05/05/2026
⚡️ EEG 2027: Das Netzpaket wird unterschätzt!
Während aktuell viel über den Entwurf des EEG 2027 diskutiert wird, gerät ein entscheidender Punkt zu wenig in den Fokus: das Netzpaket. Dieses ist bereits im Umlauf und könnte parallel zum EEG verabschiedet werden.
❗️ Brisant: § 8 Abs. 4 EEG soll so geändert werden, dass Netzbetreiber nicht mehr verpflichtet sind, die volle Kapazität von EEG-Anlagen anzuschließen, wenn ein Netzgebiet als „kapazitätslimitiert“ gilt.
➡️ Diese Einstufung können Netzbetreiber bei hohem Redispatch-Bedarf selbst vornehmen.
➡️ Anlagenbetreiber – vor allem im Süden – kennen die Folgen von Redispatch 2.0 bereits.
🚨 Die möglichen Konsequenzen:
Wegfall der vollen Abnahmepflicht
Verzicht auf Entschädigungsansprüche beim Anschluss
Einnahmeverluste von bis zu 50 %
Zahlreiche Projekte dürften wirtschaftlich nicht mehr realisiert werden
💬 Besonders kritisch: Netzbetreiber, die bereits heute Schwierigkeiten haben, bestehende gesetzliche Ansprüche zu erfüllen, könnten den Ausbau erneuerbarer Energien in ihren Gebieten faktisch zum Erliegen bringen.
⏳ Für viele Anschlusspetenten bedeutet das: Wer zeitnah Netzanschlussanfragen plant, sollte die aktuelle Entwicklung genau im Blick behalten – insbesondere im Hinblick auf möglichen Bestandsschutz.
➡️ Fazit: Sollte das Netzpaket wie geplant kommen, drohen erhebliche Auswirkungen auf den Ausbau erneuerbarer Energien.
Aktuell gibt es, vor allem auch in der Politik, große Diskussionen zum Entwurf des neuen EEG 2027. Insbesondere EU-rechtliche Vorgaben dürften dazu führen, dass das EEG 2023 in seiner aktuellen Fassung umfangreich überarbeitet wird und werden muss.