20/08/2026
❗Der ÖRAK kommentiert generell keine Einzelfälle, daher auch nicht den heute breit medial berichteten Fall.
Davon losgelöst erfordert die mediale Berichterstattung Klarstellungen über die Rolle und Funktion von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Diese sind dazu verpflichtet, die ihnen anvertrauten Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten bestmöglich im Rahmen der Gesetze zu vertreten. Sie haben unumwunden alles vorzubringen, was für die Vertretung der Interessen dienlich ist und den Gesetzen entspricht, ohne Ansehung der Person.
Auch verurteilte Straftäterinnen und Straftäter haben Anspruch auf bestmögliche Vertretung. Wenn nach einem abgeschlossenen Strafverfahren Beweismittel hervorkommen, die einen Wiederaufnahmegrund darstellen können, sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, diese Beweismittel den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen, wenn das im Interesse ihrer Klientin bzw ihres Klienten ist. In weiterer Folge ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, diese zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die rote Linie, die für die anwaltliche Tätigkeit gilt, ist das Gesetz.
Es ist kein Anschlag auf den Rechtsstaat, wenn von allen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht wird (auch wenn sich diese später als erfolglos herausstellen sollten) – ganz im Gegenteil, es ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft, dies zu tun. Damit ist die Rechtsanwaltschaft ein wichtiger Player im Rechtsstaat, der seine Funktion der Interessenvertretung auszufüllen hat, ebenso wie Richterinnen und Richter Entscheidungen zu treffen haben und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Rolle als Ermittlungs- und Anklagebehörde in einem Strafverfahren ausfüllen.