26/08/2023
++++ aus aktuellem Anlass +++ weil wir immer wieder gefragt werden: Was passiert eigentlich, wenn…? 🤔🫣🤔
Was passiert eigentlich, wenn die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Bundestag beschlossen und das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben wird, aber CDU/CSU, AfD oder FDP (ja, obwohl Koalitionspartner der Ampel 🚦siehe Heizungsgesetz, Kindergrundsicherung, Wachstumschancengesetz… you name it.) Verfassungsbeschwerde einlegt und das neue Gesetz (aus welchen Gründen auch immer) vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt wird?
https://www.facebook.com/groups/beibehaltungsantrag/permalink/945529083395793/?mibextid=W9rl1R
Was ist dann mit den Menschen, die im Vertrauen auf die Wirksamkeit und den Bestand des neuen Gesetzes losgegangen sind und eine zweite Staatsangehörigkeit angenommen haben, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu haben?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Wirkung-der-Entscheidung/wirkung-der-entscheidung_node.html
Verfassungswidrige Gesetze verlieren ihre Wirkung „ex-tunc“ werden als „von Anfang an nichtig“ angesehen, als hätte es sie nie gegeben.
Wenn jetzt Jemand sagt: Das können Die doch nicht machen…man vertraut auf Etwas und hinterher stellt sich heraus…
Well, so ist das aber!
Genau das ist der Grund, warum wir jetzt darum bitten, die verständliche Euphorie noch so lange zurück zuhalten, bis endgültig geklärt ist, was „Sache ist“ oder sich zumindest abzusichern, um nicht hinterher blöd aus der Wäsche zu gucken, weil man ein Wiedereinbürgerungsverfahren machen muß.
Auch wenn wir dafür gelegentlich angefeindet werden, dass wir das so kommunizieren und uns gelegentlich vorgeworfen wird, dass die BBG unser „business model“ sei - auch nach der Gesetzesnovelle werden wir gut zu tun haben (dann wahrscheinlich Unmengen an Anträgen auf Wiedereinbürgerung, und weil der deutsche Staat nicht in Digitalisierung investiert und in seinen Behörden kein Personal in ausreichender Anzahl einstellt, wage ich zu prognostizieren, dass ein solches Wiedereinbürgerungsverfahren dann 2 Jahre dauern wird.) und dann eben andere rechtliche Probleme für unsere Mandanten lösen. Anwälte hat es immer gegeben. Warum wohl? Go figure!
Bis zu einer Entscheidung der BVerfG können Jahre vergehen. Wobei, es ist ja noch gar nicht klar, ob irgendwer überhaupt Verfassungsbeschwerde einlegt.
Aufgrund der Vorkommnisse in der Ampel in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit anderen Gesetzen,, schließen wir aber Nichts mehr aus. 🙈
Soll Niemand sagen, wir hätten nicht darauf hingewiesen. Und ja, mit der Unzufriedenheit durch Hinweis auf solche Zustände, in den wir von Berufs wegen gegen Entgelt für Menschen Lösungen erreichen, können wir umgehen. Augen auf bei der Berufswahl. Wir sind als juristische Dienstleister immer auch emotionale Blitzableiter und Fußabtreter, leider. Niemand mag Anwälte, bis sie für Dich erfolgreich waren. 😅🙌🏻
Schönes Wochenende Euch allen! 😊