märki staub Rechtsanwälte AG

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Klassische Advokatur: Beratung, Vertretung und Prozessführung

17/03/2026

Geschäftsfahrzeuge sind im betrieblichen Alltag weit mehr als blosse Fortbewegungsmittel – sie bewegen sich an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Steuerrecht und betrieblicher Praxis. Was auf den ersten Blick wie eine reine Organisationsfrage erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als juristisch vielschichtiges Thema mit erheblichem Konfliktpotenzial, denn sobald ein Fahrzeug Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wird, stellen sich zentrale arbeitsrechtliche Fragen: Handelt es sich um ein reines Arbeitsmittel oder (auch) um einen geldwerten Vorteil? Welche Regelungen gelten für die private Nutzung, die Haftung bei Schäden oder den Entzug des Fahrzeugs? Und nicht zuletzt: Welche Mitspracherechte hat der Arbeitgeber – und wo verlaufen die rechtlichen Grenzen? Was passiert, wenn der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für betriebliche Zwecke einsetzt? Dieser Beitrag beleuchtet die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen rund um Geschäftsfahrzeuge und zeigt praxisnah, worauf Unternehmen und Beschäftigte gleichermassen achten sollten. Ziel ist es, rechtliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und klare, rechtssichere Lösungen zu entwickeln, bevor sich daraus ein Rechtsstreit entwickeln kann. Dazu gliedert sich der vorliegende Beitrag in zwei Hauptteile und behandelt einerseits das klassische Geschäftsfahrzeug sowie andererseits das Privatfahrzeug, welches der Arbeitnehmer zur Ausübung seines Berufes geschäftlich nutzt. Der Beitrag ist als «FAQ» aus Fragen und Antworten aufgebaut und stellt einen Gesamtüberblick dar.

30/01/2026

Zwischen öffentlicher Empörung und juristischer Verantwortung liegt oft nur eine Schlagzeile.

Gerade nach tragischen Ereignissen werden Personen medial als „verantwortlich“ dargestellt, lange bevor Straf-, Verwaltungs- oder Zivilverfahren abgeschlossen sind. Was viele unterschätzen: Persönlichkeitsrechtlich ist das riskant – und haftungsträchtig.

In unserem aktuellen Beitrag zeigen wir, wo die Grenzen zulässiger Berichterstattung verlaufen, was „Persönlichkeit“ und dessen Schutz eigentlich rechtlich bedeutet und weshalb mediale Vorverurteilung nicht folgenlos bleibt.

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01/01/2026

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15/12/2025

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 schliesst das Schweizer Strafgesetzbuch eine lange bestehende Schutzlücke: Stalking wird erstmals ausdrücklich als eigener Straftatbestand geregelt. Was bislang nur über Umwege – etwa mittels Nötigung oder Drohung – erfasst werden konnte, erhält nun eine klare gesetzliche Grundlage. Die neue Norm ist von erheblicher praktischer Bedeutung: Sie stärkt den Opferschutz, schafft Rechtssicherheit und setzt ein deutliches strafrechtliches Signal gegen systematische Nachstellung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den neuen Stalking-Artikel und seine zentralen Auswirkungen für Praxis und Betroffene.

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