21/12/2023
2024: Wichtige Gesetzesänderungen im Blick!
Im kommenden Jahr stehen einschneidende Gesetzesänderungen bevor. Ab dem 01.01.2024 wird das Zuwendungsempfängerregister eingeführt, das nicht nur Spender, sondern auch gemeinnützige Organisationen betrifft. Es schafft Transparenz, indem es detaillierte Informationen über gemeinnützige Körperschaften bereitstellt. Namen, Anschriften, und Satzungszwecke werden erfasst, um Spenden effektiver zu überprüfen.
Parallel dazu treten ab dem 01.03.2024 im Lobbyregister Verschärfungen in Kraft. Die Senkung der Erheblichkeitsschwelle und die Pflicht zur Offenlegung der Hauptfinanzierungsquelle setzen klare Regeln für Interessenvertreter. Diese Änderungen sollen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen.
Alle sind aufgerufen, ihre Eintragungen bis zum 30.06.2024 zu überprüfen und anzupassen, um den erweiterten Anforderungen gerecht zu werden. Dieser Prozess ist essenziell, um nicht nur gesetzlich konform zu bleiben, sondern auch das Vertrauen von Spendern und Interessenvertretern zu wahren.