14/08/2014
Crystal M**h auf dem Vormarsch
Insbesondere aus Tschechien wird der deutsche Markt mit der sog. „Partydroge“ Crystal M**h beliefert, so dass sie bislang v.a. in Bayern, Thüringen und Sachsen als enormes Problem galt. Zunehmend werden nun aber Kuriere aufgegriffen, die mit großen Mengen an Crystal im Gepäck in Richtung Hannover, Ruhrgebiet, Berlin und Hamburg unterwegs sind.
Grund genug, einen genaueren Blick auf diese Droge zu werfen und sich deren verheerende Auswirkung für Körper und Geist vor Augen zu führen.
Die Substanz M**hamphetamin ist z.B. bekannt unter den Namen Crystal M**h, Crystal-Speed, Crystal, Ice, Glass oder auch einfach nur C.
Crystal M**h ist heimtückisch. Es bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der Botenstoffe Adrenalin, Noradrenalin und Dopamin im Gehirn. Es führt dem Körper keine Energie zu, sondern täuscht eine plötzlich auftretende Gefahrensituation vor. Der Organismus steht dann unter Dauerstress.
Warnsignale, wie z.B. Hunger, Durst, Schmerzempfinden und Müdigkeit werden unterdrückt bzw. nicht mehr wahrgenommen, vielmehr löst die Droge ein Gefühl von Glücklich und Wohlergehen aus – eine starke Zuversicht, Hyperaktivität und Energie.
Deswegen nehmen Crystal M**h häufig Personen, die starken schulischen oder beruflichen Stress haben oder die sich im Club oder auf einer Feier einen extra Kick geben wollen. Sie halten sich damit länger wach. Es kommt zur Selbstüberschätzung bis hin zum Größenwahn. Die Wirkung von Alkohol wird kaum mehr wahrgenommen.
Man kann sich das von der Wirkung her vorstellen wie den Zaubertrank in "Asterix und Obelix".
Der „ Abturn“ ist dann gekennzeichnet von totaler Erschöpfung, Antriebsarmut, Depression und Gereiztheit.
Als Nebenwirkungen des Crystal-Konsums werden das Überschreiten der eigenen Grenzen, die Gefahr des körperlichen Zusammenbruchs, Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, Gewichtsverlust, Zahnverfall, Hauterkrankungen, Magenbeschwerden bis hin zum Magendurchbruch, Angstzustände, Schlaflosigkeit und Unruhe, Muskelschmerzen sowie schwere depressive Verstimmungen beschrieben. Funktionieren ist oft nur noch mit Crystal möglich.
Wer Crystal M**h nimmt, berichtet, dass er schon nach kürzester Zeit die Kontrolle über seinen Konsum verliere, denn es setzt eine schnelle Toleranzentwicklung ein und die Wirkdauer verkürzt sich zunehmend, so dass die Dosis immer wieder erhöht werden muss, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Crystal braucht die Ressourcen des Körpers auf und erzeugt so eine vernichtende Abhängigkeit, die nur durch den weiteren Konsum der Droge etwas gelindert werden kann.
Das Wirkpotential von Crystal ist in der Regel um ein Vielfaches stärker als bei „herkömmlichem Speed“. Im Vergleich zu „normalem Speed“ (ist zumeist nur stark gestreckt erhältlich) hat Crystal einen sehr hohen Wirkstoffgehalt (bis zu 90%). Bei Verwechslung der beiden Substanzen kann es zu lebensgefährlichen Vergiftungen durch Überdosierung kommen.
In kristalliner Form erinnert die Substanz an Eiskristalle oder Glassplitter – deshalb auch die Bezeichnung „Crystal“. In dieser oder in feiner, pulvriger Form wird es auf dem Drogenmarkt angeboten
Crystal wird geschnupft, geraucht oder auch gespritzt. Darüber hinaus ist der Konsum in Pillenform (sog. „Bömbchen“) möglich.
Die Wirkung tritt je nach Konsumform unmittelbar oder erst nach mehreren Minuten ein und kann zwischen 6 und 48 Stunden anhalten. Crystal wird im Körper nur sehr langsam abgebaut.
Die Nachweisbarkeit der Droge soll im Blut bis zu einem Tag, im Urin 2 Tage bis zu einer Woche und in den Haaren mehrere Monate lang möglich sein, wobei diese Angaben nur ungefähre Anhaltspunkte sind, da die Nachweisbarkeit von einer Vielzahl an Faktoren abhängig ist !
Sehr anschaulich und eindringlich dargestellt sind die verheerenden körperlichen Auswirkungen in folgendem Beitrag:
http://www.stern.de/wissen/mensch/gefaehrliche-partydroge-wie-crystal-meth-menschen-zu-zombies-macht-1940159.html
Crystal M**h gehört sicherlich zu einer der gefährlichsten Drogen auf dem illegalen Markt.
Unabhängig von den physischen und psychischen Konsequenzen gilt natürlich folgendes:
M**hamphetamin (Pervitin) unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG, Anlage III). Daher sind Herstellung, Handel, Erwerb, Besitz sowie die Abgabe von Crystal strafbare Handlungen. Konsumenten riskieren nicht nur Ärger mit der Polizei und Justiz, sondern auch den Verlust ihres Führerscheins !!
Die Wangen sind eingefallen, die Haut ist grau, der Blick lethargisch: Eine Anti-Drogenkampagne zeigt Fotos von Crystal M**h-Abhängigen.