14/07/2026
Die KI-Verordnung betrifft längst nicht nur Tech-Unternehmen.
Ich freue mich sehr, dass mich die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Sparte Information und Consulting, zu einem Interview über die aktuelle Situation rund um die europäische KI-Verordnung – den AI Act – eingeladen hat.
Im Gespräch ging es unter anderem darum,
🔸welche Verpflichtungen bereits gelten,
🔸welche Transparenzanforderungen nun in den Fokus rücken,
🔸wie Unternehmen ihre Rolle nach der KI-Verordnung richtig einordnen und
🔸warum KI-Bestandsaufnahme, Schulungen, interne Richtlinien und klare Freigabeprozesse jetzt auf die Agenda gehören.
Fest steht: KI betrifft heute nahezu jedes Unternehmen. Damit rückt auch die KI-Verordnung in den Fokus – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Wer den Einsatz von KI im Unternehmen frühzeitig strukturiert, schafft Klarheit und vermeidet unnötige Risiken. Ein guter Überblick über die verwendeten Tools, klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Prozesse helfen dabei, KI sicher und sinnvoll in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Als auf IT-, Digitalisierungs- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwältin unterstütze ich Unternehmen dabei, die Anforderungen der KI-Verordnung in die betriebliche Praxis zu übersetzen – von der Bestandsaufnahme und rechtlichen Einordnung bis zu internen KI-Richtlinien, Schulungen und konkreten Umsetzungsprozessen.
Vielen Dank an die Wirtschaftskammer Vorarlberg und an Frau Mag. Eva Niedermair für das Gespräch und die Möglichkeit, dieses wichtige Zukunftsthema praxisnah einzuordnen.
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