. Müggenborg

Kanzlei Prof. Müggenborg Ich betreibe eine Spezialkanzlei (sog. Boutique), die sich mit allen Fragen aus den Bereichen des Um

Als führende Kanzlei im Umwelt- und Technikrecht vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienschäden, Umwelt- und Technikrecht, Verkehrsrecht und Widerruf von Darlehen.

31/07/2024
Am 10. und 11. April 2024 wird in Dortmund Fresenius-Fachtagung "Störfallrecht in der Praxis" durchgeführt. Hier wird da...
03/12/2023

Am 10. und 11. April 2024 wird in Dortmund Fresenius-Fachtagung "Störfallrecht in der Praxis" durchgeführt. Hier wird das Themenfeld unter maßgeblicher Beteilgung auch der Störfallexperten GmbH von ihren verschiedenen Seiten aus beleuchtet. Es wird viele Möglichkeiten zum intensiven Gedankenaustausch geben, u,. a. auch auf einer ansprechenden Abendveranstaltung. Nähere Informationen erfahren Sie hier:

Die Tagung ermöglicht es Ihnen, Ihre Fachkunde für Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte nach 5. BImSchV zu erneuern!

13/07/2022

Endlich ist er erschienen, der neue Kommentar zur TA Luft 2021 (Forum Verlag Herkert). Ich danke als Herausgeber des Kommentars Annemarie von Förster, Dr. Markus Hasel, Dr. Helamr Hentschke, Dr. Peter Kersandt, Dr. Daniela schäfrich und Benjamin Wiechmann für die tatkräftige Mitwirkungn an diesem Handbuch/Kommentar.

23/06/2021

Meine Kanzlei bereitet gerade eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor, die sich gegen den ungehemmten Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G wendet. Die Funkstrahlung steht zumindest im dringenden Verdacht, gesundheitliche Schäden und auch eine Beeinträchtigung von Tieren, insb. Insekten zu verursachen (dazu liegen weltweit ca. 1.500 Studien vor). Grenzwerte in dieser Richtung, die etwa auch die athermischen Wirkungen der Strahlung berücksichtigen, gibt es in Deutschland nicht. Die Grenzwerte der 26. BImSchV berücksichtigen diese Wirkungen noch nicht und sind, da sie aus den 1990iger Jahren stammen, im Grunde veraltet. Gleichwohl sind sie für die Gerichte, die an Recht und Gesetz gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG), nach wie vor Richtschnur auch für Klagen gegen entsprechende Funkmasten. Personen, die das Klagevorhaben unterstützen wollen, können gerne an die Institution (Vereine, Bürgerinitiativen) weitergeleitet werden, die deutschlandweit tätig sind und die letztlich die Kanzlei mit der Erhebung der Klage beauftragen. Die Mobilfunkbranche, die seit mehr als 6 Milliarden € für Funklizenzen an den Bund bezahlt hat, hofft dagegen auf eine Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage, die ihr einen ungehemmten Ausbau ganz unabhängig von den gesundheitlichen Schädigungen der Bewohner durch flächendeckendes starkes WLAN ermöglicht. Doch Profitinteresse dürfen nach den zwingenden Vorgaben des Europarechts dem Schutz von Mensch und Umwelt nicht übergeordnet werden. Dazu bedarf es noch Forschungen, sodass ein flächendeckender Ausbau erst dann vertretbar wäre, wenn diese die Ungefährlichkeit der Strahlung ergeben würde, womit allerdings nach dem derzeitigen Erkenntnisstand in der Wissenschaft nicht zu rechnen ist.

Morgen findet auf dem Deutschen Anwaltstag, der auch in diesem Jahr nur online stattfinden kann, die Fachveranstaltung d...
09/06/2021

Morgen findet auf dem Deutschen Anwaltstag, der auch in diesem Jahr nur online stattfinden kann, die Fachveranstaltung des Umweltrechtsausschusses zum Thema "Rechtsschutzprobleme vor dem Hintergrund behördlicher Einschätzungsprärogativen" statt. Weitere Infos hier:

Der Anwaltstag kommt mit knapp 80 Online-Fachver­an­stal­tungen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilver­fah­rensrecht zu Ihnen. Neben 50 FAO-Stunden in vielen Rechts­ge­bieten bietet Ihnen der virtuelle Anwaltstag auch Kanzlei­ma­nagement-Veranstal­tungen, Rechts­po­li­tischen Diskus....

08/02/2021

Der Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G hat unbestreitbar viele Vorteile. Auf der anderen Seite häufen sich weltweit Studien, die zumindest einen erheblichen Verdacht gesundheitlicher Risiken begründen. In der Situation mahnt Prof. Müggenborg in einem neuen Beitrag "Das Vorsorgeprinzip beim Ausbau von 5G", erschienen in der Zeitschrift "Natur und Recht" 2021, S. 16 ff. dringend an, vor dem flächenhaften Ausbau dieser neuen Technik eine Technologiefolgenabschätzung vorzunehmen. Solange der Verdacht nicht ausgeräumt ist, gilt schon EU-rechtlich der Vorsorgegrundsatz. Danach sollte, wo immer es geht, auf die Verteilung per W-Lan verzichtet werden, insbesondere sollten Wohnungen zunächst nur per Glasfaserkabel an den neuen Standard angebunden werden.

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