RTWP rechtsanwälte & notare / attorneys at law & notaries

RTWP rechtsanwälte & notare / attorneys at law & notaries Wir arbeiten, im Zentrum St. Gallen, kantons- und grenzüberschreitend. Wir arbeiten, mit Zentrum St.

Unsere seit den 1940er Jahren bestehende Kanzlei vereint jahrzehntelange Erfahrung auf juristischem Gebiet mit jungem Wissen um neue Medien und die Digitalisierung unserer Wirtschaft. Unsere seit den 1940er Jahren bestehende Anwaltskanzlei vereint jahrzehntelange Erfahrung auf juristischem Gebiet mit jungem Wissen um neue Medien und die Digitalisierung unserer Wirtschaft. Gallen, kantons- und gren

züberschreitend als Anwälte und Notare sowohl je einzeln mit eigenen fachlichen Schwerpunkten als auch in fallbezogenen Teams und enger interner Vernetzung bei gebietsübergreifenden Fragen. Neben der üblichen beratenden und prozessualen Anwaltstätigkeit setzen wir auf kosten- und ressourcenschonende Verhandlungslösungen und alternative Streitbeilegungen (Mediation, Collaborative Law and Practice). Weitere Angaben über unsere Spezialgebiete finden Sie unter der Rubrik "fachgebiete" auf unserer Webseite www.rtwp.ch.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine(n) Rechtsanwalt / Rechtsanwältin. Zum Ste...
27/02/2026

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine(n) Rechtsanwalt / Rechtsanwältin. Zum Stelleninserat:

Wir sind mit 10 Anwälten eine grössere, gut eingeführte Anwaltskanzlei mit modernen Büroräumlichkeiten in St.Gallen, direkt...

Kann ein Erbverzicht von den Gläubigern des Verzichtenden angefochten werden?Angenommen eine überschuldete Person verzic...
01/02/2026

Kann ein Erbverzicht von den Gläubigern des Verzichtenden angefochten werden?

Angenommen eine überschuldete Person verzichtet noch zu Lebzeiten ihrer Eltern auf das ihr (voraussichtlich) zufallende Erbe. Können die Gläubiger dieser Person den Erbverzicht anfechten und nach dem Tod der Eltern auf das hypothetische Nachlassvermögen greifen?

Während das Bundesgericht schon vor einigen Jahren klargestellt hat, dass ein Erbverzicht nicht mit einer Schenkung an die übrigen Erben gleichgestellt und daher nicht als Schenkung angefochten werden kann, hat es in einem kürzlich ergangenen Entscheid (vgl. BGer 5A_456/2024 vom 12. Juni 2025) festgehalten, dass auch eine «Absichtsanfechtung» (gemäss Art. 288 Abs. 1 SchKG) ausgeschlossen sei.

Dies bedeutet, dass ein Erbverzicht nicht als anfechtbare Rechtshandlung gilt, selbst wenn dieser in der Absicht vorgenommen wurde, die bestehenden Gläubiger zu benachteiligen. Das Bundesgericht argumentiert, dass Gläubiger nur auf Vermögen greifen könnten, welches dem Schuldner bereits gehöre (also verwertbar ist), nicht jedoch auf Vermögen, auf dessen Erwerb verzichtet worden sei. Bei einem solchen Verzichtsvermögen handle es sich lediglich um eine sog. «Anwartschaft», d.h. die Aussicht auf neues Vermögen. Den Schuldner treffe jedoch keine Pflicht, sein Vermögen zu mehren und solche Aussichten zu realisieren.

8ung: Die Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Versterben der Eltern dürfte von den Gläubigern jedoch anfechtbar sein! Fragen zu diesen und weiteren Aspekten des Erbrechts beantworten Ihnen unsere Experten gerne. Lesen Sie weiter unter:

Angenommen eine überschuldete Person verzichtet noch zu Lebzeiten ihrer Eltern auf das ihr (voraussichtlich) zufallende Erbe....

Stalking – Erweiterung der Strafbarkeit ab 2026Was ist Stalking?Unter „Stalking“ (deutsch: Nachstellung) versteht man da...
29/12/2025

Stalking – Erweiterung der Strafbarkeit ab 2026

Was ist Stalking?

Unter „Stalking“ (deutsch: Nachstellung) versteht man das Bedrängen einer Person mit einer gewissen Intensität, was beim Opfer gravierende psychische Beeinträchtigungen hervorrufen kann.

Neuer Straftatbestand ab 2026

Neu ist mit Art. 181b StGB auch das sogenannte “weiche Stalking” strafrechtlich erfasst. Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, bei dem die tatausführende Person zwar immer wieder die physische Nähe des Opfers sucht, dieses aber nie erkennbar bedrängt. Zu denken ist etwa an das wiederholte Erwarten des Opfers vor dessen Haus, die Verfolgung desselben auf Distanz, usw.

Täter und Opfer

Die Erfahrung und Statistiken (Stadt Bern / Zentralinstitut Mannheim) zeigen, Personen aller Geschlechter können Opfer sein oder zur tatausführenden Person werden. Wichtig ist stets, die Täter so rasch als möglich und klar in die Schranken zu weisen.

Wie kann man sich gegen Stalker wehren?

Gegen Stalker kann man sich strafrechtlich und zivilrechtlich wehren. Wobei die Wirkung der zivilrechtlichen Massnahmen allzu oft unterschätzt wird.

a) zivilrechtlicher Weg

Wird eine Person wiederholt mit einer gewissen Intensität in einer Form belästigt und löst dies bei der betroffenen Person Furcht, Ohnmacht oder ein Gefühl von Bedrängtwerden aus, kann das zuständige Gericht auch superprovisorisch (umgehend, ohne Anhörung der tatausführenden Person) Schutzmassnahmen aussprechen:

- Annäherungsverbot (Verbot sich der betroffenen Person oder deren Wohnung zu nähern),
- Rayonverbot (Verbot sich an bestimmten Orten [z.B. Arbeitsplatz] aufzuhalten),
- Kontaktverbot.

Das Gericht ergänzt den Erlass von Verboten mit der Möglichkeit, bei einem Verstoss gegen ein Verbot eine Busse auszusprechen. Erfahrungsgemäss reagiert die Polizei bei einer erneuten Widerhandlung rascher, wenn ein Gericht Verbote ausgesprochen hat. Bis eine strafrechtliche Verurteilung der tatausführenden Person vorliegt, vergehen erfahrungsgemäss Monate.

b) strafrechtlicher Weg

Der „Nachstellung“ macht sich schuldig, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken (Art. 181b StGB).

Täter konnten bisher und können weiterhin für Stalker typische Verhaltensweisen zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Täter den Hausfrieden bricht (Art. 186 StGB), eine Fernmeldeanlage missbraucht (Art. 179septies StGB), die Privatsphäre verletzt (Art. 179ff. StGB) oder Drohungen ausspricht (Art. 180 StGB). Bereits im August 2003 (BGE 129 IV 262) hat das Bundesgericht überdies festgehalten, Stalking sei unter gewissen Voraussetzungen als Nötigung (Art. 181 StGB) zu qualifizieren.

Sollen sich Opfer anwaltilch unterstützen lassen? Lesen Sie weiter unter:

Was ist Stalking? Unter „Stalking“ (deutsch: Nachstellung) versteht man das Bedrängen einer Person mit einer gewissen...

K.O.-Tropfen – strafrechtliche BetrachtungNeues Gesetz in DeutschlandDer Deutsche Bundestag hat am 13. November das Gese...
08/12/2025

K.O.-Tropfen – strafrechtliche Betrachtung

Neues Gesetz in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Damit sollen in Deutschland u.a. nicht nur der Missbrauch von Lachgas eingedämmt, sondern auch sogenannte K.O.-Tropfen verboten werden.

Nicht nur das Partyvolk muss vor dem Missbrauch von GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) geschützt werden. Schliesslich können diese Substanzen Menschen binnen Minuten willenlos, bewusstlos und erinnerungslos machen (Sucht- und Drogenbeauftragter Prof. Hendrik Streeck). In mir bekannten Fällen wurden Geschäftsleute im Rahmen von Beratungsgesprächen mit K.O.-Tropfen ausser Gefecht gesetzt, unter der Substanzeinwirkung – teilweise in Kombination mit Ausübung körperlicher Gewalt – zur Preisgabe von Codes gedrängt und anschliessend finanziell erleichtert.

Rechtliche Situation in der Schweiz

Einfache Körperverletzungen werden in der Schweiz grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, d.h. wenn die geschädigte Person dies ausdrücklich verlangt. Verwendet die Täterschaft Gift oder eine Waffe, wird die Täterschaft von Amtes wegen verfolgt (Art. 123 Ziff. 2 StGB). Rechtsgelehrte und Gerichte sind sich nach wie vor uneinig, ob Betäubungsmittel (auch GBL und BDO) als Gift in diesem Sinne verstanden werden sollen. Dies aus gutem Grund. Würden GBL oder BDO als Gift im Sinne von Art. 123 Ziff. 2 StGB qualifiziert, müsste auch die Weitergabe anderer Betäubungsmittel wie Kokain etc. als Körperverletzung betrachtet und in Bezug auf jedes betroffene Individuum strafrechtlich verfolgt werden. Das würde die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden weiter und wohl in unzumutbarer Weise belasten. Als Waffe im Sinne von Art. 123 Ziff. 2 StGB würde ein Gericht K.O.-Tropfen nur dann qualifizieren, wenn diese Stoffe enthalten, die zum Tod oder einer schweren Körperverletzung führen können und die K.O.-Tropfen bestimmungsgemäss, d.h. konkret dazu eingesetzt werden, eine Person ausser Gefecht zu setzen.

Sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigungen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft, wenn die Täterschaft eine gefährliche Waffe verwendet (Art. 189 Abs. 3 StGB). Vergewaltiger werden mit mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wenn eine gefährliche Waffe verwendet wird (Art. 190 Abs. 3 StGB). Die Verwendung von K.O.-Tropfen werden von den Gerichten nicht als Einsatz einer gefährlichen Waffe gewertet. Verwendet die Täterschaft K.O.-Tropfen, ist dies als Einsatz eines Nötigungsmittels als Voraussetzung für die Bestrafung als sexueller Übergriff / sexuelle Nötigung zu betrachten. Damit entfällt eine Qualifikation.

Braucht es eine Gesetzesänderung in der Schweiz?
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Neues Gesetz in Deutschland Der Deutsche Bundestag hat am 13. November das Gesetz zur Änderung des...

SkyECC – geplatzter Traum von Schwerkriminellen?Urteil Obergericht ZürichFür internationales Aufsehen sorgte der Beschlu...
23/11/2025

SkyECC – geplatzter Traum von Schwerkriminellen?

Urteil Obergericht Zürich

Für internationales Aufsehen sorgte der Beschluss des Obergerichts Zürich im Verfahren SB240422-O/Z19/hb-nk vom 15. August 2025, den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden die Verwertung von SkyECC-Daten zur Verfolgung mutmasslicher Straftäter zu verbieten. Das Obergericht erkannte eine Verletzung des Territorialprinzips. Vereinfacht gesagt kam das Obergericht zum Schluss, die Datenbeschaffung durch die französischen Strafverfolgungsbehörden habe technisch betrachtet einen Zugriff auf in der Schweiz genutzte Mobilgeräte vorausgesetzt, was ohne (vorgängige) Beschreitung des Rechtshilfewegs unrechtmässig sei und deshalb (in der Schweiz) zur Unverwertbarkeit der erhobenen Daten führe.

Das kanadische Unternehmen Sky Holding Global lnc. betrieb die Kommunikationsplattform SkyECC, welche mittels speziell präparierter Mobiltelefone der Marken Nokia, BlackBerry, iPhone und Google Pixel ihren Nutzern eine verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit anbot. Kunden konnten vorkonfigurierte Mobiltelefone mit einem sechsmonatigen Abo anonym kaufen. Mit Ablauf des Abos musste ein neues Mobiltelefon angeschafft werden. In den Jahren 2019 und 2022 fanden in Frankreich Überwachungsmassnahmen statt. Im Rahmen einer koordinierten Aktion beschlagnahmte die französische Polizei in Roubaix am 9. März 2021 drei Server. Gleichtags kam es in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zu einer Vielzahl von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Festnahmen.

Urteile in Deutschland und den USA

Die Schweizerische Justiz steht nicht allein auf dem Feld. In Deutschland sah das Landgericht Berlin im Entscheid vom 19. Dezember 2024 zu Encrochat mit einer vergleichbaren Begründung das Territorialitätsprinzip ebenfalls verletzt. Lesen Sie weiter:

Urteil Obergericht Zürich Für internationales Aufsehen sorgte der Beschluss des Obergerichts Zürich im Verfahren SB240422-O/Z19/hb-nk vom...

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