Nach personeller Umstrukturierung der Mitarbeiter und Gründung anwaltlicher Kooperationen besteht die Kanzlei in ihrer gegenwärtigen Struktur. Rechtsanwalt Schell ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Dies garantiert Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung. Wir vertreten Sie im Verkehrsrecht in Wiesbaden und bundesweit sowohl außergerichtlich als au
ch vor allen zuständigen Gerichten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit – vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH). Einen weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die außergerichtliche Mediation. Häufig lassen sich verkehrsrechtliche Streitigkeiten durch eine kompetente Vertretung auf Augenhöhe mit der Gegenseite beilegen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Wir vertreten Sie gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen und Behörden. Abwicklung von Verkehrsunfällen
– Erstattung der Kosten für Reparatur, Mietwagen oder Gutachter
– Schadensersatz für Verdienst- oder Nutzungsausfall und Haushaltsführungsschaden
– Ersatz von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Dazu gehört sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Vertretung in Bußgeld- und Führerscheinsachen
Bei weniger schwerwiegenden Verfehlungen – so genannten Ordnungswidrigkeiten – gehen wir für Sie gegen drohende Geldbußen und andere Sanktionen vor. Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren
Gravierendere Verkehrsverstöße können auch als Straftaten verfolgt werden, etwa die stark alkoholisiert begangene Trunkenheit im Verkehr oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wenn Sie Rechtsrat suchen oder einen Rechtsanwalt vor Gericht, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. Kooperationen
Seit 2015 besteht eine Kooperation mit der Wirtschafts- und Steuerkanzlei GLAUX, Große Friedberger Str. 42, 60313 Frankfurt am Main. Mit der Kooperation konnte für die Mandanten das Beratungsangebot ausgeweitet sowie ein größeres Dienstleistungsspektrum angeboten werden. Auf der Grundlage dieser Zusammenarbeit können auf zusätzliche Ansprechpartner, insbesondere in den Bereichen des Arbeits-, Vertrags-, Gesellschafts- und Handelsrechts, des Steuer- und Steuerstrafrechts sowie des Miet- und Immobiliarsachenrechts, zurückgegriffen werden; ferner auf das gesamte Spektrum an Dienstleistungen rund um Buchführung, Steuererklärungen, Löhne, Bilanzen und Jahresabschlüsse.