Die Familienanwältin Birgit Jupe

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Zum 01.01.2024 haben sich erneut die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle geändert. Zusammenfassend lässt sich fes...
21/01/2024

Zum 01.01.2024 haben sich erneut die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle geändert. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Unterhaltsbeträge deutlich angehoben wurden.

Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

Im  Auftrag der Zeitschrift FOCUS wurden für das Jahr 2023 erneut Top-Rechtsanwälte und Top- Wirtschaftskanzleien erhobe...
10/09/2023

Im Auftrag der Zeitschrift FOCUS wurden für das Jahr 2023 erneut Top-Rechtsanwälte und Top- Wirtschaftskanzleien erhoben. Ich freue mich darüber, in diesem Jahr in dem Fachbereich Familienrecht als Top-Anwältin ausgezeichnet worden zu sein. Sie können dies in der am 09. September erscheinenden Beilage der Ausgabe 37/23 des FOCUS-Hauptmagazins entnehmen sowie danach auch dem online Recherche- und Ratgeberportal

FOCUS-BUSINESS

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17/06/2023

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Die gestiegenen Lebensmittelpreise und Energiekosten bringen besonders Familien in finanzielle Bedrängnis, da sie für ih...
12/03/2023

Die gestiegenen Lebensmittelpreise und Energiekosten bringen besonders Familien in finanzielle Bedrängnis, da sie für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Gerade einkommensschwache Familien benötigen besonders Unterstützung. Ab 2023 greifen folgende Entlastungspakete:

Das Kindergeld wurde einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.
Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht - um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat je nach Alter.
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ausweitung auf rund zwei Millionen Haushalte.
Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.
Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale: Eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Damit wird an bis zu 210 statt bislang 120 Homeoffice-Tagen ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je sechs Euro möglich, maximal 1260 Euro pro Jahr.
All das kann sich auf den laufenden Unterhalt auswirken. Mit einer Überprüfung sind Sie auf der sicheren Seite.

09/03/2023

Kinder und Jugendliche in Bewegung bringen und so ihre mentale Gesundheit stärken - das ist das Ziel der Kampagne MOVE FOR HEALTH der Deutschen Sportjugend. Gefördert wird sie vom Bundesjugendministerium.

Lili… Bürohund 😊
09/03/2023

Lili… Bürohund 😊

Ich habe gerade 100 Follower erreicht! Vielen Dank für die anhaltende Unterstützung. Ohne jeden einzelnen von euch wäre ...
07/01/2023

Ich habe gerade 100 Follower erreicht! Vielen Dank für die anhaltende Unterstützung. Ohne jeden einzelnen von euch wäre das nie möglich gewesen. 🙏🤗🎉

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/weitere-entlastungen-unterstuetzen-familien-ab-januar-2023-spuerba...
27/12/2022

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/weitere-entlastungen-unterstuetzen-familien-ab-januar-2023-spuerbar-208100

Oftmals genügt Unterhalt nicht zum Überleben. Dann greift der Staat ein. Ab dem 01.01.2023 besteht für viele ein Rechtsanspruch auf staatliche Leistungen, von dem insbesondere Familien und Alleinerziehende profitieren werden. Informieren Sie sich!

Mit umfangreichen Entlastungspaketen unterstützt die Bundesregierung gezielt auch Familien. Viele der neuen Regelungen gelten ab Januar. Darunter sind passgenaue Hilfen für bedürftige Familien...

25/12/2022

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2023

Es wird sich einiges ändern. Das Kindergeld steigt einheitlich ab dem 01.01.2023 auf 250 €. Und auch die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle wurden an die steigenden Kosten angepasst. Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet. Ich habe die sog. Zahlbeträge in den Klammern aufgeführt. Das ist der Mindestkindesunterhalt. Je nach Einkommen des Schuldners und Anzahl der Berechtigten kann er sich erhöhen.

Bis Ende des sechsten Lebensjahres erhöht sich der Bedarf von 396 € auf 437 € monatlich (1.Stufe 312€),
von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres von 455 € auf 502 € monatlich (2. Stufe 377 €)
und ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit von 533 € auf 588 € monatlich (3.Stufe 463 €).

Sicher ist es aber nicht, dass in jedem Fall mehr gezahlt werden muss. Denn auch das, was dem Schuldner verbleiben muss, der sog. Selbstbehalt wurde deutlich erhöht.

Lassen Sie den neuen Unterhalt daher überprüfen!

24/12/2022

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