Rechtsanwaltskanzlei Teufer-Peyrl & Hennerbichler

Rechtsanwaltskanzlei Teufer-Peyrl & Hennerbichler Stets um Ihre rechtlichen Anliegen bemüht!

15/07/2026

Mängel beim Immobilienkauf

Generell gilt, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer Gewähr leistet, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht. Ein Mangel liegt daher vor, wenn die Immobilie nicht dem Vertrag entspricht oder die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften nicht aufweist. Diese variieren je nach Immobilie. Sie werden z.B. bei einer neu gebauten Immobilie anders definiert als bei einer alten, bereits bewohnten.

Bei Vorliegen eines Mangels hat der Käufer infolgedessen Anspruch auf Gewährleistung, der Verkäufer muss also auch nach dem Verkauf für den Mangel einstehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Immobilien drei Jahre ab Übergabe.

Auch bei Mängeln, die zum Zeitpunkt der Übergabe zwar bereits vorhanden, aber noch nicht erkennbar sind, muss der Verkäufer Gewähr leisten. Fallen die Mängel bei der Besichtigung ins Auge oder sind sie aus öffentlichen Büchern wie dem Grundbuch ersichtlich, findet keine Gewährleistung statt, es sei denn, der Mangel wurde trotz seines Vorhandenseins ausdrücklich verneint oder „versteckt“.

Zusammenfassend ist es empfehlenswert, die Immobilie vor dem Kauf zu besichtigen und alle Mängel zu dokumentieren.

Wenn Sie selbst von diesem Thema betroffen sind oder Fragen dazu haben, so können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

27/05/2026

Wenn Schmerzen Geld bringen

Menschen machen Fehler. Diese Fehler können bei anderen Menschen oft körperliches oder seelisches Leid auslösen, sei es durch einen Autounfall, einen Behandlungsfehler, eine Körperverletzung oder auch infolge von Mobbing. Schmerzengeld steht einem jedenfalls immer dann zu, wenn die körperliche oder psychische Integrität einer Person durch jemand anderen verletzt wurde. Alle Beeinträchtigungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit und Gesundheit werden unter dem Begriff der Körperverletzung zusammengefasst. Um beurteilen zu können, ob tatsächlich eine Körperverletzung vorliegt und wie deren Schwere zu bewerten ist, braucht man im Streitfall zumeist einen medizinischen oder psychologischen Sachverständigen, welcher eine Bewertung vornimmt.

Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach der Intensität der Schmerzen. Dabei wird zwischen leichten, mittleren und starken Schmerzen unterschieden. Starke Schmerzen liegen dann vor, wenn sich der Verletzte vom Schmerzempfinden trotz Behandlung nicht ablenken kann, ihm nichts mehr eine Freude macht und er daher tatsächlich schwerkrank ist. Bei einem leichten Schmerzzustand gelingt dem Kranken bereits eine Ablenkung und er kann trotz Schmerzen gegebenenfalls schon einer Arbeit nachgehen. Aktuell stehen einem für einen komprimierten Schmerztag von 24 Stunden mit leichten Schmerzen bis zu EUR 140,00, für 24 Stunden mittlere Schmerzen bis zu EUR 280,00 und für 24 Stunden starke Schmerzen bis zu EUR 400,00 zu.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, so können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

15/04/2026

Hohe Spritpreise – Umstieg auf E-Mobilität

Gerade jetzt, wo die Spritpreise enorm gestiegen sind, wird der Umstieg auf E-Mobilität immer attraktiver. Wenn Sie ein E-Auto bei einem Händler in Österreich kaufen, gelten hinsichtlich der Gewährleistung folgende Regeln:

Bei einem Neuwagen beträgt die gesetzliche Gewährleitung 2 Jahre. Bei Gebrauchtwagen können die Händler die Frist auf 1 Jahr verkürzen, sofern das Fahrzeug älter als 1 Jahr ist und dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei Käufen seit dem 1.1.2022 wird in den ersten 12 Monaten vermutet, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Beim Kauf eines E-Fahrzeuges ist vor allem der Zustand der Batterie wichtig. Empfehlenswert wäre, den aktuellen Zustand der Batterie im Vertrag festzuhalten (zB 92 %). Sinkt nämlich die Kapazität kurz nach dem Kauf massiv unter diesen Wert, liegt ein Mangel vor. Eine natürliche Abnahme der Reichweite über Jahre gilt allerdings als Verschleiß (keine Gewährleistung). Ein plötzlicher Zellenausfall oder eine Reichweitenreduktion, die weit über das altersübliche Maß hinausgeht, ist jedoch ein Mangel. Tritt ein Defekt am Akku oder der Ladeelektronik innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler bereits bei der Übergabe angelegt war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Themen, dann schicken Sie ein E-Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

10/12/2025

Schadenersatz für Verletzungen beim Skifahren

Im Bereich des Sports, insbesondere beim Skilauf, passieren häufig Unfälle, die üblicherweise mit hohen Schadenersatzforderungen einhergehen. Obwohl der Skisport ein Massenphänomen ist, gibt es fürs Skifahren kein eigenes Gesetz. Als Richtschnur und Beurteilungsmaßstab für den von Skifahrern zu berücksichtigenden und anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab zieht die Rechtsprechung immer wieder die so genannten FIS-Regeln heran. Sollte daher jemand gegen diese Regeln verstoßen und Sie dabei verletzen, so können Sie grundsätzlich gegen den „Schädiger“ Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Aber auch die Prozesse gegen die Skiliftbetreiber haben in den letzten Jahren zugenommen. Durch den Erwerb einer Liftkarte kommt mit dem Liftbetreiber ein Vertragsverhältnis zustande, welches auch die vertragliche Nebenpflicht des Liftbetreibers zur Pistenerhaltung umfasst. Den Liftbetreiber treffen entsprechende Sorgfaltspflichten und haftet dieser bei Verletzungen derartiger Pflichten. Zu sichern ist grundsätzlich der vom Pistenerhalter organisierte Skiraum (Skirouten und Skipisten). Auch der entsprechende Pistenrand und die so genannten Sturzräume sind angemessen abzusichern und zu kennzeichnen.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, schicken Sie ein E-Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

Adresse

Pfarrgasse 20
Freistadt
4240

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

0794275151

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwaltskanzlei Teufer-Peyrl & Hennerbichler erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen