03/04/2026
Das ist innerhalb der letzten 2 Jahre die bereits vierte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, welche wie beantragt zu Gunsten unsere Mandantschaften entschieden wurde, etwa zum Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, welche erst die Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte in OÖ, NÖ und der Stmk. möglich machten, wonach diesen die bekämpften Auflagen nicht auferlegt werden durften, weil sie nicht gesetzmäßig waren. Dadurch wurden Hundeaustellungen in Österreich wieder möglich. Diese Entscheidung ermöglicht nun, dass der Gebrauchshundesport, der überall auf der Welt ausgeübt wird, auch in Österreich wieder zulässig ist.
Hier geht's zur Presseaussendung:
Verfassungsgerichtshof erklärt das Verbot der privaten Schutzhundeausbildung für gesetzeswidrig – weltweit ausgeübter Sport auch in Österreich wieder zulässig