Mag. Franz Doppelhofer

Mag. Franz Doppelhofer Rechtsanwalt spezialisiert auf Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Baumängel, Anerbenrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafverfahren

56.640 Euro an der Kassa vorbeigeschleust – als Kellner.Ein durchaus bemerkenswerter Fall aus der steirischen Strafjusti...
06/09/2026

56.640 Euro an der Kassa vorbeigeschleust – als Kellner.

Ein durchaus bemerkenswerter Fall aus der steirischen Strafjustiz:

Der Gast bestellt, konsumiert und bezahlt bar. Eigentlich ein völlig gewöhnlicher Vorgang im Gasthaus.

Nur eines passiert nicht: Der Verkauf wird nicht in die Kassa eingegeben.

Genau so ging ein Kellner nach den Feststellungen des Gerichts immer wieder vor. Das Bargeld kam zunächst in die Kassa oder in seine Kellnerbrieftasche. In einem unbeobachteten Moment nahm er das nicht verbuchte Geld an sich.

Nicht einmal. Nicht zweimal. Sondern über einen Zeitraum von rund zwei Jahren.

Viele einzelne Beträge – und am Ende eine erstaunliche Summe:

56.640 Euro.

Der Fall landete beim Landesgericht Leoben. Der Kellner wurde wegen Veruntreuung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die gesamte Strafe wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Und das Geld?

Die 56.640 Euro darf er natürlich nicht behalten. Das Gericht erklärte diesen Betrag für verfallen. Vereinfacht gesagt: Der finanzielle Vorteil aus der Straftat soll ihm nicht bleiben. Soweit er den Schaden seinem Arbeitgeber ersetzt, wird das berücksichtigt; andernfalls kann der entsprechende Betrag an den Staat zu zahlen sein.

Der Kellner brachte unter anderem vor, er habe das Geld gar nicht für sich selbst verwendet, sondern an Freunde weitergegeben.

Auch das half ihm nicht.

Er zog mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde bis zum Obersten Gerichtshof – ohne Erfolg.

Aus vielen kleinen, unauffälligen Bargeldbeträgen waren am Ende 56.640 Euro Schaden und zwölf Monate Freiheitsstrafe geworden.

Manchmal beginnt ein großes Strafverfahren ganz unspektakulär – mit einem Gast, einer Rechnung und einem Betrag, der nicht in der Kassa landet.

Mag. Franz Doppelhofer
Rechtsanwalt
Mitterstrasse 177
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🚗 Auto weg = Autodiebstahl? Nicht unbedingt!Jemand nimmt ohne Erlaubnis ein fremdes Auto und fährt damit davon.Diebstahl...
04/09/2026

🚗 Auto weg = Autodiebstahl? Nicht unbedingt!

Jemand nimmt ohne Erlaubnis ein fremdes Auto und fährt damit davon.

Diebstahl? Das kommt darauf an, was er mit dem Auto vorhat.

👉 Nur eine „Spritztour“:
Wer ein fremdes Auto ohne Erlaubnis nur vorübergehend benutzen will, begeht grundsätzlich unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs.

Strafrahmen: grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate.

👉 Auto stehlen und behalten oder verwerten:
Will sich der Täter das Fahrzeug dagegen aneignen und sich dadurch bereichern, liegt Diebstahl vor.

Ist das Auto mehr als 5.000 Euro wert, handelt es sich um schweren Diebstahl.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

⚖️ 6 Monate oder 3 Jahre – ein erheblicher Unterschied.

Entscheidend ist also nicht nur, dass jemand mit einem fremden Auto davonfährt, sondern vor allem, was er damit vorhatte.

Auch der Wert des Fahrzeugs kann entscheidend sein: Bei einem Diebstahl kann die Grenze von 5.000 Euro den Strafrahmen deutlich erhöhen. Beim bloß unbefugten Gebrauch spielt diese Wertgrenze dagegen keine entsprechende Rolle.

Nicht jede unerlaubte Spritztour ist daher automatisch ein Autodiebstahl.

Und genau hier setzt eine gute Strafverteidigung an: Lassen Sachverhalt und Beweislage es zu, wird sie darauf hinarbeiten, dass eine bloß vorübergehende Benutzung und damit unbefugter Gebrauch statt Diebstahl angenommen wird.

Denn gute Verteidigung bedeutet auch, die rechtlich günstigere Beurteilung eines Sachverhalts konsequent herauszuarbeiten – und damit für den Klienten einen erheblichen Unterschied zu erreichen.

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Leasingraten nicht mehr bezahlt – und das Auto einfach behalten?Keine Raten mehr zahlen. Das Fahrzeug nicht zurückgeben....
02/09/2026

Leasingraten nicht mehr bezahlt – und das Auto einfach behalten?

Keine Raten mehr zahlen. Das Fahrzeug nicht zurückgeben. Und es stattdessen im Ausland verstecken und weiterfahren?

Genau mit einem solchen Fall hatte sich der Oberste Gerichtshof zu beschäftigen. Tatsächlich ging es sogar um mehrere Fahrzeuge.

Nachdem die vereinbarten Raten nicht mehr bezahlt worden waren, wurden die Verträge aufgelöst und die Fahrzeuge zurückgefordert.

Doch zurückgegeben wurden sie nicht.

Nach den Feststellungen des Gerichts wurden die Fahrzeuge vielmehr verborgen und im Ausland weiter benutzt.

Was vielleicht nach einem Streit mit der Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft klingt, endete vor dem Strafgericht: Der Angeklagte wurde wegen Veruntreuung verurteilt. Seine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof blieb erfolglos.

Wichtig ist dabei: Wer seine Leasingrate nicht bezahlt, begeht deshalb noch keine Veruntreuung.

Strafrechtlich heikel wird es, wenn ein fremdes Fahrzeug trotz Rückgabepflicht bewusst dem Eigentümer vorenthalten und wie ein eigenes behandelt wird.

Aus einem Zahlungsproblem kann so ein Strafverfahren werden.

OGH 12.06.2025, 14 Os 45/25m

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U-Haft über den Geschäftsführer verhängt. Ich habe es ja damals schon gesagt.
01/09/2026

U-Haft über den Geschäftsführer verhängt.

Ich habe es ja damals schon gesagt.

Kika/Leiner Insolvenz ⚠️
Anzahlung verloren? 💸 Das könnte ein Weg sein:

Nimmt ein Unternehmen zu einem Zeitpunkt Anzahlungen entgegen, zu dem mit einer Insolvenz bereits zu rechnen ist, täuscht es die Kunden über seine Fähigkeit, ein leistungsfähiger Vertragspartner zu sein. Das kann ein Betrug nach dem Strafgesetzbuch sein ⚖️.

Falls das so festgestellt wird, haften der oder die Geschäftsführer von Kika/Leiner mit ihrem Privatvermögen 💼.

Je knapper vor der Pleite Ihre Anzahlung entgegengenommen worden ist, desto wahrscheinlicher kann eine Geschäftsführerhaftung geltend gemacht werden. 📉

Sie benötigen Unterstützung? 🤝
Ich kann Ihnen helfen!

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⚠️ UNTERNEHMER IN ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN: Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher kann trügerische Sicherheit geben.W...
31/08/2026

⚠️ UNTERNEHMER IN ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN: Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher kann trügerische Sicherheit geben.

Wer Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr pünktlich bezahlen kann, sollte wissen, wie schnell sich das Problem verschärfen kann.

Ein einfaches Beispiel:

Jänner-Beitrag nicht bezahlt → Mahnung → Exekution.
Februar-Beitrag nicht bezahlt → Mahnung → nächste Exekution.
März-Beitrag nicht bezahlt → Mahnung → nächste Exekution.

Und genau hier liegt eine gefährliche Falle:

Der Gerichtsvollzieher beschäftigt sich nur mit jener Forderung, die bereits bei ihm in Exekution ist. Er weiß gar nicht, wie viel insgesamt offen ist.

Eine Ratenvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher kann daher zunächst wie eine Lösung aussehen. Die Österreichische Gesundheitskasse weiß von einer solchen Vereinbarung üblicherweise gar nichts und hat diese auch nicht genehmigt.

Während die Raten beim Gerichtsvollzieher bezahlt werden, werden nämlich die nächsten Sozialversicherungsbeiträge fällig. Können auch diese nicht bezahlt werden, laufen bei der Österreichischen Gesundheitskasse Mahnungen und weitere Exekutionen weiter.

👉 Man zahlt also Raten – und die Gesamtschulden können trotzdem weiter steigen.

Besonders gefährlich: Der Unternehmer glaubt, eine Zahlungsvereinbarung getroffen und damit das Problem vorerst gelöst zu haben. Tatsächlich können im Hintergrund bereits die nächsten Rückstände, Mahnungen und Exekutionen entstehen.

Sind bereits mehrere Exekutionen anhängig und werden ältere Rückstände nicht beseitigt, droht schließlich der Insolvenzantrag.

Mein Hinweis für Unternehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten:

Nicht nur die einzelne Exekution betrachten. Entscheidend ist die gesamte finanzielle Situation:

Was ist insgesamt offen? Was wird in den nächsten Wochen fällig? Können neben einer Ratenzahlung auch die laufenden Beiträge wieder vollständig bezahlt werden?

Je früher diese Fragen geklärt werden, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen noch.



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Kurz vor dem Konkurs noch schnell das Konto wechseln?Ein Unternehmer steht vor dem Konkurs. Zwei Wochen davor eröffnet s...
30/08/2026

Kurz vor dem Konkurs noch schnell das Konto wechseln?

Ein Unternehmer steht vor dem Konkurs. Zwei Wochen davor eröffnet seine Ehefrau ein neues Konto. Er ist ebenfalls zeichnungsberechtigt.

Dann lässt er auf seinen Kundenrechnungen dieses Konto angeben.

118.720 Euro an Kundenzahlungen landen dort – statt dort, wo das Geld im Konkurs für die Gläubiger greifbar gewesen wäre. 45.341 Euro bleiben der Konkursmasse letztlich vorenthalten.

Der Unternehmer argumentiert später unter anderem, dass Geld wieder ins Unternehmen zurückgeflossen sei.

Zu spät, sagt der OGH.

Wer Geld gezielt dem Zugriff seiner Gläubiger entzieht, kann sich wegen betrügerischer Krida strafbar machen. Dass Geld später wieder zurückfließt, macht eine bereits begangene Tat nicht ungeschehen.

Der Fall zeigt auch: In einer finanziellen Krise können vermeintlich „kreative“ Lösungen sehr schnell zum Strafverfahren führen.

Und wie so oft im Strafrecht ist entscheidend: Was ist tatsächlich passiert – und was wollte der Beschuldigte damit erreichen?

OGH 30.06.2026, 11 Os 2/26t

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WOHNUNGSLEERSTANDSABGABE: Leerstand heißt nicht automatisch zahlen!Zwei aktuelle Entscheidungen des Landesverwaltungsger...
29/08/2026

WOHNUNGSLEERSTANDSABGABE: Leerstand heißt nicht automatisch zahlen!

Zwei aktuelle Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Steiermark sind für Wohnungseigentümer besonders interessant.

In beiden Fällen standen Wohnungen länger als 26 Wochen leer – und trotzdem wurde die vorgeschriebene Wohnungsleerstandsabgabe aufgehoben.

Der entscheidende Punkt: Die Eigentümer hielten ihre Wohnungen nicht zu Spekulationszwecken leer. Sie hatten tatsächlich versucht, sie zu vermieten bzw. zu verwerten. Der Leerstand war vielmehr auf mangelnde Nachfrage und schwierige örtliche Marktverhältnisse zurückzuführen.

Das LVwG Steiermark stellte dabei auf den Zweck der Leerstandsabgabe ab: Sie soll insbesondere verhindern, dass Wohnraum ohne Verwertungsabsicht „gehortet“ wird. Ein nachweislich unfreiwilliger Leerstand kann rechtlich anders zu beurteilen sein.

Was sollten betroffene Wohnungseigentümer tun?

Wer eine leerstehende Wohnung vermieten oder verkaufen möchte, sollte seine Bemühungen von Anfang an dokumentieren: Inserate aufbewahren, Makleraufträge und Korrespondenz sichern, Besichtigungen dokumentieren und auch festhalten, weshalb Interessenten letztlich abgesagt haben.

Wird trotzdem eine Leerstandsabgabe vorgeschrieben, sollte geprüft werden, ob die Vorschreibung bekämpft werden kann. Die beiden aktuellen Entscheidungen liefern dafür wichtige Argumente.

LVwG Steiermark 07.07.2026, LVwG 61.11-5823/2025-19
LVwG Steiermark 09.07.2026, LVwG 61.1-5789/2025-23

Wichtig: Die Entscheidungen bedeuten nicht, dass jede erfolglose Vermietung automatisch von der Leerstandsabgabe befreit. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die nachweisbaren Verwertungsbemühungen.

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KLASSIKER AUS KONKURSMASSE ZU VERKAUFEN – MERCEDES-BENZ 350 SL R107, BAUJAHR 1972Im Rahmen eines von mir als Insolvenzve...
28/08/2026

KLASSIKER AUS KONKURSMASSE ZU VERKAUFEN – MERCEDES-BENZ 350 SL R107, BAUJAHR 1972

Im Rahmen eines von mir als Insolvenzverwalter geführten Konkursverfahrens gelangt ein Mercedes-Benz 350 SL der Baureihe R107 aus dem ersten Produktionsjahr 1972 zum Verkauf.

Das Fahrzeug wurde von Grund auf neu aufgebaut. Die Karosserie wurde fachgerecht instandgesetzt und in der Originalfarbe Rot neu lackiert. Verdeck samt Innentapezierung, Bremsanlage, Federn und Stoßdämpfer sowie wesentliche Teile des Innenraums wurden erneuert. Motor, Automatikgetriebe und Differential wurden gewartet bzw. überholt.

350 SL R107 | V8 | 3,5 Liter | 200 PS | Automatik | EZ 02/1972

Ein Wertgutachten aus dem Jahr 2020 liegt vor. Das Fahrzeug wurde darin mit Zustandsnote 2+ bewertet. Das Gutachten wird ernsthaften Interessenten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Angebotspreis: € 39.000

Besichtigung nach Terminvereinbarung in Graz möglich.

Der Verkauf erfolgt aus der Konkursmasse gegen bestes Angebot. Schriftliche Angebote sind unter Angabe der vollständigen Anschrift des Kaufinteressenten per E-Mail an [email protected] zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis zum Kilometerstand: Der angezeigte Kilometerstand betrifft die Laufleistung seit der Restaurierung und dem Tachotausch. Die tatsächliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges ist nicht verlässlich feststellbar.

Teilen des Beitrags ist ausdrücklich erwünscht.

🏠 Leerstandsabgabe trotz leerer Wohnung? Nicht immer.Ein aktuelles Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark z...
17/07/2026

🏠 Leerstandsabgabe trotz leerer Wohnung? Nicht immer.

Ein aktuelles Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark zeigt: Wer eine Wohnung ernsthaft vermieten will, aber keinen Mieter findet, muss die Leerstandsabgabe nicht zwangsläufig bezahlen.

Im konkreten Fall konnte der Eigentümer nachweisen, dass er alles unternommen hatte, um einen Mieter zu finden. Er beauftragte Makler, suchte vor Ort nach Interessenten und ließ die Wohnung sogar als mögliche Unterkunft besichtigen. Trotzdem blieb sie leer. Das Gericht sah darin keinen absichtlichen Leerstand und hob den Abgabenbescheid auf.

Für viele Eigentümer ist das eine wichtige Entscheidung. Denn eine leerstehende Wohnung bedeutet nicht automatisch, dass eine Leerstandsabgabe rechtmäßig vorgeschrieben werden darf. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls und vor allem, ob ernsthafte Vermietungsbemühungen nachgewiesen werden können.

Haben Sie einen Bescheid über eine Leerstandsabgabe erhalten? Lassen Sie prüfen, ob die Vorschreibung in Ihrem Fall tatsächlich rechtmäßig ist.

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Vier Polizeibeamte vor meiner Kanzlei – weil man offenbar meiner Aussage nicht vertraute.Diese Woche hat sich in meiner ...
11/07/2026

Vier Polizeibeamte vor meiner Kanzlei – weil man offenbar meiner Aussage nicht vertraute.

Diese Woche hat sich in meiner Kanzlei ein Vorfall ereignet, der nachdenklich stimmt.

Ein junger Mann suchte mich auf und schilderte, dass gegen ihn vor Jahren eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt worden sei, die er nie angetreten habe. Er vermutete daher, dass er zur Festnahme ausgeschrieben ist. Genaue Informationen hatte er nicht mehr.

Nachdem das Beratungsgespräch beendet war und der Mandant meine Kanzlei bereits verlassen hatte, kontaktierte ich das Landeskriminalamt. Ich wollte lediglich abklären, ob tatsächlich eine Fahndung besteht. Dabei sagte ich der Beamtin ausdrücklich, dass sich der Mandant nicht mehr in meiner Kanzlei befindet.

Anstatt eine Auskunft zu erhalten, wurde ich auf einen Rückruf in 15 bis 20 Minuten vertröstet.

Noch bevor dieser Rückruf erfolgte, erschienen vier Polizeibeamte mit zwei Fahrzeugen bei meiner Kanzlei. Zunächst warteten sie auf dem gegenüberliegenden Parkplatz, anschließend kamen sie zu meiner Kanzlei und fragten, ob sich der Mandant noch im Gebäude befinde.

Ich erklärte wahrheitsgemäß, dass er nicht mehr da sei. Den Zutritt zu meiner Kanzlei verweigerte ich.

Den Eindruck, den ich dabei gewann, war allerdings eindeutig: Meiner Erklärung wurde offenbar kein Glauben geschenkt.

Das irritiert mich.

Als Rechtsanwalt habe ich selbstverständlich das Recht zu schweigen. Ich bin nicht verpflichtet, Angaben zu meinem Mandanten zu machen. Wenn ich mich aber entscheide, eine Auskunft zu erteilen, dann sage ich die Wahrheit. Alles andere wäre mit meinem Beruf unvereinbar.

Wenn einem Rechtsanwalt trotz einer klaren und wahrheitsgemäßen Erklärung faktisch unterstellt wird, er würde die Polizei täuschen, wirft das Fragen auf.

Für alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, gibt es aber noch eine andere wichtige Erkenntnis:

Glauben Sie nicht, dass Sie bei Ihrem Anwalt vor einer Festnahme sicher sind.

Wer damit rechnen muss, dass ein Haftbefehl oder eine Fahndung gegen ihn besteht, sollte sich keinesfalls darauf verlassen, dass ein Kanzleibesuch ihn schützt. Es kann durchaus sein, dass die Polizei versucht, eine Festnahme unmittelbar dort durchzuführen.

Deshalb gilt: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser. In vielen Fällen lässt sich zunächst klären, ob überhaupt ein Haftbefehl oder eine Ausschreibung besteht und wie man die Situation rechtlich klug und geordnet löst – bevor es zu einer überraschenden Festnahme kommt.

Probleme mit dem Strafrecht oder mit der Polizei?.

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