Mag. Martina Hackl - Rechtsanwältin

Mag. Martina Hackl - Rechtsanwältin Familienrecht - Scheidung - Unterhalt - Obsorge - Erbrecht - Strafrecht
Vertretung vor Gericht
Rechtsberatung

01/09/2026

Hochzeitsmesde 4.10.

31/08/2026

Trennungsjahr in Österreich?

Das sollten Sie dazu wissen….

23/08/2026

Aufregung um die Grasser-Anwälte: Warum die Kritik standesrechtlich oft zu kurz greift.

Speichern Sie diesen Beitrag und schreiben Sie Ihre Ansicht dazu gerne direkt in die Kommentare!

Als Rechtsanwältin und nach 14 Jahren Erfahrung im Disziplinarrat betrachte ich diesen Fall aus einem rein standesrechtlichen Blickwinkel:

Unsere oberste Pflicht als Anwälte ist es, die Rechte unserer Mandanten mit Treue und Eifer zu vertreten und nichts unversucht zu lassen – insbesondere dann, wenn hohe Gefängnisstrafen im Raum stehen.

Ein Vorbringen oder das Erstatten einer Anzeige ist standesrechtlich vollkommen legitim, solange die Sachlage sorgfältig geprüft und für wahrscheinlich befunden wurde.

Die Kollegen sind Profis und laufen nicht leichtfertig jedem Vorwurf hinterher. Die einzige unverrückbare Grenze: Man darf niemals wissentlich falsche Tatsachen oder gefälschte Urkunden vorlegen.

Bevor die Emotionen hochkochen, lohnt sich daher stets ein sachlicher Blick auf das Berufsrecht.

14/08/2026

unsere Doku 😉

That’s me….
11/08/2026

That’s me….

09/08/2026

„Kinderbetreuung ist keine Arbeit”?
Gesetz widerspricht.

Der Bundeskanzler hat es gesagt und sich dafür entschuldigt.

Gut so — denn juristisch ist die Sache in Österreich längst geklärt. Betreuungs- und Haushaltsarbeit sind kein Nebenschauplatz, sondern ein rechtlich anerkannter Beitrag mit handfesten Ansprüchen.

Wer das ausblendet
➡️ ob Kanzler oder Trad-Wife

Ästhetik auf Instagram

➡️ verkauft ein veraltetes Frauenbild, das im Ernstfall teuer wird.

Was das Recht wirklich sagt:

• § 94 ABGB – Haushaltsführung ist ein dem Erwerbseinkommen gleichwertiger Beitrag zur Ehe; der haushaltsführende Ehegatte hat Unterhaltsanspruch

• § 231 ABGB – Wer das Kind betreut, leistet dadurch seinen Unterhaltsbeitrag (Betreuungsunterhalt)

• § 68a EheG – Unterhalt nach Scheidung bei Betreuung gemeinsamer Kinder

• Abhängigkeit ist kein Lifestyle, sondern ein Risiko
➡️ bei Trennung, Scheidung und im Erbfall

Sie wollen wissen, wie Sie sich absichern?

➡️ vereinbaren Sie einen Termin für eine Rechtsberatung

tradwife

07/08/2026

Wie sieht es mit Urlaub und Obsorge aus?
Darf jeder Elternteil auf Urlaub fahren?
Müssen die Reisepässe mitgegeben werden?

03/08/2026
01/08/2026

wann müssen beide Elternteile Geld Unterhalt zahlen?
Dazu mehr in meinem Video

01/08/2026

Zum Vererben muss man sterben – aber wie sieht es eigentlich mit Regelungen zu Lebzeiten aus?
Wer bereits zu Lebzeiten Vermögen an einzelne Angehörige oder Erben verschenkt, möchte oft Konflikte vermeiden. Doch genau hier entstehen im Nachhinein häufig Unklarheiten oder rechtlicher Streit.
Das sollten Sie beachten:
1. Schenkungen zu Lebzeiten: Zu Lebzeiten können Sie Ihr Vermögen verschenken oder verkaufen. Was weg ist, gehört nicht mehr zur Verlassenschaft.
2. Schenkungsergänzungsansprüche: Bekommen einzelne Erben zu Lebzeiten deutlich mehr als andere, kann dies nach dem Tod zu Ausgleichs- und Ergänzungsansprüchen führen – vor allem, wenn die Verlassenschaft leer ausgeht.
3. Anrechnung auf den Pflichtteil: Sollten Sie Schenkungen planen, ist es entscheidend, im Testament oder vertraglich festzulegen, wie diese auf den Pflichtteil angerechnet werden.
4. Klare Formulierungen schützen: Ein unpräzises Testament führt oft erst recht zu Streit unter den Hinterbliebenen. Eine vorausschauende rechtliche Beratung bewahrt den Familienfrieden.
Mein wichtigster Rat: Genießen Sie Ihr erarbeitetes Leben und Vermögen! Wenn Sie etwas weitergeben möchten, sorgen Sie rechtzeitig für rechtlich transparente Verhältnisse.

Adresse

Sterngasse 11/4
Vienna
1010

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+436603169602

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Mag. Martina Hackl - Rechtsanwältin erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Mag. Martina Hackl - Rechtsanwältin senden:

Verknüpfungen

Teilen