16/10/2026
«Unterschreiben Sie bitte kurz hier, dass Sie die Kündigung erhalten haben.» ✍️
Wer im Kündigungsgespräch sitzt, steht oft unter Schock. Man will die unangenehme Situation einfach nur schnell hinter sich bringen, greift zum Stift – und macht damit einen Fehler, der tausende Franken kosten kann.
Denn oft legen Arbeitgeber im selben Atemzug eine Aufhebungsvereinbarung oder eine sogenannte «Saldoklausel» vor. Mit einer einzigen Unterschrift verzichtest du dann ungewollt auf Überstunden, Ferienguthaben oder deinen gesetzlichen Kündigungsschutz – und riskierst obendrein noch saftige Sperrtage (Einstelltage) beim RAV! 🚨
Bedenke: Eine Kündigung ist im Schweizer Arbeitsrecht immer einseitig. Sie braucht deine Unterschrift nicht, um gültig zu sein. Unser wichtigster Rat als Anwälte lautet daher: Lass dich vor Ort nicht unter Druck setzen und unterschreibe im Zweifel gar nichts! Nimm die Dokumente mit und bitte um Bedenkzeit.
Worauf du nach dem ersten Schock sofort achten musst:
🔹 Sperrfristen prüfen: Bist du krankgeschrieben, hattest du einen Unfall oder bist du schwanger? Dann ist eine ordentliche Kündigung unter Umständen komplett ungültig (nichtig).
🔹 Strikte Fristen bei Missbrauch: Willst du dich gegen eine unfaire Rachekündigung wehren, musst du zwingend noch während der laufenden Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben!
🔹 RAV & Stellensuche: Melde dich sofort an und bewirb dich ab Tag 1, um Leistungskürzungen zu vermeiden.
📄 Welche Fristen jetzt ticken, wann eine fristlose Entlassung unzulässig ist und wie du deine Ansprüche sicherst, zeigen wir dir Schritt für Schritt in unserem neuen Leitfaden:
👉https://go.ff-law.ch/4833n1r
Was gilt bei Kündigungsfristen, Sperrfristen wegen Krankheit und missbräuchlicher Entlassung? Wir erklären die ersten Schritte nach der Kündigung.