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10/04/2018

Positives Urteil für Schweizer und andere Nicht-EU-Bürger

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem neuen Urteil vom 19. Februar 2018 der Diskriminierung zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer ein Ende gesetzt.

Gemäss diesem Urteil muss der spanische Staat den Erben, bzw. Empfänger einer Schenkung aus einem nicht-EU-Staat für den Teil entschädigen, den er beim Erhalt des Erbes, bzw. der Schenkung, mehr bezahlt hat als der Erbe aus einem EU-Staat. Dies gilt rückwirkend für die letzten 4 Jahre.

Das Urteil des EuGH vom 3. September 2014 (Rechtssache C-127/12) beendete die frühere Diskriminierung, jedoch nur gegenüber EU-Bürgern. Da die spanische Regierung eine Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger ablehnte, konnten diese nicht von dieser Regelung profitieren.

Bisher bezahlte ein CH-Bürger über 45.000 € Steuern, wenn seine Eltern ihm ein Haus am Meer geschent hatten. Ein Deutscher, ein Katalane oder ein Franzose hingegen bezahlte nur etwa 14.000 € für eine Schenkung in der gleichen Höhe.

Der Oberste Gerichtshof hat dieser Ungleichbehandlung der Erben ein Ende gesetzt, was deutlich macht, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch Bürger von Nicht-EU-Ländern schützt.

Diese Entscheidung eröffnet für all jene Betroffenen, die in den letzten vier Jahren Erbschafts- und Schenkungs-Erklärungen in Spanien eingereicht haben,
die Möglichkeit, Rückerstattungsforderungen zu stellen und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

04/03/2015

DIE SPANISCHE GERICHTSGEBÜHRE SIND AB DIESEN MONTAG den 2. märz ABGESCHAFT WORDEN!!!

Im 2015 finden verschiedenen Wahlen in Spanien staat.!!!!!

Spanisches Mietrecht, spanischer Mietvertrag, In einem Land wie Spanien mit nur 17 Prozent Mietwohnungen gegenüber einem...
15/02/2015

Spanisches Mietrecht, spanischer Mietvertrag,


In einem Land wie Spanien mit nur 17 Prozent Mietwohnungen gegenüber einem Wohneigentumsanteil von zirka 83 Prozent spielen Mietgesetze nicht die Hauptrolle in der Gesetzeslandschaft. Der bisherigen Vernachlässigung der Mietmaterie hat der spanische Gesetzgeber jedoch im Hinblick auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung nunmehr durch Gesetzesdekret 4/2013 Rechnung getragen. Ziel soll die Flexibilisierung des Mietmarktes auf auch Mallorca sein. Vermieten soll sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter interessant und lukrativ werden.

Miet- und Kündigungsfristen

Bisherige starre Regelungen wie die Verlängerung von Mietvertragszeiten sind von fünf auf drei Jahre verkürzt worden, ebenso die Kündigungsfristen des Mieters. Der Mieter soll bei Veränderung persönlicher Umstände, wie zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel, nicht durch lange Kündigungsfristen an den Mietvertrag gebunden sein.

Der Parteiautonomie wird der Vorrang eingeräumt gegenüber rigiden gesetzlichen Regelungen. So ist die Vereinbarung von Schiedsgerichten in Mietsachen zulässig. Auch die Angabe von E-Mail-Adressen für jede Art von Mitteilungen und Zustellungen zwischen den Parteien ist eine gesetzliche Neuerung.

Touristische Vermietungen wie die temporäre Vermietung einer möblierten Wohnung fallen dagegen nicht in den Bereich des neuen Mietgesetzes.

Eintragung von Mietverträgen im Grundbuch

Die Eintragung von Mietverträgen im Grundbuch bedeutet im Falle der Veräußerung des Mietobjekts einen wirksamen Kündigungsschutz für den Mieter. Nicht im Grundbuch eingetragene Mietwohnungen genießen diesen Mieterschutz grundsätzlich nicht. Diesen steht jedoch ein Bleiberecht von drei Monaten im Falle einer Veräußerung des Mietobjektes zu, wie auch ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter.

Wenngleich die Dauer des Mietverhältnisses jetzt frei vereinbart werden darf, kann der Mieter jedoch bis zu einem Gesamtzeitraum von drei Jahren die jeweils jährliche Verlängerung verlangen. Andererseits hat dieser bei Vertragsende gegenüber dem Vermieter ein nur 30-tägiges Kündigungsrecht.

Eigenbedarf des Vermieters darf erst nach einer Mietdauer von einem Jahr geltend gemacht werden. Nach einer Mietdauer von mindestens sechs Monaten darf der Mieter das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Wenn sich das Mieter-Paar trennt

Im Fall der Scheidung, Trennung oder Nichtigkeitserklärung hat der Ehepartner, der selbst nicht Vertragspartner ist, ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag aufgrund einer entsprechenden gerichtlichen Verfügung. Hierbei hat der übernehmende Ehepartner allerdings die Pflicht, seinen Willen, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Gerichtsbeschlusses dem Vermieter mitzuteilen.

Falls der Mieter stirbt, haben dessen Familienangehörige einen Anspruch auf Eintritt in das Mietverhältnis. Allerdings können die Vertragsparteien bereits im Mietvertrag den Verzicht auf dieses Mieterrecht vereinbaren, wenn die anfängliche Dauer des Mietverhältnisses mehr als drei Jahre beträgt.

Renovieren statt Miete zahlen

Eine weitere Neuerung des Gesetzes besteht darin, dass die Mietparteien bei einem über drei Jahre dauernden Mietverhältnis statt Mietzahlung die Renovierung der Wohnung oder Umbauten durch den Mieter für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren dürfen.

Wenn der Vermieter Verbesserungen vornimmt

Verbesserungen am Mietobjekt durch den Vermieter darf dieser im Wege einer bis zu 20-prozentigen Mieterhöhung gegenüber dem Mieter geltend machen, allerdings erst nach einer dreijährigen Mietdauer. Eine bedeutende Neuerung besteht darin, dass der Mieter im Mietvertrag auf sein gesetzliches Vorkaufsrecht verzichten darf. Der Vermieter muss allerdings dem Mieter von dem beabsichtigten Verkauf des Mietobjektes 30 Tage vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages in Kenntnis setzen.

Mietnomaden

Bei Mietverträgen, die im Grundbuch eingetragen sind, hat der Vermieter bei Nichtzahlung der vereinbarten Miete das Recht auf Vertragsaufhebung und Rückgabe des Mietobjekts. Üblich ist in diesen Fällen die notarielle oder gerichtliche Form der dem Mieter zuzustellenden Willenserklärung. Dergleichen setzt allerdings voraus, dass dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist.

Als begleitende Maßnahme zum reformierten Mietvertragsgesetz vom 4. Juni 2013 wurden auch Regelungen zur Beschleunigung der Mietprozesse in die spanische Zivilprozessordnung aufgenommen. Als Maßnahme gegen Mietnomaden und um Vermietern bei Vermietungen die Möglichkeit einer Recherche über etwaige frühere Urteile wegen Nichtzahlung der Miete zu geben, wurde ein so genanntes Register über rechtskräftige Urteile wegen nicht bezahlter Mieten eingeführt. Damit soll das Risiko für den Vermieter vermindert werden, keine Gegenleistung für die Eingehung eines Mietvertrages zu bekommen, zugleich ein Anreiz zur Vornahme der Vermietung.

Nur bei neuen Mietverträgen gültig

Die gesetzliche Neuregelung gilt grundsätzlich nur für Mietverträge ab dem 5. Juni 2013, es sei denn, die bisherigen Mietvertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Neuregelung auch auf bestehende Altverträge.

Das spanische Mietrecht, der spanische Mietvertrag Neuregelung seit Mitte 2013

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02/12/2014

Kredit aufnehmen - aber richtig

Mehr zu Hilfe bei Schulden Themen finden Sie im Ratgeber bei www.kreditzentrale.com.

So angenehm unsere Konsumgesellschaft auch ist, für viele Menschen hält sie nichts anderes bereit, als die Schuldenfalle. Wer kauft nicht gerne ein? Wer schmückt sich nicht gerne mit den Annehmlichkeiten des Lebens? Doch was, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die bestellten Waren zu bezahlen? Wenn dann auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes ins Haus steht, ist das finanzielle Desaster vorprogrammiert. In solchen Fällen hilft nur eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Wie sonst soll man aus dem Dilemma herauskommen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen?Hilft die Schuldenberatung der Privatsender?Privatsender zeigen, wie es geht. Da kommt der Herr Z. und erklärt dem Schuldner, dass er nicht mehr Geld ausgeben darf, als einnehmen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch offensichtlich wissen viele Verbraucher nicht um die Zusammenhänge ökonomischer Verhältnisse. Wer mehr Geld ausgibt, als einnimmt, wird früher oder später Schiffbruch erleiden. Das sollten schon Drittklässler wissen. Man tauscht keine Tafel Schokolade gegen ein vages Versprechen. Wie ist es dann möglich, dass erwachsene Menschen gegen diese einfachen ökonomischen Prinzipien verstoßen?Das ökonomische Prinzip gilt auch für VerbraucherFast hat es den Anschein, dass derartige Inhalte in der Grundschule nicht gelehrt werden. Umso wichtiger ist es, im Erwachsenenalter entsprechende Internetportale zu besuchen. Dort findet der Verbraucher ausreichend Hinweise auf wirtschaftliche Zusammenhänge. Wer sich hierüber näher informieren möchte, der sollte bei der Google-Suche die Schlagwörter "ökonomisches Prinzip" eingeben. Dann wird ziemlich schnell klar, dass der Konsumentenkredit nur dann Sinn macht, wenn er für den Darlehensnehmer die besten Konditionen bereithält. Schließlich macht es nur wenig Sinn, die Bank reich zu machen.

Aus jeder schwierigen Lebenssituation findet sich ein Ausweg, das gilt auch bei Überschuldung. Das erfordert aber, dass sich Betroffene ihrer Lage stellen und sie nicht ignorieren.

03/07/2013

Erbschafts-Immobilienrecht, Verkehrsunfälle, Vollstreckung Urteile

03/07/2013

Rechtsberatung in Spanien

http://spanischer-anwalt.com/web/staatsgeheimnis-bankenrettung-fordert-die-daten/
26/02/2013

http://spanischer-anwalt.com/web/staatsgeheimnis-bankenrettung-fordert-die-daten/

feb 26 Staatsgeheimnis Bankenrettung „Fordert die Daten!“Posted by ignasi| filed in Uncategorizedno commentsStaatsgeheimnis Bankenrettung „Fordert die Daten!“ 24.02.2013 00:00 UhrVon Harald SchumannAnwalt Juan Moreno ist einer der führenden Köpfe der spanischen Protestbewegung 15M. – Foto: arteDer s...

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