02/09/2026
Bei der Unternehmensgründung denkt man an Chancen, Wachstum und die gemeinsame Zukunft. Doch was passiert, wenn sich die Wege irgendwann trennen?
Was passiert, wenn ein:e Gesellschafter:in ausscheidet? Ein Geschäftsanteil zwangsversteigert wird? Oder im Todesfall?
Genau für solche Situationen können im Gesellschaftsvertrag klare Regeln getroffen werden. Aufgriffs- und Vorkaufsrechte können den verbleibenden Gesellschafter:innen ermöglichen, Geschäftsanteile zu übernehmen und so verhindern, dass ungewollt Dritte in die Gesellschaft eintreten.
Denn ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag regelt nicht nur den gemeinsamen Start, sondern denkt auch an Situationen, in denen nicht alles nach Plan läuft. ⚖️
💡 Wer gemeinsam gründet, sollte deshalb auch frühzeitig über das spätere Miteinander sprechen.