Widmer Baurecht AG

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Widmer Baurecht AG Die Anwaltskanzlei Widmer Baurecht ist auf öffentliches Baurecht, Raumplanungs- und Umweltrecht spezialisiert.Ich berate Sie und vertrete Sie vor Gericht.

In Affoltern am Albis kümmert sich die Anwaltskanzlei Widmer Baurecht um Anliegen rund um öffentliches Baurecht, Raumplanungs- und Umweltrecht sowie um rechtliche Belange des Denkmalschutzes.

🏊 SwimSpa im Garten – wann Nachbarn erfolglos bleibenEin aktueller Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zeigt: Mehre...
29/09/2026

🏊 SwimSpa im Garten – wann Nachbarn erfolglos bleiben

Ein aktueller Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zeigt: Mehrere Pool- oder Whirlpoolanlagen müssen lärmtechnisch nicht automatisch gemeinsam beurteilt werden.

Entscheidend ist neben der räumlichen Nähe auch, ob ein funktionaler Zusammenhang besteht. Im konkreten Fall gehörten die Anlagen verschiedenen Stockwerkeigentümern und wurden von unterschiedlichen Personen genutzt.

Auch die Lärmbeschwerde blieb erfolglos: Die massgebenden Planungswerte wurden eingehalten.

➡️ Fazit: Eigentümerschaft, Nutzung und funktionaler Zusammenhang können bei der Beurteilung entscheidend sein.

VGr ZH, VB.2025.00294 vom 13. August 2026

Mehrere Pools - eine gemeinsame Beurteilung? Mehr zu diesem Thema schreiben wir in unserem nächsten Beitrag. 🏡🏊
29/09/2026

Mehrere Pools - eine gemeinsame Beurteilung? Mehr zu diesem Thema schreiben wir in unserem nächsten Beitrag. 🏡🏊

Waldabstandslinie: Wo endet die Baufreiheit? 🌳
22/09/2026

Waldabstandslinie: Wo endet die Baufreiheit? 🌳

🌲 Bauen am Waldrand - wie nah darf man an den Wald?

Wer im Kanton Zürich in Waldnähe bauen möchte, muss die sogenannte Waldabstandslinie beachten. Sie wird im Zonenplan der Gemeinde festgelegt und bestimmt, bis wohin gebaut werden darf (§ 66 PBG).

Grundsätzlich gilt ein Abstand von 30 Metern zur Waldgrenze. In bewohnten Gebieten wird oft ein Waldabstand von 15 Metern festgesetzt.

Ein geringerer Waldabstand bis zu 10 Metern kann zudem beispielsweise infrage kommen, wenn:

• das Gelände aussergewöhnlich steil ist
• im Abstandsbereich bereits ältere Gebäude bestehen
• ein Grundstück sonst kaum angemessen überbaut werden könnte

Dabei müssen die privaten Interessen stets gegen die öffentlichen Interessen am Schutz des Waldes abgewogen werden. Dazu gehören unter anderem die Waldbewirtschaftung, die Erholungsfunktion sowie Aspekte wie Licht und Feuchtigkeit.

👉 Fazit: Ein reduzierter Waldabstand ist möglich - aber immer eine Frage des Einzelfalls. Eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Verhältnisse ist deshalb entscheidend.

🌲 Bauen am Waldrand - wie nah darf man an den Wald?Wer im Kanton Zürich in Waldnähe bauen möchte, muss die sogenannte Wa...
22/09/2026

🌲 Bauen am Waldrand - wie nah darf man an den Wald?

Wer im Kanton Zürich in Waldnähe bauen möchte, muss die sogenannte Waldabstandslinie beachten. Sie wird im Zonenplan der Gemeinde festgelegt und bestimmt, bis wohin gebaut werden darf (§ 66 PBG).

Grundsätzlich gilt ein Abstand von 30 Metern zur Waldgrenze. In bewohnten Gebieten wird oft ein Waldabstand von 15 Metern festgesetzt.

Ein geringerer Waldabstand bis zu 10 Metern kann zudem beispielsweise infrage kommen, wenn:

• das Gelände aussergewöhnlich steil ist
• im Abstandsbereich bereits ältere Gebäude bestehen
• ein Grundstück sonst kaum angemessen überbaut werden könnte

Dabei müssen die privaten Interessen stets gegen die öffentlichen Interessen am Schutz des Waldes abgewogen werden. Dazu gehören unter anderem die Waldbewirtschaftung, die Erholungsfunktion sowie Aspekte wie Licht und Feuchtigkeit.

👉 Fazit: Ein reduzierter Waldabstand ist möglich - aber immer eine Frage des Einzelfalls. Eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Verhältnisse ist deshalb entscheidend.

Waldabstandslinie: Wo endet die Baufreiheit? 🏗️🌳 Mehr erfahren sie im nöchsten Beitrag.
22/09/2026

Waldabstandslinie: Wo endet die Baufreiheit? 🏗️🌳 Mehr erfahren sie im nöchsten Beitrag.

Parkplätze 🅿️Wie viele Parkplätze braucht ein Bauvorhaben - und wer bestimmt das?Nach § 242 Abs. 1 PBG legt die kommunal...
15/09/2026

Parkplätze 🅿️

Wie viele Parkplätze braucht ein Bauvorhaben - und wer bestimmt das?

Nach § 242 Abs. 1 PBG legt die kommunale Bau- und Zonenordnung fest, wie viele Abstellplätze zu erstellen sind.
Die Erstellungspflicht greift bei Neubauten, wesentlichen baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen (§ 243 Abs. 1 PBG).

Für Wohnbauten enthalten die BZO in der Regel konkrete Schlüssel, abhängig von den Geschossflächen.
Für gewerbliche und übrige Nutzungen verweist die BZO anstelle von konkreten Schlüsseln oft auf die kantonale Wegleitung zum Parkplatzbedarf (von 1997 oder 2017). So wird der Grenzbedarf ermittelt. Dieser wird je nach Gemeindetyp und Güte der ÖV-Erschliessung (Klassen A–D) weiter reduziert.

Deshalb lohnt sich neben dem Blick in die BZO immer auch die Prüfung der ÖV-Erschliessung – sie entscheidet in der Praxis oft über mehrere Parkplätze.

Im nächsten Beitrag erklären wir mehr zu diesem Thema. 🅿️
15/09/2026

Im nächsten Beitrag erklären wir mehr zu diesem Thema. 🅿️

🏡 Kinderspielplatz beim Mehrfamilienhaus – reicht eine Wiese?Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind gemäss § 24...
08/09/2026

🏡 Kinderspielplatz beim Mehrfamilienhaus – reicht eine Wiese?

Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind gemäss § 248 PBG in angemessenem Umfang verkehrssichere Flächen als Kinderspielplätze, Freizeit- oder Pflanzgärten vorzusehen.

Auch wenn Spielplätze grundsätzlich zur vorgeschriebenen Ausstattung gehören, schreibt das Zürcher Recht keine konkrete Mindestfläche vor.

Ob eine Wiese genügt oder zusätzlich Spielgeräte erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde ab. Die Bau- und Zonenordnung kann hierzu ergänzende Vorgaben enthalten.

👉 Deshalb lohnt sich immer auch ein Blick in die kommunalen Bestimmungen.




Mehr zu diesem Thema folgt im nächsten Beitrag. 😊🛝
08/09/2026

Mehr zu diesem Thema folgt im nächsten Beitrag. 😊🛝




So wird die richtige Gebäudeadresse bestimmt 🤗Bei der Gebäudeadressierung orientiert sich der Kanton an den Empfehlungen...
01/09/2026

So wird die richtige Gebäudeadresse bestimmt 🤗

Bei der Gebäudeadressierung orientiert sich der Kanton an den Empfehlungen «Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen» des Bundes.
Eine Adresse soll ein Gebäude eindeutig identifizieren. Sie soll zudem helfen, das Gebäude schnell zu finden. Und zwar auch ohne technische Hilfsmittel.
Bewährt hat sich deshalb die strassenweise Hausnummerierung.
Grenzt ein Grundstück an mehrere Strassen? Dann wird das Gebäude grundsätzlich jener Strasse zugeordnet, von welcher der Haupteingang zugänglich ist.
Eine klare Gebäudeadressierung schafft Orientierung und erleichtert das rasche Auffinden.
 

Adresse

Poststrasse 2
Affoltern Am Albis
8910

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
13:00 - 18:00

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