24/03/2025
Sie sind Beschuldigter und haben eine Vorladung der Polizei erhalten?
Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter zu erhalten, ist für viele erstmal ein Schock. Kenntnis von einem Strafverfahren als Beschuldigter zu erhalten, setzt daher diverse Gedanken frei.
Geben Sie aber keine Aussage bei der Polizei ab. Ein Schweigen kann und darf nicht gegen Sie gewertet werden. Eine Aussage kann nichts verbessern aber vieles verschlimmern. Die Polizei ist bei einem Beschuldigten niemals auf deren Seite.
Wenn Ihre Aussage als Beschuldigter bei einer Vorladung erstmal aktenkundig ist, können viele Chancen für einen Freispruch bereits aussichtslos sein.
Grundsätzlich müssen Sie als Beschuldigter bei einer Vorladung nicht erscheinen. Auch die Staatsanwaltschaft kann dies nicht anordnen.
Es ist daher nicht ratsam der Vorladung als Beschuldigter zu folgen. Aber, bei der Vorladung ohne Grund nicht zu erscheinen, kann fatale Folgen haben. Sie erhalten keine zweite Chance eine Aussage abzugeben, z.B. von der Staatsanwaltschaft. Es könnte z.B. ein Haftbefehl, eine Anklage oder ein Strafbefehl erlassen werden, ohne dass Sie jemals Gehört wurden!
Daher sollten Sie immer einen Strafverteidiger für Beschuldigte aufsuchen. Ein Strafverteidiger für Beschuldigte erhält Akteneinsicht und kann Sie bestmöglich verteidigen.
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