DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte

DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte 💼 Juristische Exzellenz. Klare Lösungen. Ein starkes Team. Seit mehr als 30 Jahren. Was uns auszeichnet? Rasch und unkompliziert. To the point eben.

Mit klarem Fokus, juristischer Kreativität und dem Willen, jeden Tag das Beste zu geben, steht DSC für Rechtsberatung auf den Punkt gebracht. 𝗦𝗲𝗶𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝟯𝟬 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝘀𝘁𝗲𝗵𝘁 𝗗𝗦𝗖 𝗗𝗼𝗿𝗮𝗹𝘁 𝗦𝗲𝗶𝘀𝘁 𝗖𝘀𝗼𝗸𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗳ü𝗿 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗻 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁 𝗴𝗲𝗯𝗿𝗮𝗰𝗵𝘁. Ein Team von mehr als 30 Jurist:innen liefert Full-Service auf Top-Niveau – schnell, präzise und mit klarem Fokus auf Lösungen. Fachliche Exzellenz, Effizienz

und juristische Kreativität sowie der unbedingte Wille, für unsere Mandant:innen das Beste herauszuholen. Wir verstricken uns nicht in Nebensächlichkeiten, sondern geben klare Antworten und Empfehlungen. Mandant:innen, die uns seit Jahrzehnten vertrauen, bestätigen unseren Ansatz. Ebenso wie Top-Platzierungen in Rankings von Chambers & Partners, The Legal 500 oder JUVE. Dieser Erfolg ist für uns nicht nur Bestätigung, sondern vor allem Ansporn.


𝗣𝗿𝗼𝗳𝗲𝘀𝘀𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗶𝘁ä𝘁 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗮𝘂ß𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻

Bei DSC arbeiten Menschen, die Verantwortung übernehmen, vorausschauend denken und sich kontinuierlich weiterentwickeln wollen. Wir bieten Raum für Eigeninitiative, begleiten Karrieren mit maßgeschneiderter Aus- und Weiterbildung und setzen auf echten Teamgeist. Als mehrfach ausgezeichnete JUVE #1-Ausbildungskanzlei bieten wir jungen Jurist:innen den idealen Einstieg – und langfristige Perspektiven für eine erfolgreiche anwaltliche Laufbahn. Sie möchten Teil eines Teams sein, das auf Professionalität, Entwicklung und Zusammenhalt setzt? Dann freuen wir uns, Sie kennenzulernen.

  📚   𝘂𝗻𝗱   „𝗻𝗲𝘂“: 𝗣𝗲𝘁𝗿𝗮 𝗙𝗲𝗹𝘇𝗺𝗮𝗻𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗻𝗻𝗮-𝗠𝗮𝗿𝗶𝗮 𝗛𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝘄𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗖𝗦𝗗𝗗𝗗 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗦𝗥𝗗Was bedeutet die  ...
03/09/2026

📚 𝘂𝗻𝗱 „𝗻𝗲𝘂“: 𝗣𝗲𝘁𝗿𝗮 𝗙𝗲𝗹𝘇𝗺𝗮𝗻𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗻𝗻𝗮-𝗠𝗮𝗿𝗶𝗮 𝗛𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝘄𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗖𝗦𝗗𝗗𝗗 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗦𝗥𝗗

Was bedeutet die -Richtlinie für die EU-Lieferkettenrichtlinie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 (𝗡𝗥) – 𝗭𝗲𝗶𝘁𝘀𝗰𝗵𝗿𝗶𝗳𝘁 𝗳ü𝗿 𝗱𝗮𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 (erschienen im Verlag Österreich) beleuchten unsere DSC-Expertinnen die wesentlichen Änderungen bei CSDDD und CSRD und deren Auswirkungen auf die Praxis.

🔎 𝗜𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀 𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗶𝗻𝘀𝗯𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲:
▸ die Einschränkung der Anwendungsbereiche
▸ die Ausgestaltung der Berichts- und Sorgfaltspflichten
▸ potenzielle Haftungsrisiken im Rahmen der CSDDD
▸ die österreichische Umsetzung der CSRD durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG)

📖 Der vollständige Beitrag ist über Lexis 360 (LexisNexis) abrufbar >> 🔗 https://360.lexisnexis.at/

🚀   | Herzlichen Glückwunsch, liebe 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿, zur Eintragung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Wien! 🎉⚖...
02/09/2026

🚀 | Herzlichen Glückwunsch, liebe 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿, zur Eintragung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Wien! 🎉⚖️

Wir gratulieren zu diesem besonderen Meilenstein und wünschen Dir einen erfolgreichen Start in den neuen Karriereabschnitt. 👏

📌 Eleonora ist seit 2026 Teil des und insbesondere in den Bereichen , , und tätig. Sie verfügt außerdem über umfassende Erfahrung im .

👉 Hier geht’s zum Profil:🔗 https://dsc.at/de/team/eleonora-zar

🥂 Liebe Eleonora, wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit!

🎉 Neu im  : Herzlich willkommen, 𝗦𝗼𝗽𝗵𝗶𝗲 𝗭𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿𝗺𝗮𝗻𝗻-𝗠𝗲𝗶𝗻𝘇𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻! 👋Seit August verstärkt Sophie als Rechtsanwaltsanwärterin...
01/09/2026

🎉 Neu im : Herzlich willkommen, 𝗦𝗼𝗽𝗵𝗶𝗲 𝗭𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿𝗺𝗮𝗻𝗻-𝗠𝗲𝗶𝗻𝘇𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻! 👋

Seit August verstärkt Sophie als Rechtsanwaltsanwärterin unser Team. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im und . Darüber hinaus befasst sie sich mit investitionskontrollrechtlichen Fragestellungen. ⚖️

🎓 Sophie absolvierte das Studium der an der Wien. Bereits während ihres Studiums war sie als Studienassistentin am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht tätig und sammelte praktische Erfahrungen bei renommierten Wiener Wirtschaftsrechtskanzleien.

Nach ihrem Studienabschluss war Sophie als Universitätsassistentin am Zentrum für rechtsvergleichende Unternehmensfinanzierung der Universität Wien tätig. Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften schloss sie mit Auszeichnung ab. 👏

👉 Hier geht's zum vollständigen Profil: 🔗 https://www.dsc.at/de/team/sophie-zimmermann-meinzingen

💚 Wir freuen uns sehr, Dich im willkommen zu heißen, liebe Sophie!

26/08/2026

🏃‍♀️ 🏃‍♀️ |𝗧𝗲𝗮𝗺𝗴𝗲𝗶𝘀𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗿 Ü𝗯𝗲𝗿𝗵𝗼𝗹𝘀𝗽𝘂𝗿 💚

Die nächsten sportlichen Highlights stehen vor der Tür und die Vorbereitungen laufen. Im wahrsten Sinne. 👟

Unser geht beim und beim an den Start und unsere Läufer:innen sammeln fleißig Trainingskilometer. 💪

🏁 Wir sind bereit und freuen uns auf zwei großartige Laufevents!

20/08/2026

🤔 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 im Sinne der ? DSC Counsel 𝗖𝗹𝗲𝗺𝗲𝗻𝘀 𝗞𝗹𝗼𝘁𝘇𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿 bringt’s auf den Punkt und erklärt, worum es dabei geht. 💡

💶 Laut liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn

✔️ die bereiten Zahlungsmittel eines Schuldners weniger als 95 % seiner fälligen Schulden abdecken (𝗾𝘂𝗮𝗹𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗗𝗲𝗰𝗸𝘂𝗻𝗴𝘀𝗹ü𝗰𝗸𝗲) 𝘂𝗻𝗱
✔️ diese Deckungslücke auch nicht innerhalb der nächsten 3 Monate mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Gänze beseitigt werden kann (𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗯𝗹𝗼ß𝗲 𝗭𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝘁𝗼𝗰𝗸𝘂𝗻𝗴).

⚖️ Leitentscheidung des OGH hierzu ist 3 Ob 99/10w.

🚨 𝗕𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴:

In Ausnahmefällen kann es ausreichen, dass die qualifizierte Deckungslücke innerhalb der nächsten 5 Monate mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beseitigt wird.

👉 𝗙ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀:

Zur Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt, bedarf es
1️⃣ eines 𝘀𝘁𝗶𝗰𝗵𝘁𝗮𝗴𝘀𝗯𝗲𝘇𝗼𝗴𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘀𝘁𝗮𝘁𝘂𝘀 und gegebenenfalls
2️⃣ eines 𝘇𝘂𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝘁𝗲𝗻 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗽𝗹𝗮𝗻𝘀 über mindestens 3 Monate.

💬 🅽🅾🅲🅷 🅵🆁🅰🅶🅴🅽? 🆂🅴🅷🆁 🅶🅴🆁🅽🅴!
👉 Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

📝 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗯𝗲𝗴𝗿𝗶𝗳𝗳 𝘀𝗼𝗹𝗹𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝗡ä𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲𝘀 𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝗲𝗻? Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar! 💬

🏆   𝗶𝗻 𝗖𝗵𝗮𝗺𝗯𝗲𝗿𝘀 𝗮𝗻𝗱 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗻𝗲𝗿𝘀   |  Der vor Kurzem erschienene 𝗖𝗵𝗮𝗺𝗯𝗲𝗿𝘀 𝗛𝗶𝗴𝗵 𝗡𝗲𝘁 𝗪𝗼𝗿𝘁𝗵 Guide bestätigt erneut unsere stark...
19/08/2026

🏆 𝗶𝗻 𝗖𝗵𝗮𝗺𝗯𝗲𝗿𝘀 𝗮𝗻𝗱 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗻𝗲𝗿𝘀 |

Der vor Kurzem erschienene 𝗖𝗵𝗮𝗺𝗯𝗲𝗿𝘀 𝗛𝗶𝗴𝗵 𝗡𝗲𝘁 𝗪𝗼𝗿𝘁𝗵 Guide bestätigt erneut unsere starke Positionierung im Bereich Private Wealth Law. 🙌

Besonders freut uns die neuerliche persönliche Empfehlung unseres Partners 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗖𝘀𝗼𝗸𝗹𝗶𝗰𝗵. Wir gratulieren herzlich zu diesem Erfolg! 👏

Ein herzliches Dankeschön an unsere Mandant:innen und Peers für ihr Vertrauen und das positive Feedback im Rahmen der Chambers-Recherche. 💚

🔗 Hier geht’s zum Ranking: https://chambers.com/legal-rankings/private-wealth-law-austria-21:2633:24:1?l=en-GB

🎮   | 𝗗𝗶𝗲 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀In unserer Serie GameChanger beleuchten 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯 und 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿 die wicht...
13/08/2026

🎮 | 𝗗𝗶𝗲 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀

In unserer Serie GameChanger beleuchten 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯 und 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿 die wichtigsten Neuerungen der geplanten Glücksspielreform – kompakt, praxisnah und .

📌 𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲: Das Amt für Betrugsbekämpfung

Mit der geplanten Glücksspielreform erhält das Amt für Betrugsbekämpfung weitreichende neue Befugnisse zur Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels. Ziel ist es, konzessionslose Glücksspielangebote effektiver zu verfolgen und deren Erreichbarkeit sowie Zahlungsströme einzuschränken.

⚠️𝗭𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗠𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝘇ä𝗵𝗹𝗲𝗻:

🕵️ Verdeckte Testspiele, aber kein agent provocateur: Das Amt für Betrugsbekämpfung soll künftig unter Tarnidentitäten an illegalen Online-Glücksspielen teilnehmen dürfen. Diese verdeckten Testspiele dienen der Dokumentation und Aufklärung rechtswidrigen Verhaltens – ohne dabei als agent provocateur aufzutreten.

🚫 : Hosting-Provider, Caching-Dienste und Suchmaschinen können vom Amt für Betrugsbekämpfung verpflichtet werden, den Zugang zu illegalen Glücksspielangeboten zu erschweren. Vorgesehen ist ein abgestuftes Verfahren, bei dem betroffene Anbieter zunächst informiert werden und Gelegenheit erhalten, das beanstandete Verhalten einzustellen. Die geplanten Maßnahmen werfen allerdings auch datenschutzrechtliche Fragen auf.

🛑 : Das Amt für Betrugsbekämpfung soll Anbieter unerlaubter Glücksspielangebote verpflichten können, auf eine behördliche Informationsseite zu verlinken, die vor illegalen Angeboten warnt. Bleiben diese Maßnahmen erfolglos, kann die Telekom-Control-Kommission Durchleitungsanbieter verpflichten, den Zugang zu verbotenen Ausspielungen zu erschweren oder zu verhindern.

📋 : Künftig soll das Amt für Betrugsbekämpfung die Öffentlichkeit über konzessionslose Glücksspielangebote informieren dürfen.

💳 : Zahlungsströme im Zusammenhang mit konzessionslos durchgeführten Glücksspielen sollen unterbunden werden. Zahlungsdienstleister sollen anhand der veröffentlichten Blacklist verbotene Transaktionen automatisiert erkennen und entsprechend blockieren können.

👉 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗸𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁?

Der Gesetzesentwurf setzt verstärkt auf digitale Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente. Neben neuen Ermittlungsbefugnissen sollen insbesondere technische Maßnahmen den Zugang zu illegalen Glücksspielangeboten erschweren und deren Finanzierung unterbinden.

🔜 : Der Gesetzesentwurf enthält darüber hinaus weitere Sanktionen gegen konzessionslose Glücksspielangebote. In unserer nächsten Ausgabe von werfen wir einen Blick darauf, welche Maßnahmen vorgesehen sind und welche Behörden künftig für deren Vollziehung zuständig sind.



Vorbehaltlich etwaiger Änderungen des Gesetzesentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

🎮   | 𝗗𝗶𝗲 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀In unserer Serie 𝗚𝗮𝗺𝗲𝗖𝗵𝗮𝗻𝗴𝗲𝗿 beleuchten 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯 und 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿 die wicht...
06/08/2026

🎮 | 𝗗𝗶𝗲 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀

In unserer Serie 𝗚𝗮𝗺𝗲𝗖𝗵𝗮𝗻𝗴𝗲𝗿 beleuchten 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯 und 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿 die wichtigsten Neuerungen der geplanten Glücksspielreform – kompakt, praxisnah und .

📌 𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲:

Mit dem neuen Glücksspielgesetz werden zahlreiche Spielerschutzmaßnahmen erstmals umfassend gesetzlich geregelt. Sowohl für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten als auch für das sieht der Gesetzesentwurf weitreichende Neuerungen vor.

⚠️ 𝗭𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗠𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝘇ä𝗵𝗹𝗲𝗻:

🪪 𝗭𝘂𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺: Damit soll sichergestellt werden, dass ausschließlich volljährige Personen Zutritt zu Glücksspielautomaten erhalten und daran teilnehmen können. Dafür sollen auch biometrische Erkennungsverfahren zulässig sein.

📊 𝗦𝗽𝗶𝗲𝗹𝘀𝘂𝗰𝗵𝘁𝗽𝗼𝘁𝗲𝗻𝘇𝗶𝗮𝗹𝗮𝗻𝗮𝗹𝘆𝘀𝗲 und : Für jedes von einer Bewilligung umfasste Glücksspiel bei Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten soll künftig eine Spielsuchtpotenzialanalyse vorliegen. Zusätzlich müssen Spieler:innen verbindliche monetäre und zeitliche Höchstwerte pro Tag, Woche und Monat festlegen. Limiterhöhungen werden erst nach 72 Stunden wirksam, Limitreduzierungen hingegen sofort.

📈 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇: Sowohl bei Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten als auch beim Online-Glücksspiel soll künftig eine Einsicht in das eigene Spielverhalten verpflichtend angeboten werden – gegliedert nach Tag, Woche und Monat.

💳 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗹𝗶𝗺𝗶𝘁 für Spielguthaben: Für Spieler:innen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr soll ein wöchentliches Einzahlungslimit von EUR 250 gelten. Ab dem vollendeten 26. Lebensjahr beträgt das monatliche Einzahlungslimit EUR 1.680.

💶 𝗛ö𝗵𝗲𝗿𝗲 𝗟𝗶𝗺𝗶𝘁𝘀: Ab Vollendung des 23. Lebensjahres kann ein höheres Einzahlungslimit erlaubt werden, sofern dadurch das Existenzminimum der Spieler:innen nicht gefährdet wird.

⏸️ 𝗔𝗯𝗸ü𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗵𝗮𝘀𝗲: Nach 90 Minuten ununterbrochener Spieldauer wird der Glücksspielautomat – bzw. beim Online-Glücksspiel der virtuelle Glücksspielautomat – automatisch abgeschaltet. Die anschließende Abkühlungsphase dauert mindestens 15 Minuten. Währenddessen wird ein Informationsvideo über die Risiken des Glücksspiels eingeblendet.

👉 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗸𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁?
Der Gesetzesentwurf baut den Spielerschutz deutlich aus. Einheitliche Limits, mehr Transparenz und verpflichtende Schutzmaßnahmen sollen dazu beitragen, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und Risiken zu reduzieren.

🔜 : Der Gesetzesentwurf sieht auch neue Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels vor. In unserer nächsten Ausgabe von werfen wir einen Blick auf , und .



*Vorbehaltlich etwaiger Änderungen des Gesetzesentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

🎮   | 𝗗𝗶𝗲 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀In unserer Serie 𝗚𝗮𝗺𝗲𝗖𝗵𝗮𝗻𝗴𝗲𝗿 beleuchten 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯 und 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿 die wicht...
30/07/2026

🎮 | 𝗗𝗶𝗲 𝗚𝗹ü𝗰𝗸𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀

In unserer Serie 𝗚𝗮𝗺𝗲𝗖𝗵𝗮𝗻𝗴𝗲𝗿 beleuchten 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯 und 𝗘𝗹𝗲𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮 𝗭𝗮𝗿 die wichtigsten Neuerungen der geplanten Glücksspielreform – kompakt, praxisnah und .

📌 𝗛𝗲𝘂𝘁𝗲: 𝗗𝗶𝗲 𝗻𝗲𝘂𝗲

Das neue Glücksspielgesetz spricht durchgehend von einer . Tatsächlich bleibt jedoch das Finanzamt Österreich weiterhin die zentrale Aufsichtsbehörde. Neu ist vor allem die Bezeichnung – und eine Reihe zusätzlicher Aufgaben und Befugnisse.

⚠️ 𝗭𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘇ä𝗵𝗹𝗲𝗻:

🕵️ : Durch Testkäufe kann die Glücksspielaufsichtsbehörde überprüfen, ob Glücksspielanbieter die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich einhalten.

🔒 : Ein betreiber- und produktübergreifendes Sperrregister soll sicherstellen, dass Besuchs- und Spielsperren oder -beschränkungen bei allen Anbietern gleichermaßen gelten. Bislang können Spieler:innen eine Sperre oder Spielbeschränkung nur direkt beim jeweiligen Glücksspielanbieter beantragen. Künftig soll eine Antragstellung auch unmittelbar bei der Glücksspielaufsichtsbehörde möglich sein – ohne den Glücksspielanbieter kontaktieren zu müssen.

💳 : Für Online-Glücksspiel gilt künftig ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit. Spieler:innen sind verpflichtet, vor der Teilnahme ein persönliches monatliches Einzahlungslimit festzulegen. Dieses gilt für alle lizenzierten Anbieter und kann nicht durch einen Anbieterwechsel umgangen werden.

🤝 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗭𝘂𝘀𝗮𝗺𝗺𝗲𝗻𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁 – 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹: Alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs zur Hilfeleistung gegenüber der Glücksspielaufsichtsbehörde verpflichtet. Darüber hinaus soll ein grenzüberschreitender Informationsaustausch den Behörden ermöglichen, Risiken am Glücksspielmarkt frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu setzen.

👉 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗸𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁?
Mit Sperrregister, Limitregister und einer verstärkten anbieterübergreifenden Aufsicht soll der Spielerschutz weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig erhält die Glücksspielaufsichtsbehörde zusätzliche Instrumente, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wirksamer zu überwachen.

🔜 : In unserer nächsten Ausgabe von werfen wir einen genaueren Blick auf das 𝗦𝗽𝗲𝗿𝗿𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 und das 𝗟𝗶𝗺𝗶𝘁𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 – und zeigen, welche Auswirkungen die neuen Spielerschutzmaßnahmen in der Praxis haben.

🎙️ Business Circle 𝗡𝗲𝘄𝘀𝗿𝗼𝗼𝗺: 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 𝗺𝗶𝘁 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗗𝗶𝗿𝗲𝗴𝗴𝗲𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗻𝗳𝗲𝗰𝗵𝘁𝗯𝗮𝗿𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘃𝗼𝗻  #𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀...
29/07/2026

🎙️ Business Circle 𝗡𝗲𝘄𝘀𝗿𝗼𝗼𝗺: 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 𝗺𝗶𝘁 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗗𝗶𝗿𝗲𝗴𝗴𝗲𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗻𝗳𝗲𝗰𝗵𝘁𝗯𝗮𝗿𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘃𝗼𝗻 #𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹ü𝘀𝘀𝗲𝗻

Im Vorfeld der diesjährigen spricht DSC Partner 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗗𝗶𝗿𝗲𝗴𝗴𝗲𝗿 im 𝗕𝘂𝘀𝗶𝗻𝗲𝘀𝘀 𝗖𝗶𝗿𝗰𝗹𝗲 𝗡𝗲𝘄𝘀𝗿𝗼𝗼𝗺 über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen.

Dabei beleuchtet er unter anderem:
✔️ die Abgrenzung zwischen einem bloßen Formmangel und einem wesentlichen Verfahrensfehler,
✔️ die juristischen und kulturellen Unterschiede zwischen der österreichischen und der deutschen Anfechtungskultur sowie
✔️ die Rolle von -Strategien, Klimazielen und Nachhaltigkeitsberichten bei 𝗸ü𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren.

📖 𝗗𝗮𝘀 𝘃𝗼𝗹𝗹𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 𝗴𝗶𝗯𝘁'𝘀 𝗵𝗶𝗲𝗿: 👉 https://www.businesscircle.at/newsroom/nichtigkeit-und-anfechtbarkeit-von-gesellschafterbeschlussen-interview-mit-christoph-diregger

📌 𝗦𝗮𝘃𝗲 𝘁𝗵𝗲 𝗗𝗮𝘁𝗲: 𝗥𝘂𝗦𝘁 𝟮𝟬𝟮𝟲
🗓️ 𝟭𝟱. & 𝟭𝟲. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲
👉 Mehr Informationen zur Veranstaltung: https://www.businesscircle.at/events/rust

𝗕𝘂𝘀𝗶𝗻𝗲𝘀𝘀 𝗖𝗶𝗿𝗰𝗹𝗲 ist Österreichs größter Konferenzveranstalter und bietet praxisnahe Fachveranstaltungen zu aktuellen nationalen und europäischen Themen – mit Expert:innen und Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.

Adresse

Währinger Straße 2–4
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