26/02/2026
Wer als Autofahrer von einem plötzlichen, unabweisbaren Bedürfnis heimgesucht wird, darf deshalb nicht schneller fahren als erlaubt. Wenn „Zähne zusammenbeißen“ nichts bringt, muss er es notfalls laufen lassen. Dies geht aus einer kürzlich getroffenen Entscheidung des AG Dortmund hervor, .....