Betreuung für Senioren

Betreuung für Senioren Wir vermitteln Ihnen erfahrene und vertrauensvolle Betreuer für die 24-Stunden-Betreuung in Ihrem Zuhause.

Ob Verhinderungspflege, Ersatzpflege oder dauerhafte Betreuung – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, die Lebensqualität und Würde in den Mittelp

07/08/2026

Gerne. Für Facebook würde ich die Sprache noch einfacher machen und mit einer klaren Botschaft beginnen.

❗ Stimmt es, dass das Entlastungsbudget Ende 2026 wegfällt?

Im Moment liest man auf Facebook immer wieder:

Das Entlastungsbudget wird zum 31.12.2026 abgeschafft.

Das ist so nicht richtig.

Was gilt heute?

Das gemeinsame Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es bereits. Es hilft vielen Familien, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen oder eine vorübergehende Betreuung notwendig ist.

Was ist geplant?

Im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist vorgesehen, die ambulanten Pflegeleistungen neu zu ordnen und teilweise in neue Budgets zusammenzufassen.

Das bedeutet:
Die Struktur der Leistungen könnte sich ändern.

Aber:

👉 Es gibt kein beschlossenes Gesetz, das sagt, dass das Entlastungsbudget am 31.12.2026 ersatzlos gestrichen wird.

Niemand kann heute seriös behaupten, dass Familien diese Unterstützung ab 2027 einfach verlieren.

Im Gegenteil:
Der Gesetzentwurf sieht eine Neuordnung der Leistungen vor, wie diese am Ende genau aussehen wird, entscheidet erst das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Mein Rat:
Lasst euch nicht durch reißerische Überschriften verunsichern. Achtet immer darauf, ob zwischen

✅ der heutigen Rechtslage,
✅ geplanten Änderungen und
✅ persönlichen Meinungen

unterschieden wird.

Ich werde euch auch weiterhin verständlich und sachlich über alle Entwicklungen rund um die Pflegereform informieren.

17/03/2026


Pflege, Entlastungsbetrag und Bürgergeld – eine sachliche Einordnung
In der Beratungspraxis stellt sich häufig die Frage, wie Zahlungen im Zusammenhang mit Pflegeleistungen rechtlich einzuordnen sind – insbesondere dann, wenn eine unterstützende Person (z. B. eine Nachbarin) Geld aus dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse erhält und gleichzeitig Bürgergeld bezieht.
Dieser Beitrag soll die wichtigsten Punkte sachlich zusammenfassen.

1. Unterschied zwischen Steuerrecht und Bürgergeld
Es ist wichtig zu verstehen, dass unterschiedliche Rechtsbereiche unterschiedliche Ziele verfolgen:
Steuerrecht: berücksichtigt die finanzielle Belastung durch Pflege (z. B. Pflege-Pauschbetrag)
Bürgergeld (SGB II): prüft, ob Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht
Daraus ergeben sich unterschiedliche Bewertungen ein und desselben Sachverhalts.

2. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag dient dazu, Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag zu unterstützen. Er ist grundsätzlich zweckgebunden und wird für Unterstützungsleistungen eingesetzt.
Wird dieses Geld an eine dritte Person weitergegeben (z. B. Nachbarschaftshilfe), stellt sich die Frage der Einordnung beim Bürgergeld.

3. Bewertung durch das Jobcenter
Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob es sich um anrechenbares Einkommen handelt. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf die tatsächliche Ausgestaltung.
Eine Anrechnung ist wahrscheinlicher, wenn:
Zahlungen regelmäßig erfolgen
feste Beträge vereinbart sind
eine konkrete Gegenleistung vorliegt (z. B. Stunden, Aufgaben)
In solchen Fällen wird häufig von Einkommen ausgegangen.
4. Mögliche Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine andere Bewertung erfolgen, insbesondere wenn:
die Zahlung unregelmäßig erfolgt
keine konkrete Leistungsabrechnung vorliegt
kein Erwerbscharakter erkennbar ist
es sich um eine reine Aufwandsentschädigung handelt
Dann kann geprüft werden, ob eine zweckbestimmte Einnahme (§ 11a SGB II) vorliegt, die nicht oder nur eingeschränkt angerechnet wird.

5. Bedeutung der tatsächlichen Umsetzung
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung („Nachbarschaftshilfe“), sondern die tatsächliche Durchführung.
Je stärker die Unterstützung einem Beschäftigungsverhältnis ähnelt, desto eher wird sie als Einkommen gewertet.

6. Fazit
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Unterstützung für Familien
Bei Weitergabe an Dritte kann jedoch eine Anrechnung im Bürgergeld erfolgen
Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall und der konkreten Ausgestaltung ab
Eine frühzeitige Beratung ist daher sinnvoll, um unerwünschte finanzielle Nachteile zu vermeiden.

17/01/2026

Ersatzpflege (Verhinderungspflege) darf gesetzlich von jeder geeigneten Person durchgeführt werden, also nicht nur von Pflegediensten oder Angehörigen. Das ist in § 39 SGB XI geregelt.
Dazu zählen ausdrücklich auch 24-Stunden-Betreuungskräfte.
Das ist gesetzlich abgedeckt und wird von den Pflegekassen anerkannt.
Einschränkungen gibt es nur bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad oder gleicher Haushalt), nicht bei Betreuungskräften.

23/11/2025

Was ist der Entlastungsbetrag?

Menschen mit Pflegegrad bekommen jeden Monat 131 €, um Hilfe im Alltag zu bezahlen – zum Beispiel fürs Einkaufen, Putzen, Spazierengehen oder Gespräche.
Dieser Betrag soll entlasten, damit der Alltag leichter wird.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
• Alle mit Pflegegrad 1 bis 5
• Wohnsitz in Deutschland
• Die Unterstützung muss ein anerkannter Dienstleister übernehmen

Wofür kann man das Geld nutzen?
• Haushaltshilfe (Reinigung, Waschen, Einkaufen)
• Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gespräche, Aktivierung)
• Betreuung zu Hause
• Entlastung für pflegende Angehörige

Wie nutzt man den Betrag? – ganz einfach
1. Anerkannten Anbieter auswählen
2. Unterstützung erhalten
3. Rechnung bekommen
4. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
5. Bis zu 131 € werden erstattet

Nicht genutztes Geld kann bis zum 30. Juni des nächsten Jahres verwendet werden.

Wenn du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, ich berate dich gern persönlich – einfach melden!

08/11/2025

Das Budget der Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bekannt, wurde mit dem Budget der Kurzzeitpflege zusammen gefasst und nennt sich jetzt Entlastungsbudget.

01/11/2025

Das Entlastungsbudget ist eine Versicherungsleistung der Pflegekassen / Pflegeversicherungen, der allen Pflegebedürftigen, ab einem Pflegegrad 2, zusteht.
Es handelt sich hierbei um einen Betrag von EUR 3.539 pro Jahr.

21/10/2025

20/10/2025

24 Stunden Betreuungskraft

Adresse

Dürkheimer Str. 18
Ludwigshafen
67071

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00
Samstag 08:00 - 18:00
Sonntag 08:00 - 18:00

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