Advokatur Kunz

Advokatur Kunz Legal practice. offering help in criminal defence, including juvenile criminal defence, help for victims

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2024 - Wir begrüssen Advokatin Şerife Can-Sazpinar in der Advokatur.Gegen aussen tritt unsere Bürogemeinschaft mit Chris...
01/01/2024

2024 - Wir begrüssen Advokatin Şerife Can-Sazpinar in der Advokatur.
Gegen aussen tritt unsere Bürogemeinschaft mit Christoph Rudin, Barbara Pauen, Şerife Can und mir als Advokatur F36 auf.
🎉 🎊

19/12/2023
Haus, verlottert, 2023
12/12/2023

Haus, verlottert, 2023

16/11/2017

Elektronische IDs sollen unser Leben vereinfachen. Doch IT-Rechtsanwalt Martin Steiger warnt vor Hackern.

You won't believe this.Read the amazon story of the monkey that sued a photographer.Or hear it in the podcast of   Due t...
16/11/2017

You won't believe this.
Read the amazon story of the monkey that sued a photographer.
Or hear it in the podcast of

Due to other reasons Basel sentenced a c**k to death by burning back in the old days (1474)

https://www.theguardian.com/world/2017/sep/12/monkey-selfie-warring-parties-reach-settlement-over-court-case

https://www.thisamericanlife.org/radio-archives/episode/631/so-a-monkey-and-a-horse-walk-into-a-bar

http://www.zeit.de/1999/46/Haengt_das_Schwein_auf_/seite-2

Peta sued on behalf of the macaque monkey in 2015, seeking financial control of the photographs for the animal’s benefit

03/05/2017

Unverhältnismässige, unrechtmässige Leibesvisitation mit Entkleidung bei blossem Verdacht auf Taschendiebstähle.

Und rechtswidriges Duzen:
"Der Polizeibeamte hat den Angehaltenen anständig zu behandeln. Dazu gehört, dass er diesen siezt. Für das Duzen bestand hier weder Anlass noch Rechtfertigung. Ob darin bereits eine erniedrigende Behandlung gemäss Art. 10 Abs. 3 BV und Art. 3 EMRK lag, kann dahingestellt blieben. Jedenfalls war das Duzen herabwürdigend. Dadurch wurde der Beschwerdeführer 2 als blosses Objekt des Verfahrens behandelt, was mit Art. 7 BV und Art. 3 Abs. 1 StPO unvereinbar ist ([...]). Das Duzen war daher rechtswidrig."

Interessant wären (da dies nicht gerügt wurde) Erwägungen, ob eine Verletzung von Art. 250 Abs. 2 StPO vorlag. Denn: Durchsuchung von Personen (insb. Körperoberfläche und einsehbare Körperöffnungen und Köfperhöhlen) sollen von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt werden . Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen homosexuellen Mann, der von einem Polizisten durchsucht wurde.

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&zoom=&type=show_document&highlight_docid=aza%3A%2F%2F11-04-2017-1B_176-2016

Verfahrenskosten, Gebühren, Auslagen?Anschaulicher Entscheid des Bundesgerichts zur Frage, welche Kosten ein Verurteilte...
02/03/2017

Verfahrenskosten, Gebühren, Auslagen?
Anschaulicher Entscheid des Bundesgerichts zur Frage, welche Kosten ein Verurteilter tragen muss.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bge/c4141465.html

Das Fallrecht (DFR) -- Gerichtsentscheidungen im juristischen Studium

01/03/2017

Zuteilung der gemeinsamen elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern.

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die gemeinsame elterliche Sorge den Grundsatz bildet und die Alleinzuteilung die eng begrenzte Ausnahme bleibt. Die Kriterien für eine Alleinzuteilung der elterlichen Sorge sind streng.

Im Entscheid betraf es unverheiratete und getrennt lebende Eltern eines Mädchen. Der Vater verlangte bei der KESB die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge an beide Eltern. Die anfänglich allein sorgeberechtigte Mutter war dagegen. Bereits seit der Schwangerschaft bestanden erhebliche Konflikte und eine dem Kindswohl dienende Kommunikation fand nicht statt. Die KESB als erste Instanz entsprach dem Gesuch des Vaters. Die Mutter zog den Entscheid weiter an das Verwaltungsgericht, welches den KESB-Entscheid bestätigte. Dies veranlasste die Mutter, die Beschwerde an das Bundesgericht zu erheben.

Ein für das zweitinstanzliche Verfahren erstellte Gutachten zur Frage des Kindeswohls empfahl die elterliche Sorge bei der Mutter zu belassen. Alle Instanzen entschieden, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht übertragen erhalten (entgegen des Antrags der Kindesmutter). Die Voraussetzungen für die Alleinzuteilung des Sorgerecht erachteten die KESB und die Gerichte als nicht gegeben.

Wichtig erscheint mir folgende Bemerkung des Bundesgerichts:

"Den Eltern ist an dieser Stelle jedoch mit aller Deutlichkeit in Erinnerung zu rufen, dass sie gehalten sind, die mit der elterlichen Sorge verbundenen Rechte und Pflichten zum Wohle ihrer Tochter auszuüben. Sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu unternehmen, was zur gedeihlichen Entwicklung des Kindes erforderlich ist. Sie sollen daher zwischen der konfliktbeladenen Elternebene einerseits und dem Eltern-Kind-Verhältnis andererseits unterscheiden und das Kind aus dem elterlichen Konflikt heraushalten. Sodann haben beide Elternteile ein kooperatives Verhalten an den Tag zu legen und die zumutbaren Anstrengungen bei der gegenseitigen Kommunikation zu unternehmen. Die Eltern haben mit Blick auf das Wohl des Kindes die Pflicht, eine gute Beziehung zum jeweils anderen Elternteil zu fördern."

Diese Pflicht umfasste auch die Kooperation bei von der KESB angeordneten Kindesschutzmassnahmen (Beistand, Weisungen).


http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=13.02.2017_5A_609/2016&lang=de

Adresse

Falknerstrasse 36, Postfach
Basel
4001

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