16/07/2023
Am Donnerstag einen Anruf bekommen von einem jungen Immobilienbesitzer aus dem immocation Netzwerk, mit der Frage, was er mit dem Thema Abschreibung und Restnutzungsdauer zu tun hat, von dem hier so viele sprechen.
Mithilfe einer kürzen Restnutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt kann man eine höhere Abschreibung auf den Gebäudeteil seiner vermieteten Immobilie (Wohnen und Gewerbe) absetzen. Das Finanzamt geht standardmäßig von 50/40 Jahren aus, was die bekannten 2 % / 2,5 % Abschreibung (Baujahr 1924 und älter) bringt.
Warum hat mir mein Steuerberater das nicht gesagt ?!
Wenn das auch für Sie interessant sein könnte, dann einfach mal das Baujahr und einige Informationen über die Modernisierungsarbeiten der letzten mind. 20 Jahre zusenden und wir überschlagen das für Sie kostenfrei. Dann können Sie selbst entscheiden, wie hoch Ihre Abschreibung sein kann und damit weniger zu versteuerndes Einkommen bringt.