18/07/2026
DAS ERBRECHT (TÜRKEI RECHT)
Einführung: Bekanntlich leben in Deutschland Millionen Deutsche mit türkischer Abstammung oder Mitbürger weiterhin mit türkischer Staatsangehörigkeit. So wie hier in Deutschland Millionen Mitbürger leben, leben auch Zehntausende Deutsche in der Türkei. Es ist offenkundig, dass unser aller Ende der Tod ist. Die Staaten, die daran gedacht haben, haben verschiedene Abkommen unterschrieben, um ihre Staatsbürger in Schutz zu nehmen. Das KONSULARVERTRAG ZWISCHEN DEM DEUTSCHEN REICH UND DER TÜRKISCHEN REPUBLIK ist gegenwärtig gültig. Wie bekannt, haben die in Kraft gesetzten völkerrechtlichen Abkommen Gesetzeskraft.
Die Erbschaft spaltet oft Familien. Deshalb ist es ratsam die Erbschaft im Voraus zu planen, um künftige Konflikte zu vermeiden. Das Erbrecht ist ein ziemlich weites Rechtsfeld. Zusätzlich zu den Informationen über das türkische Erbschaftsrecht, im allgemeinen über die Vollmacht, ist mein eigentliches Ziel dieser Studie auch denen die in Deutschland leben und ihre Angehörigen aus der Türkei verlieren oder andersrum für die die in der Türkei leben und ihre Angehörigen aus Deutschland verlieren in der Hinsicht, wie Sie die Erbschaft annehmen oder auslegen können, zu informieren und zu orientieren.
TESTAMENT Jede Person, die ihren 15 Geburtsjahr vollendet hat und schuldfähig ist, ist in der Lage nach seinen Willen ein Testament zu erstellen. Es gibt drei Arten von Vollmachten, die Allgemeine Vollmacht, die Handschriftliche und die mündliche Vollmacht. Generalvollmacht: Muss vor zwei Zeugen und das Amtsgericht oder einer ähnlich zuständigen Person beglaubigt werden. Muss in türkischer Sprache sein. Falls keine türkischen Kenntnisse darlegen muss ein Dolmetscher vermitteln. Handschriftliche Vollmacht: Der Erblasser muss die Vollmacht vom Anfang bis zum Ende in der Handschrift verfassen. Falls die Vollmacht von einer anderen Person geschrieben wird und der Vollmachtgebende diese nur unterschreibt oder die Vollmacht mit der Schreibmaschine oder dem Computer geschrieben wurde ist diese Vollmacht nicht rechtsgültig. Die erstellte Vollmacht kann offen oder zugeschlossen dem Amtsgericht oder dem zuständigen Beamten überlassen werden. Mündliche Vollmacht: Falls keine Handschriftliche Vollmacht wegen der Lebensgefahr des Erblassers, bei Ausfall von Verkehrsmittel bei außerordentlichen Situationen wie Krankheitsfälle oder Kriege erteilt werden kann, kann man eine rein mündliche Vollmacht verfassen. Hier werden zwei Zeugen verpflichtet die letzten willen zu notieren oder notieren zu lassen und den Aussagen entsprechend eine Vollmacht niederzulegen. Die Vollmacht muss anschließend ohne Zeit zu verlieren dem zuständigen Amtsgericht übereicht werden und wird somit in Urteil gezogen.
DAS ERBRECHT IM ALLGEMEINEN (DEUTSCHLAND-TÜRKEI) (HÄUFİG GESTELLTE FRAGEN UND BEACHTENSWERTES) 1- Der erste Schritt ist der Erbschein bezüglich des Erbes. Falls Grundbesitze in der Türkei und in Deutschland existieren, muss in den beiden Ländern von der Zivilabteilung des Amtsgerichts ein Erbschein erworben werden. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist das Erbrecht der Deutschen mit den Reglungen in Deutschland angepasst. Ob der Erblasser türkischer oder deutscher Angehörigkeit ist macht keinen rechtlichen Unterschied. Abgesehen davon gelten die oben genannten Einschränkungen Gemäß dem Gesetz Nr. 403 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Artikel 29, nicht für Personen, die von der Geburt aus türkischer Staatsangehörigkeit sind und mit dem Beschluss des Ministerrats in eine andere Staatsangehörigkeit (zum Beispiel in die deutsche Staatsangehörigkeit) gewechselt haben und deren rechtlichen Erben. Diese Personen werden bei dem Kauf der Grundbesitze als Ausländer eingestuft und müssen mit der „ Rosa Karte oder „ Blaue Karte“ auch Ausweis genannt, sich ausweisen und werden bei dem Erbrecht genau wie Personen der türkischen Staatsbürgerschaft beurteilt. 2- Falls der Nachlass die Schulden nicht ausgleicht, beträgt die Ablehnungsfrist in Deutschland sechs Wochen und in der Türkei drei Monate. 3- Falls eine Vollmacht verfasst wird, sollte für die rechtliche Gültigkeit der Vollmacht auf die oben genannten Kriterien geachtet werden. 4- Nach dem Grundgesetz der türkischen Republik haben alle internationale Abkommen Gesetzkraft. Dieses Abkommen, welches die Türkei und Deutschland auch annimmt, sieht vor, dass wenn ein Bürger türkischer Staatsangehörigkeit stirbt und in Deutschland Grundbesitze hat (Etagenwohnungen, Häuser oder Baugrundstücke) müssen die Erben um ihren Erbenstatus bekannt geben zu können sich nach dem Erbschein Abkommen Artikel 17 gebunden an Artikel 14/ II sich an das zuständige deutsche Amtsgericht melden. Im Ausland muss man sich für diesen Prozess an das zuständige Gericht und in der Türkei an die deutsche Vertretung wenden. WICHTIGES: Dieser Artikel dient ausschließlich für Information und Orientierungszwecke. Daher werden keine Verantwortungen übernommen, die durch Missverständnisse oder falscher Interpretationen dieses Artikels entstehen können.
Avukat Yasar Saldiray
Aufseßplatz 19.
90459- NÜRNBERG
( 09114903682)