17/06/2026
Als Frauen noch mit Hühnern verglichen wurden – ein Blick in die juristische Mottenkiste 🐔⚖️
Wer glaubt, dass Gerichtsurteile schon immer von sachlicher Nüchternheit geprägt waren, sollte einen Blick in die Rechtsgeschichte werfen.
In einer juristischen Quelle wird auf ein Urteil aus dem Jahr 1925 verwiesen. Damals lehnte ein Bezirksgericht ein Mitverschulden einer Fussgängerin an einem Verkehrsunfall ab – allerdings nicht etwa aus besonderem Schutzgedanken. Die Begründung lautete sinngemäss, Frauen seien im Strassenverkehr nicht in der Lage, Gefahren richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren. Zur Untermauerung wurden sie sogar mit Rindvieh und Hühnern verglichen.
Aus heutiger Sicht sorgt eine solche Argumentation eher für Kopfschütteln als für juristische Überzeugungskraft. Sie zeigt aber eindrücklich, wie sehr Recht und Gesellschaft miteinander verbunden sind. Gerichte entscheiden nicht im luftleeren Raum – auch Richterinnen und Richter sind Kinder ihrer Zeit.
Zum Glück hat sich seit 1925 einiges verändert. Moderne Gerichte beurteilen Menschen nach ihrem konkreten Verhalten und nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder anderen pauschalen Zuschreibungen.
Für Juristinnen und Juristen sind solche historischen Fundstücke dennoch spannend: Sie erinnern daran, dass das Recht kein starres Gebilde ist, sondern sich ständig weiterentwickelt. Und sie zeigen, wie wichtig es ist, bestehende Überzeugungen immer wieder kritisch zu hinterfragen.
Fazit: Nicht jedes alte Urteil ist ein Vorbild. Manche sind vor allem eine Erinnerung daran, wie weit wir gekommen sind.
💬 Welches historische Gerichtsurteil oder Gesetz würden Sie lieber gerne den Akten der Rechtsgeschichte überlassen?