03/12/2025
Grundlage für die Urlaubsberechnung können grundsätzlich nur Tage sein, an denen der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet ist. Die Anzahl der Urlaubstage ist deshalb unter Berücksichtigung der für das Urlaubsjahr maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch danach entsprechend.....
der vom LAG vorgenommenen Berechnung müsste ein Arbeitnehmer - den aufgezeigten urlaubsrechtlichen Grundsätzen widersprechend - auch Tage einsetzen, an denen keine Arbeitspflicht besteht.
BAG v. 19.08.2025, Az 9 AZR 216/24