23/08/2026
Das "Glücksspiel" als Parteienvertreter
Ob Gerichtsverfahren zügig geführt werden, entscheidet sich in Österreich nicht am Sachverhalt. Es entscheidet der Zufall.
Zuletzt wurde in Zusammenhang mit dem BUWOG-Prozess Kritik an der Verteidigung geübt, weil diese aufgrund eines ihnen zugekommenen Beweismittels eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Richterin einbrachten, welche sich letztendlich als unrichtig herausstellte. Weiters wurde seitens der Richterschaft die Frage gestellt, weshalb die Verteidigung lieber selbst Ermittlungen anstellen würden, anstatt die Beweismittel der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen.
Rechtsanwälte sind ihren Mandanten zur vollumfänglichen Interessenwahrung verpflichtet und dürfen sich nicht schlicht darauf verlassen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft eine Eingabe - früher oder später - bearbeitet.
Derzeit vertrete ich Privatbeteiligte in einem Verfahren der StA Wien, welches ungefähr im gleichen Tempo vorangetrieben wird wie das BUWOG-Verfahren.
In einer anderen Causa arbeiten die Ermittlungsbehörden samt StA hingegen sehr zügig. Aus Sicht des Parteienvertreters ist es also ein "Glücksspiel".
Wenn die Behörden nicht zeitnahe ermitteln, müssen Parteienvertreter mE Alternativansätze prüfen, wie dies die geschätzten Kollegen offensichtlich auch gemacht haben. Ich sehe hier auch keine unsorgfältige Vorgehensweise seitens der Kollegen. In diesem Fall erwiesen sich die Vorwürfe offensichtlich als unberechtigt.
Gleichzeitig kann ich natürlich die Kritik seitens der Richterschaft auch verstehen. Das Problem liegt aber nicht in der Anwaltschaft.
Es ist Aufgabe der Politik, die Justiz ausreichend mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass Verfahren zügig geführt werden können. Solange dies nicht passiert, müssen Parteienvertreter im Interesse ihrer Mandanten nach Alternativlösungen suchen.