Georges Leser: Attorney-at-Law

Georges Leser: Attorney-at-Law Georges Leser brings his own international legal and financial market experience from leading global law firms in the U.S. and Europe.

Principal, founder, and author, Dr. Georges Leser, approaches clients with compassionate listening, uncompromising value, and efficient, fast service. While assembling tailor-made teams of experts for clients, Dr. Leser brings his own comprehensive international legal and financial market experience from such noted law firms Clifford Chance – Germany, former Kavanagh, Maloney & Osnato LLP – New

York and Baker & McKenzie – Austria. He also brings clients extensive understanding of the financial markets from various financial institutions of the Raiffeisen sector in Austria and the United States. Their complete range of experience gives them the unique ability to understand the legal needs of clients and their essential business and financial priorities. All services are handled professionally, quickly at affordable rates with no surprises.

Das "Glücksspiel" als ParteienvertreterOb Gerichtsverfahren zügig geführt werden, entscheidet sich in Österreich nicht a...
23/08/2026

Das "Glücksspiel" als Parteienvertreter

Ob Gerichtsverfahren zügig geführt werden, entscheidet sich in Österreich nicht am Sachverhalt. Es entscheidet der Zufall.

Zuletzt wurde in Zusammenhang mit dem BUWOG-Prozess Kritik an der Verteidigung geübt, weil diese aufgrund eines ihnen zugekommenen Beweismittels eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Richterin einbrachten, welche sich letztendlich als unrichtig herausstellte. Weiters wurde seitens der Richterschaft die Frage gestellt, weshalb die Verteidigung lieber selbst Ermittlungen anstellen würden, anstatt die Beweismittel der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen.

Rechtsanwälte sind ihren Mandanten zur vollumfänglichen Interessenwahrung verpflichtet und dürfen sich nicht schlicht darauf verlassen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft eine Eingabe - früher oder später - bearbeitet.

Derzeit vertrete ich Privatbeteiligte in einem Verfahren der StA Wien, welches ungefähr im gleichen Tempo vorangetrieben wird wie das BUWOG-Verfahren.

In einer anderen Causa arbeiten die Ermittlungsbehörden samt StA hingegen sehr zügig. Aus Sicht des Parteienvertreters ist es also ein "Glücksspiel".

Wenn die Behörden nicht zeitnahe ermitteln, müssen Parteienvertreter mE Alternativansätze prüfen, wie dies die geschätzten Kollegen offensichtlich auch gemacht haben. Ich sehe hier auch keine unsorgfältige Vorgehensweise seitens der Kollegen. In diesem Fall erwiesen sich die Vorwürfe offensichtlich als unberechtigt.

Gleichzeitig kann ich natürlich die Kritik seitens der Richterschaft auch verstehen. Das Problem liegt aber nicht in der Anwaltschaft.

Es ist Aufgabe der Politik, die Justiz ausreichend mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass Verfahren zügig geführt werden können. Solange dies nicht passiert, müssen Parteienvertreter im Interesse ihrer Mandanten nach Alternativlösungen suchen.

WIESO DER NAME „LITISCAN“?Im Jahr 2024 hatte ich zwei komplexe unternehmensrechtliche Gerichtsprozesse in eigener Sache....
06/08/2026

WIESO DER NAME „LITISCAN“?

Im Jahr 2024 hatte ich zwei komplexe unternehmensrechtliche Gerichtsprozesse in eigener Sache. Nachdem hier keine Verschwiegenheitsverpflichtungen gegenüber Mandanten bestanden, habe ich mit der KI die unterschiedlichen Prozess-Strategien erörtert und auch Prozessaussichten evaluiert.

Ich habe die Schriftsätze und Dokumente in Word umgewandelt und dann händisch die vertraulichen Namen/Informationen gelöscht. Dabei habe ich vor allem gemerkt, wie fehleranfällig das ist. Bei eigenen Akten verschmerzbar. Bei Mandantenakten nicht.

Die KI-Analyse verlief erstaunlich gut, weshalb ich in weiterer Folge die Entwicklung eines Tools zur Prozessanalyse prüfte. Daher auch der Name LitiScan.

Der erste notwendige Schritt für mich war, eine Automatisierung der Pseudonymisierung zu programmieren. Gerichtsakten haben teilweise hunderte Seiten, eine händische Pseudonymisierung wäre faktisch nicht möglich. So entstand die Idee des jetzigen Hauptprodukts von LitiScan, der Schwärzung und Pseudonymisierung.

Die Prozessanalyse habe ich dann aus strategischen Gründen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

WARUM? Weil ich gemerkt habe, dass nicht nur Anwälte den Bedarf der Pseudonymisierung haben, wenn sie vertrauliche Daten in der KI verwenden wollen. Es betrifft – zusätzlich zur DSGVO – alle Berufsgruppen mit Verschwiegenheitsverpflichtung.

Wie es weiterging, im nächsten Beitrag.

LITISCAN - WIE ALLES BEGANNAm Wochenende hatte ich wieder eine sehr spannende Diskussion mit KI-Skeptikern. Selbstverstä...
03/08/2026

LITISCAN - WIE ALLES BEGANN

Am Wochenende hatte ich wieder eine sehr spannende Diskussion mit KI-Skeptikern. Selbstverständlich verstehe ich die Sorge und die Verunsicherung. Persönlich arbeite ich aber seit 2024 intensiv mit KI in der Kanzlei und habe das nie bereut.

Zunächst habe ich die KI nicht für Mandantendaten verwendet, sondern nur für eigene Themen (Business-Projekte, Immobilienprojekt, eigene Akten).

Mit KI konnte ich in weiterer Folge rascher Detailfragen klären, für welche ich ansonsten Experten beiziehen hätte müssen. Natürlich habe ich meine Recherche-Ergebnisse in weiterer Folge mit den Experten diskutiert und von ihnen kritisch prüfen lassen. Die Kombination war perfekt.

Damals gab es nach meiner Wahrnehmung noch keine spezifische AI für Legal in der breiten Anwendung.

Meine Gedanken waren daher: Wieso kann ich KI nicht auch bei meinen Akten verwenden?

Gibt es keine Möglichkeit ohne Verstoß gegen das Mandantengeheimnis KI auch für juristische Fragen, Schriftsätze, etc zu verwenden?

Doch, Möglichkeiten gab es. Sie waren aber alle entweder umständlich oder teuer:
Dokumentenschwärzung mittels PDF-Programmen, eigener LLM für die Kanzlei. Ich dachte mir, die Schwärzung muss man doch automatisieren können. Auch das gab es aber damals noch nicht wirklich.

Was daraus geworden ist, kommt im nächsten Beitrag.

27/06/2026

Erste Planungen für ein Real Estate Projekt in Ossiach. Wie gefällt es Euch? 😉

24/04/2026

Gegen negative Bewertungen über Restaurants kann man grundsätzlich nicht juristisch vorgehen. Unzulässig sind jedoch Bewertungen, die falsche Tatsachen behaupten. Gegen solche kann man juristisch vorgehen. Entscheidend ist die klare Abgrenzung zwischen subjektiver Meinung und objektiv falscher Tatsachen.

16/04/2026

Wie stellt das Gericht sicher dass der Richter nicht befangen ist?

Grundsätzlich sind Richter soweit geschult, dass sie keine der beiden Streitparteien bevorzugen. Sollte sich eine Partei dennoch benachteiligt fühlen, kann sie einen Ablehnungsantrag stellen und dann wird dieser Fall von der nächsten Instanz überprüft!
Sollte der Richter befangen sein, übernimmt ein neuer Richter den Fall!

08/04/2026

Grundsätzlich gibt es keine Rechtsstreitigkeiten bei denen im Vorhinein schon zu 100 % klar ist wer gewinnt.
Dennoch gibt es bestimmte Streitfälle bei denen der Ausgang bereits im Vorhinein ziemlich sicher ist.

Überträgt man zum Beispiel GmbH-Anteile über ein Internet-Template ohne Notariatsakt, dann ist es im Streitfall klar dass dies ungültig ist.

02/04/2026

Geschäftsideen sind nicht schutzfähig und könnten im schlimmsten Fall von potenziellen Investoren kopiert werden.

Hier empfiehlt es sich, vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen.

27/03/2026

Insolvenzverschleppung fängt schon ziemlich früh an. Dafür muss man nur Geschäftsführer einer Gesellschaft sein, die entweder zahlungsunfähig oder überschuldet ist, und die Insolvenz nicht rechtzeitig anmelden.

Adresse

Reichsratsstraße 15/15
Wien
1010

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Georges Leser: Attorney-at-Law erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Georges Leser: Attorney-at-Law senden:

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie